Quartierplan Harschwendi, Änderung

Nutzungsplan · Waldstatt

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Waldstatt
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
19.07.1988
In Kraft seit
19.07.1988

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Text

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH.

19. Juli 1988 N.

Gemeinde Waldstatt: Teiländerung des Quartierplanes Harschwen­ di; Genehmigung Dem Bericht der Baudirektion vom 3. Juni 1988 ist zu entnehmen: 1. Mit Schreiben vom 8. Dezember 1987 ersucht der Gemeinderat Waldstatt um die Genehmigung der Teiländerung des Quartier­ planes Harschwendi. Da das Verfahren als geringfügige Aende­ rung gemäss Art. 51 Abs. 3 EG zum RPG ohne öffentliche Aufla­ ge durchgeführt wurde, mussten die Unterschriften und damit das Einverständnis aller betroffenen Grundeigentümer einge­ holt werden. Anfangs Mai konnten die nötigen Unterschriften beigebracht werden. Der Gemeinderat hat die Aenderung bereits am 11. November 1987 genehmigt. 2. Die Aenderung betrifft die Baulinie für die Strassen. Die Verschiebungen haben sich aus der Detailprojektierung erge­ ben und beinhalten eine feinere Abstimmung auf die bestehen­ den topographischen Verhältnisse. Die durchgeführten Korrek­ turen sind zweckmässig. Beschluss nach Antrag der Baudirektion: 1. Die Teiländerung des Quartierplanes Harschwendi, Waldstatt, wird genehmigt (Art. 50 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 51 Abs. 2 und 3 EG RPG). 2. Für die Genehmigung wird eine Staatsgebühr von Fr. 150.-- er­ hoben (Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren). Amtsblatt. Auszug an

Baudirektion Sekretariat der Baudirektion (2 Expl.)* Kant. Planungsamt (2 Expl.)* Gemeinderat Waldstatt (4 Expl. )* *Beilage: Quartierplanänderung Harschwendi mit Genehmigungsvermerk

versandt am

22. Juli 1988