Kulturlandplan
Nutzungsplan · Mandach
Dokument
- Nummer
- 1997-000125
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Mandach
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 01.07.1997
- In Kraft seit
- 01.07.1997
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Dateien
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Text
meoe*OWN0111 _,_* Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
1. Juli 1997
Art. Nr. 1997-0125
(97.2762) Gemeinde Mandach; Nutzungsplanung Kulturland, Bauzonenplanänderung "Tämpel"; Genehmigung mit Auflage; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 21. Mai 1997. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Killer, Untersiggenthal. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Dazu wird das Wort nicht verlangt. In der anschliessenden gesamthaften Abstimmung wird beschlossen:
1. Zu der am 3. Dezember 1996 von der Gemeinde Mandach verabschiedeten Vorlage wird folgende Auflage gemacht: Bauzonenplanänderung Waldgrenzen Der Gemeinderat wird aufgefordert, die nach Waldgesetz erforderliche Waldfeststellung zu veranlassen und die rechtskräftigen Waldgrenzen im Bauzonenplan nachzutragen. 2. Im übrigen werden der Kulturlandplan, die Nutzungsordnung sowie die Bauzonenplanänderung "Tämpel" der Gemeinde Mandach vom 3. Dezember 1996 genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
Abt. Raumplanung Nr.
E 9. Juli 1997 379Chef
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Versand:
- 8.Juli 1997
GK
Sekr.
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2
Protokollauszug - Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5318 Mandach - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation)
Pr• sid
t:
Staatsschreiber: i.V.