Bauzonenplan Uferschutzzone

Nutzungsplan · Zeihen · Aufgehoben am 20.09.2023

Dokument

Nummer
1995-001092
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Zeihen
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
16.05.1995
In Kraft seit
16.05.1995
Aufgehoben
20.09.2023

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

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16. Mai 1995

Art. Nr.

1092

(6906) Gemeinde Zeihen; Aodeallimajägugcmenplan, Kulturlandpe, Bau- und Nut-.ordnung; Genehmigung mit Auflagen und Feststellungen; Publikation; Auftrag äri—Staatskanzlei cn

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Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 15. März 1995. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr.

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Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Dazu wird das Wort nicht verlangt. In der anschliessenden gesamthaften Abstimmung wird mit grosser Mehrheit beschlossen: 1. Folgende Teile der am 26. November 1993 von der Gemeinde Zeihen beschlossenen Vorlage werden mit folgenden Auflagen und Feststellungen verabschiedet: 1.1 Änderungen Bauzonenplan Waldgrenzen Der Gemeinderat wird aufgefordert, die gemäss Waldgesetz erforderliche Waldfeststellung zu veranlassen und die rechtskräftigen Waldgrenzen im Bauzonenplan nachzutragen. 1.2 Änderungen Bau- und Nutzungsordnung Übergangsrecht Es wird festgestellt, dass jene Bestimmungen, die dem unmittelbar anwendbaren neuen kantonalen Recht widersprechen, nicht anwendbar sind. 2. Im übrigen werden die Änderungen am Bauzonenplan, am Kulturlandplan und an der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Zeihen vom 26. November 1993 genehmigt.

24. Mai 1995

145

— U‚s:

2

3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5256 Zeihen - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:

Staatsschreiber: i.V.