Zurich Social Insurance Court
- Documents
- 34'454
- Date range
- 2000–2026
- Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
- Languages
- 1
- Coverage
- 99%
- 34'454 of 34'696
- Last run
- Sep 19, 2026
Activity
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Languages
Share of available renditions
- German100%
Other sources
Zurich
- Zurich High Court28'420
- Government Council of the Canton of Zurich18'777
- Zurich Administrative Court11'934
- Zurich Commercial Court4'685
- Zurich Court of Cassation1'455
- Zurich Building Appeals Court1'151
- Zurich Laws955
- Zurich Tax Appeals Court885
- Zurich District Court628
- ch-zh:tax-guidance137
- Horgen District Court106
- Winterthur District Court85
Documents
34'454 documents
Abgestufte Rente: gemäss Gutachten 40%ige AUF aufgrund eingeschränkter Nierenfunktion ab Jan. 2021; RAD erstellte eigene Beurteilung für die Zeit vor Jan. 2021 (zuerst 100%ige, dann 50%ige AUF) und ein Belastungsprofil (obwohl keine höhere AF in angepasster Tätigkeit besteht); ab 2024 Neuberechnung mit 10% Leidensabzug: Erhöhung von mehr als 5%, Wechsel ins neue stufenlose Rentensystem, diesbezüglich Gutheissung der Beschwerde.
IV.2024.00407Sep 30, 2025DE
Vorbescheid vom 2. Juni 2021 und Verfügung vom 16. April 2024; die in den rund drei Jahren erfolgte Sachverhaltsvervollständigung in Form eines polydisziplinären Gutachtens sowie weiterer Abklärungen ist wesentlich; Pflicht zur Verfassung eines neuen Vorbescheids verletzt.
IV.2024.00297Sep 30, 2025DE
Zusprache ganze Rente zzgl. Verzugszins gemäss Vorsorgereglement
BV.2025.00065Sep 30, 2025DE
Leistungsanspruch aus Nachdeckung nach Art. 10 Abs. 3 BVG bei Bezug von Arbeitslosenentschädigung (trotz Verzicht und Rückzahlung derselben während des laufenden Prozesses, d.h. fünf Jahre nach der Auszahlung) verneint.
BV.2024.00047Sep 30, 2025DE
GAV FAR. Kläger ist im massgebenden Zeitraum dem leitenden Personal zuzuordnen. Entsprechend wird er vom persönlichen Geltungsbereich des GAV FAR nicht erfasst und es sind die Anspruchsvoraussetzungen für eine Überbrückungsrente nicht erfüllt. - hängig
BV.2024.00043Sep 30, 2025DE
Anspruchsberechtigung. Unbezahlter Urlaub zwecks Weiterbildung. Weder ist die Mindestbeitragszeit erfüllt, noch sind die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit gegeben. Abweisung.
AL.2025.00077Sep 30, 2025DE
Beitragszeit nicht erfüllt und keine Beitragsbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 lit. b AVIG innerhalb der Rahmenfrist, da keine 100%ige Arbeitsunfähigkeit von mehr als zwölf Monaten ausgewiesen.
AL.2024.00196Sep 30, 2025DE
Freistellungsvereinbarung unter Verzicht auf Sperrfristenschutz, selbstverschuldete Arbeitslosigkeit bei AUF ohne Verlängerung der Kündigungsfrist
AL.2024.00192Sep 30, 2025DE
Zwischenverdienst von der Arbeitslosenkasse zu Unrecht auf den orts- und branchenüblichen Ansatz angehoben; keine Anhaltspunkte für höhere Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers
AL.2024.00165Sep 30, 2025DE
Berechnung der Höhe des anzurechnenden Mietzinses für einen Leistungsbezüger, der zusammen mit seiner Ehefrau in einer dem Sohn gehörenden Wohnung lebt.
ZL.2025.00068Sep 29, 2025DE