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Baugesuche

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Baugesuche, SHAB-Verfahren, Amtsblattmeldungen und Schutzrechte, die diese Adresse für eine ihrer Parteien nennen.

Nachträgliches Baugesuch für eine Messtelle am Chrümmlisbach, Bätterkinden Neumatt, zur Überwachung der Wasserqualität (Erneuerung der abgelaufenen Baubewilligung vom 30.03.2017 bbew9/2017)

Baugesuch · Amt für Wasser und Abfall (Gesuchsteller) · 11.03.2026

eBau Nr. 2025-12561 ____________________ Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für eine temporäre Messtelle am Ballmoosbach zur Überwachung der Wasserqualität bis am 31.12.2027 (Erneuerung der abgelaufenen Baubewilligung vom 10.05.2017) ____________________ Standort: Mettle Moosbach, 3303 Zuzwil und Brunnmatt Ballmoos, 3303 Jegenstorf, Parzellen-Nrn. 1061 (Zuzwil) / 1019, 1020, 1022, 1035, 1036, 1042, 1104 (Stromzufuhr Jegenstorf), Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’603’217 1’210’481 ____________________ Schutzzone/ -objekt: - Ufervegetation (Zuzwil) - geschützter Einzelbaum (Parzelle Nr. 1042) ____________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: keine ____________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 81 Abs. 2 SG i.V.m. Art. 28 BauG - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. 6 Abs. 4 GBR und Art. 22 NHG - Unterschreitung Waldabstand, Art. 25, 26 und 27 KWaG ____________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bauvorhaben erfordert eine fischereirechtlich Bewilligung, Art. 8 - 10 BGF sowie Art. 8 - 10 und 13 FiG - Strassenparzelle Nr. 1020 im Inventar historischer Verkehrswege Schweiz IVS ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Zuzwil (BE), Oberdorf 12, 3303 Zuzwil BE ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/254102 eBau Nummer: 2025-12561 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 27. Februar 2026 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die bestehende Messstation verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 28. Januar 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (Gesuchsteller) · 28.01.2026

eBau Nr. 2025-12561 ____________________ Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für eine temporäre Messtelle am Ballmoosbach zur Überwachung der Wasserqualität bis am 31.12.2027 (Erneuerung der abgelaufenen Baubewilligung vom 10.05.2017) ____________________ Standort: Mettle Moosbach, 3303 Zuzwil und Brunnmatt Ballmoos, 3303 Jegenstorf, Parzellen-Nrn. 1061 (Zuzwil) / 1019, 1020, 1022, 1035, 1036, 1042, 1104 (Stromzufuhr Jegenstorf), Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’603’217 1’210’481 ____________________ Schutzzone/ -objekt: - Ufervegetation (Zuzwil) - geschützter Einzelbaum (Parzelle Nr. 1042) ____________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: keine ____________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 81 Abs. 2 SG i.V.m. Art. 28 BauG - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. 6 Abs. 4 GBR und Art. 22 NHG - Unterschreitung Waldabstand, Art. 25, 26 und 27 KWaG ____________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bauvorhaben erfordert eine fischereirechtlich Bewilligung, Art. 8 - 10 BGF sowie Art. 8 - 10 und 13 FiG - Strassenparzelle Nr. 1020 im Inventar historischer Verkehrswege Schweiz IVS ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Zuzwil (BE), Oberdorf 12, 3303 Zuzwil BE ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/254102 eBau Nummer: 2025-12561 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 27. Februar 2026 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die bestehende Messstation verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 28. Januar 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (Projektverfasser) · 28.01.2026

eBau Nr. 2025-12561 ____________________ Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für eine temporäre Messtelle am Ballmoosbach zur Überwachung der Wasserqualität bis am 31.12.2027 (Erneuerung der abgelaufenen Baubewilligung vom 10.05.2017) ____________________ Standort: Mettle Moosbach, 3303 Zuzwil und Brunnmatt Ballmoos, 3303 Jegenstorf, Parzellen-Nrn. 1061 (Zuzwil) / 1019, 1020, 1022, 1035, 1036, 1042, 1104 (Stromzufuhr Jegenstorf), Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’603’217 1’210’481 ____________________ Schutzzone/ -objekt: - Ufervegetation (Zuzwil) - geschützter Einzelbaum (Parzelle Nr. 1042) ____________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: keine ____________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 81 Abs. 2 SG i.V.m. Art. 28 BauG - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. 6 Abs. 4 GBR und Art. 22 NHG - Unterschreitung Waldabstand, Art. 25, 26 und 27 KWaG ____________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bauvorhaben erfordert eine fischereirechtlich Bewilligung, Art. 8 - 10 BGF sowie Art. 8 - 10 und 13 FiG - Strassenparzelle Nr. 1020 im Inventar historischer Verkehrswege Schweiz IVS ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/254102 eBau Nummer: 2025-12561 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 27. Februar 2026 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die bestehende Messstation verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 28. Januar 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (Gesuchsteller) · 28.01.2026

eBau Nr. 2025-12561 ____________________ Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für eine temporäre Messtelle am Ballmoosbach zur Überwachung der Wasserqualität bis am 31.12.2027 (Erneuerung der abgelaufenen Baubewilligung vom 10.05.2017) ____________________ Standort: Mettle Moosbach, 3303 Zuzwil und Brunnmatt Ballmoos, 3303 Jegenstorf, Parzellen-Nrn. 1061 (Zuzwil) / 1019, 1020, 1022, 1035, 1036, 1042, 1104 (Stromzufuhr Jegenstorf), Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’603’217 1’210’481 ____________________ Schutzzone/ -objekt: - Ufervegetation (Zuzwil) - geschützter Einzelbaum (Parzelle Nr. 1042) ____________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: keine ____________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 81 Abs. 2 SG i.V.m. Art. 28 BauG - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. 6 Abs. 4 GBR und Art. 22 NHG - Unterschreitung Waldabstand, Art. 25, 26 und 27 KWaG ____________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bauvorhaben erfordert eine fischereirechtlich Bewilligung, Art. 8 - 10 BGF sowie Art. 8 - 10 und 13 FiG - Strassenparzelle Nr. 1020 im Inventar historischer Verkehrswege Schweiz IVS ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/254102 eBau Nummer: 2025-12561 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 27. Februar 2026 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die bestehende Messstation verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 28. Januar 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (Projektverfasser) · 28.01.2026

eBau Nr. 2022-11534 ____________________ Bauvorhaben: Temporäre Nutzung des Areals der ehemaligen Stehtankanlage und des BBL-Areals als Hauptbauinstallationsplatz für das Projekt VSE Laupen (Logistik, Parkplätze und Baucontainer/ mobiles Salzsilo) bis Ende 2029 ____________________ Standort: Murtenstrasse 35 + 41b, Laupen, Parzellen-Nrn. 784 und 608, Nutzungszone: ZPP "Tankanlage und Schöpfe", Koordinaten: 2’584’479/1’195’243 ____________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: das häusliche Abwasser wird an die Gemeindekanalisation angeschlossen, das Sauberabwasser wird versickert ____________________ Ausnahmen: - Zonenfremde Nutzung, Art. 313 GBR - Unterschreitung Strassenabstand, Art. A146 Abs. 1 GBR ____________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - separates Baubewilligungsverfahren für den Abbruch der bestehenden Tankanlagen - geplante Fahrbahn auf dem Areal mittels Strassenplanverfahren Verkehrssanierung städtebauliche Entwicklung (VSE) Laupen bereits genehmigt ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20706 (eBau Nummer: 2022-11534) ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 23. Dezember 2022 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprache-frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 23. November 2022 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · VSE Laupen (Gesuchsteller) · 23.11.2022

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