Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 602/2026

Interpellation Gabriel Mäder, Adliswil, Martina Novak, Zürich, und Ronald Alder, Ottenbach, betreffend Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich: Welche Rolle spielen die Bilateralen III bei der Fachkräftesicherung?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 153/2026

Sitzung vom 3. Juni 2026

602. Interpellation (Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich: Welche Rolle spielen die Bilateralen III bei der Fachkräftesicherung?) Kantonsrat Gabriel Mäder, Adliswil, Kantonsrätin Martina Novak, Zürich, und Kantonsrat Ronald Alder, Ottenbach, haben am 13. April 2026 folgende Interpellation eingereicht: Die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union sind für den Kanton Zürich nicht nur eine aussen- oder wirtschaftspolitische Frage, sondern auch von grosser Bedeutung für die Gesundheitsversorgung. Die Bilateralen III stabilisieren den bewährten bilateralen Weg und sichern damit nicht zuletzt Rahmenbedingungen, die für das Funktionieren des Gesundheitswesens zentral sind. Dazu gehören insbesondere der Zugang zu Fachkräften, die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation sowie verlässliche und planbare Beziehungen zum wichtigsten Umfeld der Schweiz. Ein zentrales langfristiges Risiko für den Kanton Zürich ist der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im Gesundheitswesen. Aufgrund des demografischen Wandels wird der Bedarf an medizinischen und pflegerischen Leistungen in den kommenden Jahren deutlich steigen. Gleichzeitig werden in vielen Bereichen mehr Fachpersonen aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden als neu eintreten. Bereits heute verfügt ein grosser Teil der Ärztinnen und Ärzte, die neu in der Schweiz tätig werden, über ein ausländisches Diplom. Auch bei den Pflegefachpersonen stammt ein erheblicher Teil aus dem Ausland. Die signifikant zunehmende ältere Bevölkerung Schweizer Bürgerinnen und Bürger ist schon heute von der Zuwanderung von ausländischen Gesundheitsfachpersonen abhängig. Dieses Abhängigkeitsverhältnis wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Der Zugang zu qualifizierten Fachkräften aus dem EU-/EFTA-Raum ist deshalb für die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochstehenden, sicheren und gut zugänglichen Gesundheitsversorgung von erheblicher Bedeutung. Für den Kanton Zürich stellt sich damit die Frage, welche Bedeutung stabile bilaterale Beziehungen konkret für die personelle, fachliche und strukturelle Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens haben und welche Folgen eine Erosion des bilateralen Wegs nach sich ziehen könnte. Dies betrifft nicht nur Spitäler, Pflegeinstitutionen und ambulante Einrichtungen, sondern auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung

sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kantons insgesamt.

Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Welche Bedeutung haben die Bilateralen III aus Sicht des Regierungsrats für das Gesundheitswesen im Kanton Zürich, insbesondere mit Blick auf Fachkräftesicherung, Versorgungssicherheit und internationale Zusammenarbeit?

2. Welche Bedeutung hat der bilaterale Weg für die Rekrutierung von Fachkräften im Zürcher Gesundheitswesen, insbesondere bei Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachpersonen sowie weiteren Gesundheitsberufen?

3. Wie hoch ist nach Einschätzung des Regierungsrats der Anteil der Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich, der heute direkt oder indirekt auf Fachkräften mit Ausbildung oder Herkunft aus dem EU-/EFTA-Raum beruht?

4. Wir bitten um eine Tabelle über die letzten 25 Jahre, welche die Anzahl der Ärzte/innen pro Jahr aufführt, die neu in der Schweiz und im Kanton Zürich ihre Tätigkeit aufgenommen haben und wieviele davon ein ausländisches Diplom haben.

5. Aufgrund der Pensionierungswelle der Gesundheitsfachpersonen in den kommenden Jahren wird der Anteil, der direkt oder indirekt auf Fachkräften mit Ausbildung oder Herkunft aus dem EU-/EFTA- Raum beruht, weiter zunehmen. Wie hoch ist nach Einschätzung des Regierungsrats der Anteil der Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich, der in 10 Jahren direkt oder indirekt auf Fachkräften mit Ausbildung oder Herkunft aus dem EU-/EFTA-Raum beruht?

6. Mit welchen Folgen für Leistungsangebot, Qualität, Sicherheit und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung rechnet der Regierungsrat, falls sich der Zugang zu Fachkräften aus dem EU-/EFTA-Raum deutlich verschlechtern würde?

7. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen auf Spitäler, Pflegeinstitutionen, ambulante Versorgung und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens erwartet der Regierungsrat bei einer Erosion der bilateralen Beziehungen?

8. Welche volkswirtschaftlichen Folgen erwartet der Regierungsrat für den Kanton Zürich, wenn sich Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung infolge Fachkräftemangels verstärken würden, etwa durch längere Krankheitsausfälle, verzögerte Behandlungen oder eine spätere Rückkehr von Patientinnen und Patienten in den Arbeitsmarkt?

9. Welche Bedeutung haben die Bilateralen III und die damit verbundenen europäischen Programme für medizinische Forschung, klinische Zusammenarbeit, Innovation und Wissenstransfer im Kanton Zürich, insbesondere für Spitäler, Hochschulen und forschungsnahe Institutionen?

10. Welche Massnahmen wären aus Sicht des Regierungsrats erforderlich, um die Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich sicherzustellen, falls zentrale Elemente des bilateralen Wegs geschwächt würden?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Interpellation Gabriel Mäder, Adliswil, Martina Novak, Zürich, und Ronald Alder, Ottenbach, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat hat im Rahmen der erfolgten Konsultationsphasen zu den Entwürfen einer gemeinsamen Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» Stellung genommen und seine Einschätzung dargelegt (vgl. RRB Nrn. 863/2025, 1017/2025 und 1056/2025). Die KdK hat ihre Stellungnahme in der Folge am 24. Oktober 2025 zuhanden des Bundesrates verabschiedet (vgl. kdk.ch/aktuell/ stellungnahmen/details/paket-schweiz-eu-stellungnahme-verabschiedet). Der Kanton Zürich hat diese Stellungnahme unterstützt und im Zuge der Vernehmlassung des Bundesrates auf weitere Ausführungen verzichtet (vgl. RRB Nr. 1094/2025). In Bezug auf die laufende parlamentarische Phase hat der Regierungsrat nochmals seine Haltung dargelegt (vgl. RRB Nr. 435/2026). Zu Fragen 2–7 sowie 10: Der Fachkräftemangel im Schweizer Gesundheitswesen ist für die verschiedenen Gesundheitsinstitutionen eine grosse Herausforderung, betrifft aber nicht alle Berufsgruppen gleichermassen. Wie der Regierungsrat bereits ausgeführt hat, besteht ein deutlicher Mangel an in der Schweiz ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten, der durch die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte kompensiert wird (vgl. z. B. Vorlage KR- Nr. 332a/2024). Dies, weil einerseits die Nachfrage nach Leistungen der medizinischen Grundversorgung im Kanton Zürich ansteigt (vgl. Bericht und Antrag des Regierungsrates zum Postulat KR-Nr. 367/2021 betreffend Attraktivität des Hausarztberufes, Vorlage 367a/2021). Diese Entwicklung wird durch das Bevölkerungswachstum beschleunigt, das auch durch die Zuwanderung getrieben wird. Konkret ist die Bevölkerung des Kantons Zürich zwischen 2005–2025 um 28,8% bzw. 363 940

Personen gewachsen (zh.ch/de/soziales/bevoelkerungszahlen/bestandbestand#/). Anderseits schreitet die demografische Alterung voran. Das Durchschnittsalter der Zürcher Bevölkerung steigt kontinuierlich, wobei ländliche Regionen besonders von der demografischen Alterung betroflung.html). In der Folge nimmt die Anzahl chronisch und mehrfach erkrankter Menschen zu, was den Bedarf an Leistungen der medizinischen Grundversorgung weiter erhöht. Demgegenüber befindet sich im Kanton Zürich ein Sechstel der praktizierenden Hausärztinnen und Hausärzte bereits im Pensionsalter und eine grosse Anzahl von Ärztinnen und Ärzten der sogenannten Babyboomer-Generation steht kurz vor der Pensionierung. Gleichzeitig werden die Kapazitäten zusätzlich reduziert, da immer mehr Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit arbeiten. Gemäss einer vom Amt für Gesundheit (AFG) beim Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (OBSAN) in Auftrag gegebenen Analyse werden im Kanton Zürich im Zeitraum von 2019 bis 2029 jährlich rund 230 Pflegefachkräfte zu wenig ausgebildet (obsan.admin.ch/de/publikationen/2024-nachwuchsbedarf-pflege-und-betreuungspersonal-im-kanton-zuerich). Aufgrund der genannten Faktoren wird etwa der Bedarf an Pflegepersonal in Zukunft ebenfalls weiter zunehmen. Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, konzentriert sich die Beantwortung der vorliegenden Interpellation auf die Berufsgruppen der Ärztinnen und Ärzte sowie der Pflegefachpersonen. Im Rahmen der kurzen Frist zur Beantwortung der Interpellation war eine Analyse der Daten über die letzten 25 Jahre zudem nicht verhältnismässig bzw. teilweise wegen der fehlenden Datenlage gar nicht möglich. Im Gesamtbild machen eingewanderte Pflegefachpersonen der Tertiärstufe (ungefähr 1%) sowie Ärztinnen und Ärzte (ungefähr 2%) grundsätzlich nur einen kleinen Teil der Nettozuwanderung (also Summe der Zuwanderung abzüglich der Summe der Auswanderungen) in die Schweiz aus: Tabelle 1 Nettozuwanderung Nettozuwanderung in das in die Schweiz1 Schweizer Gesundheitswesen2 Jahr Total EU-/EFTA- Drittstaaten Ohne Angabe/ Pflegefachpersonen Ärztinnen/ Staaten nicht zuteilbar der Tertiärstufe Ärzte 2015 71 884 53 480 14 719 3 685 779 (1,1%) 1 017 (1,4%) 2016 71 030 42 166 17 525 11 339 620 (0,9%) 1 161 (1,6%) 2017 45 948 30 295 17 252 –1 599 572 (1,2%) 1 115 (2,4%) 2018 39 860 28 187 16 433 –4 760 441 (1,1%) 987 (2,5%)

2019 43 352 28 331 16 058 –1 037 399 (0,9%) 751 (1,7%) 2020 53 804 35 206 20 212 –1 614 381 (0,7%) 939 (1,7%)

Nettozuwanderung Nettozuwanderung in das in die Schweiz1 Schweizer Gesundheitswesen2 Jahr Total EU-/EFTA- Drittstaaten Ohne Angabe/ Pflegefachpersonen Ärztinnen/ Staaten nicht zuteilbar der Tertiärstufe Ärzte 2021 48 871 35 386 15 753 –2 268 259 (0,5%) 920 (1,9%) 2022 68 760 51 031 16 042 1 687 632 (0,9%) 1 212 (1,8%) 2023 139 118 62 078 42 467 34 573 810 (0,6%) 1 323 (1,0%) 2024 82 792 54 184 15 834 12 774 658 (0,8%) 1 091 (1,3%) 1 Quelle: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte, STATPOP (Bundesamt für Statistik)

2 Quellen: Zentrales Migrationsinformationssystem (Staatssekretariat für Migration), Datenaufbereitung durch OBSAN

Die in Tabelle 1 aufgeführten ausländischen Pflegefachpersonen sowie Ärztinnen und Ärzte geben zwar bei der Einwanderung in die Schweiz die ausgeübte Tätigkeit an, es ist jedoch nicht bekannt, ob die Tätigkeit in der Schweiz beibehalten wird und ob sie ihr Diplom in einem EU-/EFTA-Staat oder einem Drittstaat erlangt haben. Ausserdem ist zu beachten, dass die Zahlen aus unterschiedlichen Quellen stammen und nicht aus einer gesamtheitlichen Quelle bezogen werden können. Die Daten der Nettozuwanderung in die Schweiz ergeben sich aus der STATPOP des Bundesamtes für Statistik (bfs.admin.ch/bfs/de/home/ statistiken/bevoelkerung/standentwicklung.html), die Daten der Nettozuwanderung der Pflegefachpersonen sowie Ärztinnen und Ärzte in das Schweizer Gesundheitswesen aus dem Zentralen Migrationsinformationssystem des Staatssekretariats für Migration. Diese Statistiken unterscheiden sich etwa in den Datenquellen (sem.admin.ch/dam/sem/ de/data/publiservice/statistik/auslaenderstatistik/faktenblatt-unterschiede-statistiken.pdf.download.pdf/faktenblatt-unterschiede-statistiken-d.pdf), weichen u. a. aufgrund unterschiedlicher Definitionen voneinander ab und lassen sich daher nicht direkt miteinander vergleichen. Eine Gegenüberstellung der Nettozuwanderung in die Schweiz und der Nettozuwanderung in das Gesundheitswesen wurde vorgenommen, um die in der Interpellation gewünschte Relationen abzuschätzen und eine ungefähre Grössenordnung darzustellen. Um den Zuwachs von ausländischen Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegefachpersonen im Kanton Zürich über die Zeit am aussagekräftigsten abzubilden, werden in der Folge die Daten der durch das AFG ausgestellten Berufsausübungsbewilligungen (BAB) für Berufe im Gesundheitswesen berücksichtigt (siehe Tabellen 2 und 3). Zwar spielen die BAB-Daten im stationären Bereich sowie für Pflegefachpersonen eine kleinere Rolle, da eine BAB nur benötigt wird, wenn eine Tätigkeit in fachlicher Eigenverantwortung ausgeübt wird. Jedoch handelt es sich bei den ebenso verfügbaren Personaldaten aus der Krankenhausstatistik einzig um eine Bestandesaufnahme des jeweiligen Erhebungsjahres, und es ist daraus nicht möglich aufzuschlüsseln, welche Personen ihre Arbeit in einem Zürcher Spital neu aufgenommen haben. Weiter ist anzumerken, dass aus den BAB-Daten nicht erkennbar ist, ob die

Person, die eine neue BAB erhält, neu in den Kanton Zürich zugewandert ist oder bereits zuvor im Kanton Zürich wohnhaft war. Im Kanton Zürich besitzen Ende April 2026 insgesamt 9447 Ärztinnen und Ärzte eine BAB, d. h., sie können ihre Tätigkeit in fachlicher Eigenverantwortung (selbstständig erwerbend oder im Anstellungsverhältnis) ausüben. 4877 (51,6%) davon haben ein Diplom aus der Schweiz, 4289 (45%) aus einem EU-/EFTA-Land, 260 (3%) aus einem weiteren Land und bei 21 (0,2%) fehlt die Angabe zur Diplomherkunft. Bei den Pflegefachpersonen besitzen im Kanton Zürich Ende April 2026 insgesamt 2529 Pflegefachpersonen eine BAB. 1834 (73%) davon haben ein Diplom aus der Schweiz, 395 (16%) aus einem EU-/EFTA-Land, 49 (2%) aus einem weiteren Land und bei 251 (10%) fehlt die Angabe zur Diplomherkunft. Insgesamt werden im Kanton Zürich neue BAB an Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachpersonen seit 2015 mit folgender Diplomherkunft ausgestellt: Tabelle 2 Ärztinnen und Ärzte Jahr Total Schweiz EU/EFTA Sonstige Anteil Anteil Schweiz EU/EFTA 2015 229 83 143 3 36% 62% 2016 232 98 125 9 42% 54% 2017 285 117 159 9 41% 56% 2018 347 112 225 10 32% 65% 2019 371 129 224 18 35% 60% 2020 342 120 212 10 35% 62% 2021 471 163 292 16 35% 62% 2022 542 230 289 23 42% 53% 2023 1015 369 597 49 36% 59% 2024 1392 498 830 64 36% 60% 2025 742 245 462 35 33% 62% 2026* 440 154 265 21 35% 60% * Stand 30. April 2026 Quelle: AFG, Abteilung Bewilligungen und Aufsicht, Berufsausübungsbewilligungen

Tabelle 3 Pflegefachpersonen Jahr Total Schweiz EU/EFTA Sonstige Anteil Anteil Schweiz EU/EFTA 2015 81 65 4 12 80% 5% 2016 86 63 15 8 73% 17% 2017 92 62 21 9 67% 23% 2018 118 75 25 18 64% 21% 2019 114 73 26 15 64% 23% 2020 105 76 17 12 72% 16% 2021 155 107 27 21 69% 17% 2022 122 92 18 12 75% 15% 2023 200 151 31 18 76% 16% 2024 340 243 71 26 71% 21% 2025 686 511 119 56 74% 17% 2026* 306 239 42 25 78% 14% * Stand 30. April 2026 Quelle: AFG, Abteilung Bewilligungen und Aufsicht, Berufsausübungsbewilligungen

Um die Abhängigkeit von Gesundheitspersonal aus dem Ausland zu reduzieren und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat der Regierungsrat verschiedene umfassende Massnahmen eingeleitet. Insbesondere fördert er den ärztlichen Nachwuchs durch Massnahmen betreffend die Aus- und Weiterbildung. So hat er etwa die kantonalen Beiträge an die Spitäler für die Weiterbildung in grundversorgungsrelevanten Fachgebieten erhöht und unterstützt das Hausarztprogramm des Instituts für Hausarztmedizin der Universität Zürich (UZH) finanziell (vgl. z. B. Vorlage KR-Nr. 367a/2021 sowie RRB Nr. 426/2026). Eine zentrale Massnahme zur Sicherung der ärztlichen Versorgung durch inländische Fachkräfte ist die Erhöhung der Zahl der Studienplätze für Humanmedizin. Mit dem Projekt Med500+ zur Erhöhung der Zahl der Studienplätze für Humanmedizin an der Medizinischen Fakultät der UZH nimmt der Kanton Zürich eine Vorreiterrolle in der Schweiz ein. Ab dem Herbstsemester 2030/2031 sollen insgesamt 700 Studierende in den Bachelorstudiengang starten, was einer Erhöhung um 60% entspricht (vgl. Vorlage 6049). Im Herbst 2036 soll die erste vergrösserte Gruppe das Studium abschliessen und die Facharztweiterbildung beginnen. Ohne eine schweizweite Ausbildungsoffensive und zusätzliche flankierende Massnahmen wird die Abhängigkeit von Ärztinnen und Ärzten, die ihr Medizinstudium im Ausland absolviert und abgeschlossen haben, jedoch weiterhin bestehen bleiben. Gleichzeitig ist zu erwähnen, dass andere Berufsgruppen wie z. B. die Pflegeexpertinnen und -experten «Advanced Practice Nurses» (APN) einen zunehmend wichtigen Beitrag zur medizinischen Grundversorgung leisten und bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Aufgaben übernehmen. Die Gesundheitsdirektion subventioniert 2024–2026 zwei Pilotprojekte in der pädiatrischen Gesundheitsversorgung, in denen untersucht wird, ob und inwiefern sich die Versorgung durch den Einsatz von APN qualitativ und finanziell verbessern lässt. In einem laufenden Projekt erarbeitet die Direktion Universitäre Medizin Zürich zusammen mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) die Entwicklung eines neuen Studiengangs «Nurse Practitioner», der auf Masterstufe ausgebildete Pflegefachpersonen mit vertieften klinischen und medizinischen Kompetenzen ausstatten soll (Joint Master Nurse Practitioner).

Der Studiengang kann bei wachsendem Versorgungsbedarf entstehende Lücken, insbesondere in der Grundversorgung, mildern. Zusätzlich zu den bereits ergriffenen Massnahmen hat die Gesundheitsdirektion das Projekt «Stärkung der hausärztlichen Versorgung» eingeleitet. Das zuständige AFG analysiert im Rahmen dieses Projekts die hausärztliche und pädiatrische Grundversorgung im Kanton Zürich mit dem Ziel, weiteren Handlungsbedarf zu identifizieren und konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten. Im Fokus stehen dabei insbesondere Massnahmen zur Förderung des Nachwuchses, z. B. durch den Ausbau der Hausarzt- und Praxispädiatrieprogramme sowie zur Entwicklung und Verbreitung innovativer Versorgungsmodelle. Zudem werden weitergehende Massnahmen zur Entlastung der Hausärzteschaft geprüft, darunter die Vereinfachung der Bewilligungsprozesse, ein verbesserter Zugang zu Sozial- und Unterstützungsangeboten für hausärztliche Patientinnen und Patienten (vgl. auch Postulat KR-Nr. 249/2024 betreffend Entlastung von Arztpraxen durch interprofessionelle Zusammenarbeit mit der Sozialen Arbeit, das der Kantonsrat am 30. März 2026 dem Regierungsrat zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen hat) sowie Massnahmen zur verbesserten Information und Orientierung der Bevölkerung in Bezug auf die verschiedenen Versorgungsangebote, damit die situativ am besten geeigneten Ansprechpersonen berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Massnahmenpaket mit Antrag auf Bewilligung von finanziellen Mitteln soll dem Regierungsrat in der kommenden Legislaturperiode 2027–2030 unterbreitet werden. Auch im Pflegebereich hat der Kanton Zürich früh Massnahmen ergriffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken (vgl. RRB Nr. 1651/2022). Für Listenspitäler besteht seit dem 1. Januar 2013 und für Institutionen der Langzeitpflege seit dem 1. März 2021 eine gesetzliche Aus- und Weiterbildungsverpflichtung für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe. Zudem wurde der Mindeststellenplan für Alters- und Pflegeheime revidiert. Seit Jahren unterstützt der Kanton zudem die Kommission Nachwuchsförderung der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit, beteiligt sich an Berufsmessen und finanziert Wiederein- steigerkurse des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner. Weiter plant die Fachstelle Gesundheitsberufe des AFG für die kommende Legislaturperiode 2027–2031 die Erarbeitung

eines Entwicklungsplans für die Pflege und weitere nichtuniversitäre Gesundheitsberufe (vgl. RRB Nr. 497/2026). Dieser soll für verschiedene Gesundheitsberufe den langfristigen Bedarf aufzeigen und als Grundlage dienen, die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Zentrale Themen sollen u. a. die Bedarfsentwicklung (insbesondere in Anbetracht des demografischen Wandels), die Nachwuchsförderung, die Entwicklung und Etablierung neuer Berufsbilder sowie die interprofessionelle Zusammenarbeit sein. Bei all diesen Themen hat die Pflege eine grosse Bedeutung. Die Fachverbände und weiteren Institutionen sollen bei der Erarbeitung eng einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Bildungsgänge im Bereich Gesundheit Pflege am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen sowie am Careum Bildungszentrum Zürich vollständig durch den Kanton finanziert (vgl. RRB Nrn. 316/2018, 662/2019, 1095/2023 und 1096/2023). Parallel dazu haben Ausbildungsinstitutionen und Leistungserbringer ihre Rekrutierungs- und Nachwuchsmassnahmen intensiviert und die Anstellungsbedingungen für Studierende verbessert. Zudem erhöhte die ZHAW die Zahl der Ausbildungsplätze in allen Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit, soweit es die verfügbaren Praktikumsplätze zuliessen. Ausserdem wurde die Zulassungsbeschränkung im Bachelorstudiengang Pflege aufgehoben. Das Departement Gesundheit bewirbt den Studiengang Pflege und sieht aufgrund der hohen Arbeitssicherheit Chancen für das Berufsfeld, die auch durch die künstliche Intelligenz (KI) nicht gefährdet werden können. In Umsetzung der sogenannten Pflegeinitiative trat am 28. November 2021 Art. 117b der Bundesverfassung (SR 101) in Kraft, der Bund und Kantone verpflichtet, eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sicherzustellen. Für die Förderung der praktischen Ausbildung stehen insgesamt 192 Mio. Franken für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative im Kanton Zürich zur Verfügung (vgl. RRB Nr. 103/2025). Die zweite Etappe der Pflegeinitiative, die auf bessere Arbeitsbedingungen fokussiert, wird derzeit auf Bundesebene beraten. Zu Frage 8: Krankheitsbedingte Absenzen verursachen im Kanton Zürich heute aufgrund von Produktionsverlusten volkswirtschaftliche Kosten von über 2 Mrd. Franken pro Jahr (zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/zuercher-wirtschaftszahlen/wirtschaftsmonitoring/juni-2025.html). Ob und in welchem

Ausmass eine Verschlechterung der Beziehungen zur EU die Gesundheitsversorgung beeinträchtigen würde, lässt sich nicht verlässlich beziffern, da dies von zahlreichen unsicheren Annahmen abhängt. Zu Frage 9: Als Teil der sogenannten Bilateralen III garantiert das EU-Programmabkommen den vollständigen Zugang der Schweiz zum EU-Forschungsprogramm Horizon Europe und damit verbundenen Initiativen. Internationale Forschungsprogramme erleichtern die grenzüberschreitende Forschungszusammenarbeit, wobei Horizon Europe das weltweit grösste Forschungsprogramm dieser Art ist. Es deckt die gesamte Wertschöpfungskette von Grundlagenforschung bis Markteintritt ab. Der Bereich Gesundheit innerhalb von Horizon Europe umfasst ein Budget von 8 Mrd. Euro, medizinische Forschung wird ausserdem in anderen Programmteilen gefördert. Für die UZH mit ihrer Spitzenstellung in der Biomedizin sind diese Förderquellen sehr wichtig. Die meisten EU- Verbundprojekte, an denen sich die UZH beteiligt, entfallen auf den Programmbereich Gesundheit (24 Grossprojekte seit Beginn von Horizon Europe im Jahr 2021). Die Beteiligung an europäischen Programmen stellt auch eine wichtige Grundlage für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses dar. Die EU-Programme geben ausserdem wichtige Impulse für Innovation und Wirtschaft. Insbesondere für KMU und Start-ups bietet Horizon Europe interessante Möglichkeiten. In der Vergangenheit konnten sich im Raum Zürich dank der finanziellen Unterstützung aus der EU in einer kritischen Anfangsphase bereits mehrere MedTech-Startups etablieren und wachsen. Zu Frage 10: Unabhängig von den vorstehend genannten Massnahmen und der Entwicklung der Beziehungen zur EU wird die Schweiz verstärkt auf Effizienzsteigerungen und Innovationen im Gesundheitswesen angewiesen sein, da der demografische Wandel in Europa den Fachkräftemangel auch in anderen Ländern verschärft. Entscheidend ist, vorhandene Ressourcen besser zu nutzen. Insbesondere die Digitalisierung (z. B. das elektronische Gesundheitsdossier), neue Versorgungsmodelle, eine stärkere Verlagerung in den ambulanten Bereich sowie technologische Innovationen und der Einsatz von KI bieten hierfür auch Chancen. Die vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 423/2026 festgesetzte Strategie zur Stärkung des Innovationsstandorts Zürich sieht als einen von fünf Schwerpunkten die Förderung des Einsatzes von digitalen

Gesundheitslösungen in der Gesundheitsversorgung vor.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli