Quartierplan Alpenrose, ob. Risi und Blatten, Änderung 1976

Nutzungsplan · Schwellbrunn · Aufgehoben am 04.09.2024

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Schwellbrunn
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
13.09.1976
In Kraft seit
13.09.1976
Aufgehoben
04.09.2024

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Text

Proto[<oll des Regierungsrates von Appenzell A.Flh" 13. September L9l6

N.

Gerneinde Schwellbrunn; Aend.erung des Quartierplanes Alpenrose, ob. Risi und Blatten; Genehmigung

(vgl. Trakt. Nr. 711 vom 28. Januar f975) Dem Bericht der Baudirekti-on vom l-. Se ptember 1976 ist nehmen:

zu ent-

Mit Schreiben vom ].7; August 1976 ersucht die Gemeinde Schwe].l_brrnn r.rm Genehmigung einer Aend.erung des Quartierplans A1.penrose, ob. Risi r-rnd. Blatten, der am 28" Januar 1975 vom Regierungsrat genehmigt worden ist. Bei der Realisierung dieses PlaÄs ergaben sich Schwj-erigkeiten beim Landerwerb für den Strassenbau. Der Gemeinderat liess deshalb eine andere lösung der linienfüh-

rung ausarbeiten" Da es sich um geringfügige Aend-örungen handelt, muss der geänderte Quartierplan nicht öffentlich aufgelegt wer:den; cenn aie d.irekt betroffenen Grundeigent'ümer und die Mehrheit der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke haben sich mit der Aendörung einverstanden erklärt (Rrt. I25 Abs. 2 EG zun ZGB).

Planungsamt und Bauverwaltung haben die Aenderung geprüft. Die Einmündung in die Staatsstrasse wurde j-n Ordnung bäfünden. Die neue lösung d.e?' Strassenfiihrung ist bedeutend unrationeller, aber offeribar in bezug auf clie Realisierung günstlger. D:le in d.er Genehmigu-ng des Regierungsrates vom 28. Jan,s,ar L975 unter Punkt 2 aufgefüJrrten Au.flagen sind im neuen abgeänderten Quarti erpl-an nicht enthälten. Sie haben in der Zwi-schenzeit ihre düft:-g-

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kelt nicht verloren.

Da d-ie beantragte Aenderung berei';s J-f iahre nach der Genehmigrxrg d.ös Quartierplans e::f oIgt, stellt s j-ch cj-e Frage, ob das anstötreäde Problem nicht berelts im Ei-nspra.cheverfahren aes genehmigten Quartierplans hätte geic;st werd-en können. Der Quartj-erplan önthäl-b öffentlich-rechtli che Vorschrif ';en.. dj_e fiji' die G:.rmcteigentümer verbindli-ch si-nd. Der Plan solfte deshaib aus G;.Lr:iden der R.echtssicherheit un.d Rechtsgiei-chheit erst Cann geändert werden, hrenn sj-ch die voraussetzung€tr, die zun Ev-'l-ass gefr.Jrrt haben, geändert haben. rm vorliegenden Fall- trifft Gies nicht zLL. Da abei oie nachgesu.chte Aend-erung an sich keine sch,we:r'wj-egen.den Probleme a.rrfwirft, kann der abgeänderte Quartie:.plan. tTe"cz grossen Bedenken genehmigt werden.

t 2

Beschluss: 1. per abgeänderte Quartj-erpl.an Alpenrose, ob.Risi und Blatten, datiert vom 28. April L976, wird" genehmigt. 2. Die an 28. Januar 1975 erteilte Genehmigung d.es Quartierpla.ns Alpenpose, ob. Risi und. Bl_atten, datiert vom 25. November L974, wird" aufgehoben. 5, Die Genehmigung wird mit.der Auflage verbunden, dass folgende Ergänzangen in die Sond.erbauvorschriften aufgenommen werden: *. innerhalb des Plangebietes ei-hgezeichneten ' a)\ Die Parzellengrenzen si-nd nicht Verbind.l-ich. b) Die-lt/eg-Baulinlen entbinden nicht von d-er Einhaltung der reglementarisch und. gesetzJ,i-cLt vorgeschriebenen Greäz- und. Gebäud"eabständ e .

Amtsblatt. Auszug an

landammannamt

Baudirekti-on

Kant. Planungsamt (2 nxpl.); Beilage: 1 Pl-an mit Genehmigungsvermerk I ungültiger Plan Kant. Bauverwaltung (4 nxpf. ); Bellage: l- Pl-an mit Genehmigungsvermerk Gemeinderat Schwell-brunn (2 Expt. ) ; BeiJ.age :

I Plan mit Genehmigungsverlnerk

tu

lm Au[Irag das Regicrungsrales Dar Ralsoärelbor..