25.065

Wohnraumförderungsgesetz. Änderung

Zusammenfassung

Botschaft vom 20. Juni 2025 zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.06.2025

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Kostenmiete für die Wohnraumförderung

Der Bundesrat beantragt dem Parlament klare Rechtsgrundlagen für die Einführung eines neuen Kostenmietmodells bei vom Bund geförderten Wohnungen und für die staatlichen Mietzinskontrollen bei diesen Wohnungen. Er hat am 20. Juni 2025 die Botschaft für die entsprechende Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) verabschiedet.

Der Bund konzentriert seine aktuelle Wohnraumförderung auf die Unterstützung von Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus (Art. 33 ff. WFG). Er äufnet einen Fonds de Roulement, der von den gesamtschweizerischen Dachorganisationen treuhänderisch verwaltet wird. Daraus werden zinsgünstige Darlehen für den Bau, die Erneuerung oder den Erwerb von preisgünstigen Mietwohnungen vergeben.

Zusammen mit den Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus hat der Bund ein vereinfachtes Kostenmietmodell erarbeitet. Das Modell orientiert sich am tatsächlichen Aufwand für die Finanzierung und den Betrieb der Liegenschaften. Neu sollen insbesondere die Betriebskosten pauschal mit Hilfe des Gebäudeversicherungswertes berechnet werden können. Im Vergleich zur bisherigen Berechnungsweise erleichtert das Modell sowohl die Festlegung als auch die Überprüfung der Miete bei geförderten Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern.

Zwei Gesetzesänderungen

Die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage sieht nun zwei Gesetzesänderungen vor: Erstens ist für die Umsetzung des neuen Kostenmietmodells eine Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe notwendig (neuer Art. 38a WFG). Zweitens soll eine explizite Gesetzesrundlage für die staatliche Mietzinskontrolle bei den geförderten Wohnungen geschaffen werden (geänderter Art. 54 Abs. 1 WFG).

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen waren in der Vernehmlassung, die im Herbst 2024 durchgeführt worden war, breit unterstützt worden. Aufgrund der Rückmeldungen werden sie in der Botschaft noch in einem Punkt ergänzt: Für die Mietzinskontrollen wird eine Entflechtung vorgeschlagen; der Bund soll demnach dann auf Mietzinskontrollen verzichten können, wenn ein Projekt sowohl vom Bund als auch vom jeweiligen Kanton gefördert wird und wenn der Kanton selbst eine vergleichbare Mietzinskontrolle durchführt.

Verhandlungen

Debatte im Nationalrat, 24.09.2026

Beschluss abweichend vom Entwurf

Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 13.10.2026

Die Kommission ist nach kurzer Diskussion mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Revision des Wohnraumförderungsgesetzes (25.065) eingetreten. Die vom Nationalrat bei Artikel 38a beschlossene Präzisierung der Grundlagen für das Kostenmietmodell ist für die Kommission überzeugend. Sie stimmt auch sämtlichen weiteren Beschlüssen des Nationalrates oppositionslos zu und hat den Entwurf schliesslich in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Das Geschäft ist damit bereit für die Wintersession.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)

[email protected]

Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)