Kulturlandplan

Nutzungsplan · Lupfig

Dokument

Nummer
1998-000611
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Lupfig
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
12.05.1998
In Kraft seit
12.05.1998

Karte

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Text

Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

12. Mai 1998

Pfi/ek

Art. Nr.

1998-0611

(98.001051) Gemeinde Lupfig; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Auflage; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 4. März 1998. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Killer, Untersiggenthal. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Rudolf Hug, Oberrohrdorf, beantragt Rückweisung des Geschäftes zur nochmaligen Überprüfung. Nach gewalteter Diskussion wird der Rückweisungsantrag in der Abstimmung mit Mehrheit abgelehnt. In der folgenden gesamthaften Abstimmung wird mit 102 Stimmen, bei einer Gegenstimme, b e s c h l o s s e n : _______________________________

1. Zu der am 4. Dezember 1996 von der Gemeinde Lupfig verabschiedeten Vorlage wird folgende Auflage gemacht: Der Gemeinderat wird beauftragt, die Zugehörigkeit der Flächen in der Bauzone auf der Parzelle Nr. 237 zum landwirtschaftlichen Betrieb gemäss Art. 86 Abs. 1 BGBB grundbuchrechtlich anmerken zu lassen. 2. Im übrigen werden der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Lupfig vom 4. Dezember 1996 genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.

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Protokollauszug Versand:

-2-

Baudepartement Abteilung Raumplanung BD Rechtsabteilung BD Gemeinderat 5242 Lupfig (2) Staatskanzlei (RS/Publikation)

Präsident:

Staatsschreiber: