Baureglement - Änderung Planungs ZS
Galmiz
Dokument
- Nummer
- 2275
- Gemeinde
- Galmiz
- Kanton
- Freiburg
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 26.10.2022
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Freiburg
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Dateien
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Text
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Gemeinde Murten, Sektor Galmiz Kanton Freiburg
Einzonung Neubau Umspannwerk Galmiz
Gemeindebaureglement (GBR)
B2 Änderung Planungs- und Baureglement Galmiz
Auflage
Dezember 2021
Siehe Genehmigungs-
beschluss der RIMU vom
Ganzen Text zeigen
GEMEINDE MURTEN, SEKTOR GALMIZ: Änderung Planungs- und Baureglement, Art. 35 Seite-2-
Se
26.00.20 85
35 Art, 2A Spezialzone Umspannwerk
' Die Spezialzone Umspannwerk ist ausschliesslich für die unmittelbar zum Betrieb und Unterhalt der Umschaltstation notwendigen Anlagen bestimmt. Alle anderen Nutzungen und Bauten sind unzulässig.
? Geschossflächenziffer und Überbauungsziffer werden nicht festgelegt. N R
_ Fassacdlen hohe F 3 Die zulässige Gesamthöhe Gh beträgt 11.00 m. Die Hoheh beim Schnittpunkt der Fassade und der Bedachung darf 8.50 m nicht übersteigen.
* Der Abstand eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze beträgt mindestens 5.50 m. Der Abstand von Hochbauten zum Wald beträgt mindestens 20.00 m. Der Abstand jeglicher Tiefbauten zum Wald beträgt mindestens 5.00 m.
> Ein Vorprüfungsverfahren gemäss Art. 88 RPBR ist obligatorisch.
$ Das Baugesuch hat funktionierende und insbesondere genügend gross dimensionierte Massnahmen zur Erhaltung der Funktionalität des Wildtierkorridors von überregionaler Bedeutung festzulegen.
? Die Überbauung muss innerhalb von fünf Jahren nach der rechtskräftigen Genehmigung der Spezialzone begonnen werden. Andernfalls wird die Spezialzone hinfällig und fällt ohne zusätzliches Verfahren in die Vornutzung zurück.
GEMEINDE MURTEN, SEKTOR GALMIZ: Änderung Planungs- und Baureglement, Art. 35
Seite -3 -
GENEHMIGUNGSVERMERKE
Öffentliche Auflage 07. JAN. 2022
Publiziert im Amtsblatt Nr. .\. VOM vennennsunnnsensnnsnnnsnnnnnen
Beschluss des Gemeinderates
u N Die Stadtpräsidentin!
ität und Umwelt genehmigt