Bauzonenplan
Nutzungsplan · Leutwil · Aufgehoben am 16.12.2020
Dokument
- Nummer
- 1992-001300
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Leutwil
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 12.05.1992
- In Kraft seit
- 12.05.1992
- Aufgehoben
- 16.12.2020
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Dateien
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
12. Mai 1992
Me/ek
(5922) Gemeinde Leutwil; Bauzonenplan und Bauordnung; Genehmigung; Aenderung des kantonalen Gesamtplanes Baugebiet/Kulturland
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 24. Februar 1992. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Schneider, Zeiningen. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. In der Abstimmung wird mit grosser Mehrheit beschlossen:
Es werden folgende Vorlagen der Gemeinde Leutwil im Sinne von Art. 26 RPG und § 147 BauG genehmigt: 1.1 Der Bauzonenplan vom 1. September 1989. 1.2 Die teilrevidierte Bauordnung vom 1. September 1989. 2. Der kantonale Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist entsprechend dem Bauzonenplan der Gemeinde Leutwil zu ändern.
Protokollauszug an - Regierungsrat Präsident:
Staatsschreiber: *.V.