Zurich Social Insurance Court

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2000–2026
Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
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Flugzeugabsturz. Rotatorenmanschettenruptur, Rückenbeschwerden und psychische Beschwerden nicht unfallkausal. Abweisung.

UV.2024.00107Oct 20, 2025DE

keine anfechtbare Verfügung; kein Anspruch auf Eintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch; gerichtlich überprüfte Entscheide können von der Verwaltung nicht in Wiedererwägung gezogen werden; kein gravierender Verfahrensmangel - hängig

IV.2025.00499Oct 20, 2025DE

Migräneproblematik wirkt sich nicht limitierend auf die erwerblichen Ressourcen der versicherten Person aus, weswegen ein rentenbegründender Invaliditätsgrad zu verneinen ist. - hängig

IV.2025.00051Oct 20, 2025DE

Kein über den Pauschalabzug hinausgehender Abzug wegen Alters oder den bereits in der 50 %igen AUF in angepasster Tätigkeit berücksichtigten Leiden. Keine Erhöhung der festgestellten Einschränkung im Haushalt (Schadenminderungspflicht).

IV.2024.00777Oct 20, 2025DE

Rentenanspruch bereits nach durchgeführter Potentialabklärung, weil ab diesem Zeitpunkt Eingliederungsfähigkeit fehlte und keine Eingliederungsmassnahmen mehr durchgeführt wurden.

IV.2024.00620Oct 20, 2025DE

Keine Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit, keine Kumulation von Beitragszeit und beitragsbefreiter Zeit

AL.2025.00087Oct 20, 2025DE

Fallabschluss nicht umstritten. Rentenausschliessender Invaliditätsgrad von 8 % (respektive 4 %). Somit weder Anspruch auf Rente noch auf Übergangsrente.

UV.2024.00141Oct 16, 2025DE

Anspruch auf Prämienverbilligung 2020 von der Gemeinde zu Recht neu beurteilt und verneint; Wiedererwägungsvoraussetzungen nach Art. 53 Abs. 2 ATSG erfüllt. Rückforderung der SVA vom Krankenversicherer als reine Inkasso- und Zahlstelle nicht zulässig; Rückerstattungsanspruch verwirkt, nachdem keine Rückforderungsverfügung von der Gemeinde trotz gerichtlicher Überweisung dazu (KV.2021.00043) erfolgt war, so dass eine Rückabwicklung zu erfolgen hat.

KV.2024.00033Oct 16, 2025DE

Abweisung Prämienverbilligung 2021 bestätigt. Zu Recht die Steuereinschätzung des Anspruchsjahres zugrundgelegt. Steuerfaktoren des Jahres 2017 vor der Heirat im Jahr 2018 sind nicht relevant, keine übergangsrechtlich bedingte Bemessungslücke.

KV.2024.00029Oct 16, 2025DE

Anspruch auf Umschulung zum Medizinischen Masseur zu Recht verneint, da dies nicht einer optimal angepassten Tätigkeit entspricht, mithin die Eingliederungswirksamkeit zu verneinen ist.

IV.2024.00607Oct 16, 2025DE