Sozialversicherungsgericht Zürich

Documenti
34'454
Periodo
2000–2026
13 mar 2000–17 giu 2026
Lingue
1
Copertura
99%
34'454 su 34'696
Ultima esecuzione
19 set 2026

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Revisionsverfahren Hilflosenentschädigung; Erhöhung Hilflosenentschädigung auf eine solche schweren Grades; strittige alltägliche Lebensverrichtung der Notdurft und Kriterium der dauernden Pflege zu bejahen.

IV.2024.0050429 set 2025DE

Neuanmeldung aufgrund eines neu festgestellten Asperger-Syndroms, gemischte Methode, trotz gesundheitlicher Verschlechterung kein Rentenanspruch ausgewiesen.

IV.2024.0042729 set 2025DE

Es bestehen Zweifel an der Beurteilung des RAD. Es ist unklar, ob bei Vorliegen psychosozialer Faktoren eine invalidenversicherungsrechtlich relevante psychische Erkrankung mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit besteht. Rückweisung zu weiteren Abklärungen.

IV.2024.0039429 set 2025DE

Würdigung Gutachten, neuropsychologische Abklärungen, BF arbeitet wieder in vollem Pensum in angestammter Tätigkeit, im anspruchsrelevanten Zeitraum lässt die medizinische Aktenlage keine verlässliche Beurteilung der Arbeitsfähigkeit zu. Rückweisung

IV.2024.0033229 set 2025DE

GAV Personalverleih, Kläger fällt nicht unter den Anwendungsbereich von Art. 2 GAVP da Lohn > als maximal versicherter Suva-Lohn, ergo Art. 31 Abs. 4 GAVP zum versicherten Verdienst in der beruflichen Vorsorge nicht anwendbar, Berechnung des versicherten Verdienstes basierend auf dem Stundenlohn gemäss Vorsorgeplan ist unrechtmässig, da Kläger Mindestleistungen BVG aufgrund dieser Berechnung nicht erhält

BV.2023.0002629 set 2025DE

Anspruchsberechtigung ehemaliger GF/VR verneint; bei fehlenden oder minimalen unregelmässigen Auszahlungen ist die buchhalterisch korrekte Erfassung von unrealistischen Lohnforderungen auf dem Aktionärsdarlehenskonto irrelevant (mit Bezug auf Bundesgerichtsurteile C 258/04 und 8C_840/2010).

AL.2025.0003629 set 2025DE

Mahn- und Bedenkzeitverfahren nicht abgewartet. Rentenanspruch ist entstanden. Eingliederungsmassnahmen zu Recht verneint.

IV.2024.0054426 set 2025DE

Sprung von einer Mauer von 60 cm mit anschliessenden Fussbeschwerden mit Morton Neurom. Unfallbegriff nicht erfüllt und auch keine Listenverletzung nach Art. 6 Abs. 2 UVG.

UV.2024.0011925 set 2025DE

Erstanmeldung mit beweiswertigem polydisziplinärem Gutachten. Bisherige Tätigkeit entspricht angepasster Tätigkeit. - hängig

IV.2024.0071425 set 2025DE

Vereinigung, MEDAS-Gutachten beweiskräftig, Drittauszahlung/Verrechnung, Verzugszins. - hängig

IV.2024.0053225 set 2025DE