Bauzonenplan

Nutzungsplan · Leutwil · Aufgehoben am 16.12.2020

Dokument

Nummer
1992-001300
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Leutwil
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
12.05.1992
In Kraft seit
12.05.1992
Aufgehoben
16.12.2020

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Leutwil mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

NUPLA-4138-1992-E.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

12. Mai 1992

Me/ek

(5922) Gemeinde Leutwil; Bauzonenplan und Bauordnung; Genehmigung; Aenderung des kantonalen Gesamtplanes Baugebiet/Kulturland

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 24. Februar 1992. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Schneider, Zeiningen. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. In der Abstimmung wird mit grosser Mehrheit beschlossen:

Es werden folgende Vorlagen der Gemeinde Leutwil im Sinne von Art. 26 RPG und § 147 BauG genehmigt: 1.1 Der Bauzonenplan vom 1. September 1989. 1.2 Die teilrevidierte Bauordnung vom 1. September 1989. 2. Der kantonale Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist entsprechend dem Bauzonenplan der Gemeinde Leutwil zu ändern.

Protokollauszug an - Regierungsrat Präsident:

Staatsschreiber: *.V.