Ittenthal Kulturlandplan

Nutzungsplan · Kaisten · Aufgehoben am 11.03.2026

Dokument

Nummer
1994-000522
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Kaisten
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
17.05.1994
In Kraft seit
17.05.1994
Aufgehoben
11.03.2026

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

17. Mai 1994

ek

(6607) Gemeinde Ittenthal; Revision Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Auflage und Feststellung; Anpassung des kantonalen Gesamtplanes Baugebiet/Kulturland; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 16. März 1994. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Abt. Raumplanung

Eintreten ist unbestritten.

f n•J Anträgen wird den das Wort nicht verlangt. Zur Botschaft und zu In gesamthafter Abstimmung wird mit grosser Mehrheit

Chef

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Nr.

2. Jw-ii GK

LsZ

beschlossen: 1. Es werden folgende Vorlagen der Gemeinde Ittenthal im Sinne von Art. 26 RPG und § 147 BauG genehmigt: 1.1 Der revidierte Bauzonenplan vom 19. Juni bzw. 27. November 1992, mit folgender Auflage: Der Gemeinderat wird aufgefordert, die gemäss Waldgesetz erforderliche Waldfeststellung zu veranlassen und die daraus resultierenden, rechtskräftigen Waldgrenzen im Bauzonenplan nachzutragen. 1.2 Der Kulturlandplan vom 19. Juni bzw. 27. November 1992. 1.3 Die Bau- und Nutzungsordnung vom 27. Novbember 1992, bereinigt durch den Einspracheentscheid des Regierungsrates, mit folgender Feststellung: Es wird festgestellt, dass insbesondere Punkt 33 des Anhanges 4.5 zur Verordnung über umweltgefährdende Stoffe vom 9. Juni 1986 (Stoffverordnung) einen weitergehen-

2 5. Mai 199it

v‘11

-

2

den Schutz als § 55 Abs. 2 BNO (Die Uferschutzzone umfasst ausserhalb des Baugebietes mindestens einen Streifen von 2 m) beinhaltet. In diesen Fällen gilt das übergeordnete Gesetz. 2. Der kantonale Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist dem Bauzonenplan anzupassen. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Gemeinderat 4337 Iftenthal - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation)

Präsident:

Staatsschreiber: