Zurich Social Insurance Court

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2000–2026
Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
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Eine erhebliche Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustands seit der letzten Begutachtung wurde glaubhaft gemacht. Die IV-Stelle hätte daher auf die Neuanmeldung eintreten müssen. Rückweisung zur Abklärung des psychischen Gesundheitszustands.

IV.2025.00386Oct 31, 2025DE

Übereinstimmende Parteianträge auf Rückweisung.

IV.2025.00134Oct 31, 2025DE

RAD-Stellungnahme beweiskräftig. Angepasst voll arbeitsfähig. Gestützt auf gemischte Methode rentenausschliessender IV-Grad.

IV.2025.00047Oct 31, 2025DE

Rentenrevision: Die Aufhebung der Rente ist gestützt auf ein sechs Jahre altes polydisziplinäres Gutachten nicht rechtens, da seither zwei stationäre Aufenthalte in der Psychiatrie und eine Herzklappenoperation stattfanden. Rückweisung zu weiteren medizinischen Abklärungen und Neuverfügung.

IV.2025.00032Oct 31, 2025DE

Rückwirkende Rentenaufhebung und Rückforderung, Mahn- und Bedenkzeitverfahren nicht korrekt durchgeführt, aber Berufung darauf verstösst gegen Treu und Glauben, für Einkommensvergleich auf Akten abzustellen, Invalidenkarriere bei Ärztin, Meldepflichtverletzung, Verjährung noch nicht eingetreten, Abweisung. - hängig

IV.2024.00474Oct 31, 2025DE

Migräne und Epilepsie. Keine Veränderung des Gesundheitszustandes. Gutachten beweiskräftig. - hängig

IV.2024.00220Oct 31, 2025DE

Bindungswirkung des IV-Entscheides; keine offensichtliche Unhaltbarkeit bei Entscheid, welcher sich auf umfassendes psychiatrisches Gutachten stützt; gesundheitsbedingte Reduktion des Arbeitspensums um 23 % während des Vorsorgeverhältnisses - hängig

BV.2024.00055Oct 31, 2025DE

Kurzurteil bei übereinstimmenden Parteianträgen.

AL.2025.00238Oct 31, 2025DE

Nachträgliche Abgeltungen aus dem Arbeitsverhältnis für nicht bezogene Ferien- und Kompensationstage haben keine Verlängerung der Beitragszeit zur Folge. Abweisung.

AL.2025.00196Oct 31, 2025DE

Kein Befreiungsgrund von der Beitragspflicht aufgrund einer Krankheit (Art. 14 Abs. 1 lit. b AVIG) mangels Kausalzusammenhangs und fehlenden Wohnsitzes in der Schweiz; auch kein Befreiungsgrund wegen ausgefällter Gefängnisstrafe im Ausland und wegen Auslandaufenthalts; Abweisung

AL.2025.00180Oct 31, 2025DE