Kulturlandplan Änderungen 1997
Nutzungsplan · Zufikon
Dokument
- Nummer
- 1997-002126
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Zufikon
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 11.03.1997
- In Kraft seit
- 11.03.1997
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung: 11. März 1997
Pfi/ek
Art. Nr.
2126
(7419) Zufikon; Bauzonenplan, Änderungen am Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Feststellung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 6. November 1996. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Zur Botschaft und zu den Anträgen wird das Wort nicht verlangt. Demgemäss wird stillschweigend beschlossen: 1. Zu der am 7. Dezember 1995 von der Gemeindeversammlung Zufikon verabschiedeten Vorlage wird folgende Feststellung gemacht: Bauzonenplan Es wird festgestellt, dass nach Inkrafttreten des VValdgrenzenplanes die Waldgrenzen als Orientierungsinhalt in den Bauzonenplan einzutragen sind. 2. Im übrigen werden der Bauzonenplan, inklusive Ergänzungsplan "Objekt und Volumenschutz", die Änderungen am Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung vom 7. Dezember 1995 der Gemeinde Zufikon genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5620 Zufikon - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Abt. Raumplanung Nr.
Vizepräsident:
E 2 1. März 1997 Gr< I hi-U
Chef I
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Sekr.
Staatsschreiber:
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