Quartier- und Baulinienplan Zweibrücken

Nutzungsplan · Gais

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Gais
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
01.03.1977
In Kraft seit
01.03.1977

Karte

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Text

Protokoll des Regierungsrates von Appenzell A.Rh. 1. März 1977 I.

Gemeinde Gais; Quartier- und Baulinienplan für die Gewerbe­ Industriezone Zweibrücken; Genehmigung Dem Bericht der Baudirektion vom 22. Februar 1977 ist zu ent­ nehmen: Mit Schreiben vom 4. Februar 1977 unterbreitet der Gemeinderat Gais den Quartier- und Baulinienplan für die Gewerbe- und In­ dustriezone Zweibrücken zur Genehmigung. Der Plan wurde vor­ schriftsmässig aufgelegt. Einsprachen sind keine eingegangen. Der Quartierplan mit Sonderbauvorschriften ermöglicht den Grund­ eigentümern bei gegenseitiger Zustimmung ein Abweichen von den zonengemässen Grenz- und Gebäudeabständen und regelt zugleich durch Baulinien die einzuhaltenden Ab stände gegenüber der Staats­ strasse, dem Rotbach und der Zonengrenze. Diese Sonderbauvor­ schrift ist notwendig, um eine zweckmässige, den speziellen Verhältnissen angepasste Ueberbauung zu gewährleisten. Es spre­ chen keine öffentlichen Interessen gegen die Sonderbauvorschrif­ ten für dieses Gebiet. Der Plan wurde vom Planungsamt und vom Kantonsingenieurbüro vorgeprüft und entsprechend bereinigt. Es bestehen keine Ein­ wände gegen den Plan. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 124 Abs. 3 des EG zum ZGB beantragt die Baudirektion, den Quartier- und Baulinienplan für die Gewerbe- und Industriezone Zweibrücken zu genehmigen. Beschluss: Zustimmung zum Antrag der Baudirektion. Amtsblatt. Auszug an

Landammannamt Baudirektion Planung samt ( 2 Expl. ) * Kant. Bauverwaltung (4 Expl. ) Gemeinderat Gais (2 Expl.) *

Im Auffrag des Regierungsrates Der Rafschreiber:

*

*) Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk