Sozialversicherungsgericht Zürich
- Documenti
- 34'454
- Periodo
- 2000–2026
- 13 mar 2000–17 giu 2026
- Lingue
- 1
- Copertura
- 99%
- 34'454 su 34'696
- Ultima esecuzione
- 19 set 2026
Attività
Documenti per anno
Lingue
Quota delle versioni disponibili
- tedesco100%
Altre fonti
Zurigo
- Obergericht Zürich28'420
- Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo18'777
- Verwaltungsgericht Zürich11'934
- Handelsgericht Zürich4'685
- Kassationsgericht Zürich1'455
- Baurekursgericht Zürich1'151
- Legislazione Zurigo955
- Steuerrekursgericht Zürich885
- Zurich District Court628
- ch-zh:tax-guidance137
- Horgen District Court106
- Winterthur District Court85
Documenti
34'454 documenti
Revisionsverfahren Hilflosenentschädigung; Erhöhung Hilflosenentschädigung auf eine solche schweren Grades; strittige alltägliche Lebensverrichtung der Notdurft und Kriterium der dauernden Pflege zu bejahen.
IV.2024.0050429 set 2025DE
Neuanmeldung aufgrund eines neu festgestellten Asperger-Syndroms, gemischte Methode, trotz gesundheitlicher Verschlechterung kein Rentenanspruch ausgewiesen.
IV.2024.0042729 set 2025DE
Es bestehen Zweifel an der Beurteilung des RAD. Es ist unklar, ob bei Vorliegen psychosozialer Faktoren eine invalidenversicherungsrechtlich relevante psychische Erkrankung mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit besteht. Rückweisung zu weiteren Abklärungen.
IV.2024.0039429 set 2025DE
Würdigung Gutachten, neuropsychologische Abklärungen, BF arbeitet wieder in vollem Pensum in angestammter Tätigkeit, im anspruchsrelevanten Zeitraum lässt die medizinische Aktenlage keine verlässliche Beurteilung der Arbeitsfähigkeit zu. Rückweisung
IV.2024.0033229 set 2025DE
GAV Personalverleih, Kläger fällt nicht unter den Anwendungsbereich von Art. 2 GAVP da Lohn > als maximal versicherter Suva-Lohn, ergo Art. 31 Abs. 4 GAVP zum versicherten Verdienst in der beruflichen Vorsorge nicht anwendbar, Berechnung des versicherten Verdienstes basierend auf dem Stundenlohn gemäss Vorsorgeplan ist unrechtmässig, da Kläger Mindestleistungen BVG aufgrund dieser Berechnung nicht erhält
BV.2023.0002629 set 2025DE
Anspruchsberechtigung ehemaliger GF/VR verneint; bei fehlenden oder minimalen unregelmässigen Auszahlungen ist die buchhalterisch korrekte Erfassung von unrealistischen Lohnforderungen auf dem Aktionärsdarlehenskonto irrelevant (mit Bezug auf Bundesgerichtsurteile C 258/04 und 8C_840/2010).
AL.2025.0003629 set 2025DE
Mahn- und Bedenkzeitverfahren nicht abgewartet. Rentenanspruch ist entstanden. Eingliederungsmassnahmen zu Recht verneint.
IV.2024.0054426 set 2025DE
Sprung von einer Mauer von 60 cm mit anschliessenden Fussbeschwerden mit Morton Neurom. Unfallbegriff nicht erfüllt und auch keine Listenverletzung nach Art. 6 Abs. 2 UVG.
UV.2024.0011925 set 2025DE
Erstanmeldung mit beweiswertigem polydisziplinärem Gutachten. Bisherige Tätigkeit entspricht angepasster Tätigkeit. - hängig
IV.2024.0071425 set 2025DE
Vereinigung, MEDAS-Gutachten beweiskräftig, Drittauszahlung/Verrechnung, Verzugszins. - hängig
IV.2024.0053225 set 2025DE