Quartier- und Baulinienplan Zweibrücken
Nutzungsplan · Gais
Dokument
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Gais
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- Regierungsrat
- Beschlossen
- 01.03.1977
- In Kraft seit
- 01.03.1977
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CH73_10_GE_Quartierplan- und Baulienienplan Zweibrücken.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Protokoll des Regierungsrates von Appenzell A.Rh. 1. März 1977 I.
Gemeinde Gais; Quartier- und Baulinienplan für die Gewerbe Industriezone Zweibrücken; Genehmigung Dem Bericht der Baudirektion vom 22. Februar 1977 ist zu ent nehmen: Mit Schreiben vom 4. Februar 1977 unterbreitet der Gemeinderat Gais den Quartier- und Baulinienplan für die Gewerbe- und In dustriezone Zweibrücken zur Genehmigung. Der Plan wurde vor schriftsmässig aufgelegt. Einsprachen sind keine eingegangen. Der Quartierplan mit Sonderbauvorschriften ermöglicht den Grund eigentümern bei gegenseitiger Zustimmung ein Abweichen von den zonengemässen Grenz- und Gebäudeabständen und regelt zugleich durch Baulinien die einzuhaltenden Ab stände gegenüber der Staats strasse, dem Rotbach und der Zonengrenze. Diese Sonderbauvor schrift ist notwendig, um eine zweckmässige, den speziellen Verhältnissen angepasste Ueberbauung zu gewährleisten. Es spre chen keine öffentlichen Interessen gegen die Sonderbauvorschrif ten für dieses Gebiet. Der Plan wurde vom Planungsamt und vom Kantonsingenieurbüro vorgeprüft und entsprechend bereinigt. Es bestehen keine Ein wände gegen den Plan. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 124 Abs. 3 des EG zum ZGB beantragt die Baudirektion, den Quartier- und Baulinienplan für die Gewerbe- und Industriezone Zweibrücken zu genehmigen. Beschluss: Zustimmung zum Antrag der Baudirektion. Amtsblatt. Auszug an
Landammannamt Baudirektion Planung samt ( 2 Expl. ) * Kant. Bauverwaltung (4 Expl. ) Gemeinderat Gais (2 Expl.) *
Im Auffrag des Regierungsrates Der Rafschreiber:
*
*) Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk