Zurich Social Insurance Court

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2000–2026
Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
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Revisionsfall: Keine wesentliche Veränderung des Gesundheitszustandes, Abweisung

IV.2025.00025Oct 22, 2025DE

Leistungsabweisung wegen Verletzung der Schadenminderungspflicht (stationäre Therapie mit nachfolgend tagesklinischer Behandlung): nicht rechtmässig, da medizinischer Sachverhalt nicht rechtsgenüglich abgeklärt; Rückweisung

IV.2024.00521Oct 22, 2025DE

Gutachten beweiskräftig, Berechnung Valideneinkommen anhand GAV Gebäudehüllengewerbe, leidensbedingter Abzug gemäss Art. 26bis Abs. 3 IVV in der ab 1. Januar 2022 sowie der ab 1. Januar 2024 gültigen Version gleichbleibend 10 %

IV.2023.00689Oct 22, 2025DE

GAV FAR; Konventionalstrafe, weil keine Lohnsummenmeldung eingereicht wurde; keine Klageantwort.

BV.2025.00064Oct 22, 2025DE

Nichteintreten mangels Verbesserung der Beschwerdeschrift innert angesetzter Nachfrist

AL.2025.00240Oct 22, 2025DE

Keine Anspruchsberechtigung in der zweiten Rahmenfrist bei nicht gegebener Beitragszeit hinsichtlich der beendeten Anstellung sowie bei nicht anrechenbarem Verdienstausfall hinsichtlich der weitergeführten Beschäftigung.

AL.2025.00024Oct 22, 2025DE

Prämienverbilligung. Antragsstellung erfolgte per Postsendung ohne Einschreiben. Beschwerdegegnerin bestritt den Erhalt. Beweislast für die Zustellung liegt beim Beschwerdeführer. Diesen Nachweis vermag er nicht zu erbringen. Abweisung.

KV.2024.00099Oct 21, 2025DE

Der Umstand, dass die Prämienverbilligung zunächst provisorisch festgesetzt wird, schliesst einen gutgläubigen Bezug als Erlassvoraussetzung für eine sich infolge der definitiven Berechnung ergebende Rückerstattung von Beginn an aus; Abweisung

KV.2024.00063Oct 21, 2025DE

Anwendbarkeit des Freizügigkeitsabkommens unter den Krankentaggeldversicherern (FZAKV) bejaht; Ausschluss der Nachleistung seitens der Beklagten gestützt auf deren AVB und somit Verneinung der Leistungspflicht rechtens

KK.2025.00008Oct 21, 2025DE

Revisionsgrund der erheblichen Verbesserung des Gesundheitszustandes erstellt, Rentenbefristung und Rentenaufhebung unter Berücksichtigung von Art. 88a IVV drei Monate nach der Verbesserung; teilweise Gutheissung.

IV.2024.00397Oct 21, 2025DE