Quartierplan Bach

Nutzungsplan · Trogen

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Trogen
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
12.12.1995
In Kraft seit
12.12.1995

Karte

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Herisau, 1. Dezember 2020

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Raumentwicklung zur Verfügung: Amt für Raum und Wald, Abteilung Raumentwicklung Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Telefon: 071 353 67 71 E-Mail: [email protected]

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CH73_12_SBV_Quartierplan Bach.pdf

Gemeinde Trogen Kanton Appenzell Ausserrhoden

Quartierplan Bach Nachtrag der Sonderbauvorschriften vom 14. Februar 1995

Vom Gemeinderat erlassen am:

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Die Gemeinderatsschreiberin

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Vom Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh. genehmigt am: i i:, ijt:/,, iiiili, Der

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Plandatum: 25. September 1995

Plannummer: OP 24.1 -091002

EIGENMANN REY RIETMANN

KIRCHGASSE 16, 9OO4 ST. GALLEN,OTl 2207 03 KASERNENSTRASSE 39, 91 02 HERISAU, 071 52 38 44

RAUMPLANER BSP

I

Sonderbauvorsch riften

Art. 4

Baubereich A

lm Baubereich A sind nur Bauten zulässig, welche dem bestehenden Sägereibetrieb und der Holzverarbeitung dienen. lnnerhalb des Baubereiches A gelten folgende zu den Regelbauvorschriften abweichende Bestimmungen: 70 m Gebäudelänge

max.:

Art. 7

Holzlager Offene Holzlager sind an den im Plan bezeichneten Stellen zulässig.

Offene, nicht verschalte und in leichter Bauweise gehaltene Überdachungen der Holzlager von max. 12.00 m Länge und max. 6.00 m Gebäudehöhe können an der im Plan speziell bezeichneten Stelle errichtet werden. Der Gewässerabstand für solche Uberdachungen beträgt 3.00 m.