Baureglement - Änderung Planungs ZS

Galmiz

Dokument

Nummer
2275
Gemeinde
Galmiz
Kanton
Freiburg
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
26.10.2022

Karte

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Gemeinde Murten, Sektor Galmiz Kanton Freiburg

Einzonung Neubau Umspannwerk Galmiz

Gemeindebaureglement (GBR)

B2 Änderung Planungs- und Baureglement Galmiz

Auflage

Dezember 2021

Siehe Genehmigungs-

beschluss der RIMU vom

Ganzen Text zeigen

GEMEINDE MURTEN, SEKTOR GALMIZ: Änderung Planungs- und Baureglement, Art. 35 Seite-2-

Se

26.00.20 85

35 Art, 2A Spezialzone Umspannwerk

' Die Spezialzone Umspannwerk ist ausschliesslich für die unmittelbar zum Betrieb und Unterhalt der Umschaltstation notwendigen Anlagen bestimmt. Alle anderen Nutzungen und Bauten sind unzulässig.

? Geschossflächenziffer und Überbauungsziffer werden nicht festgelegt. N R

_ Fassacdlen hohe F 3 Die zulässige Gesamthöhe Gh beträgt 11.00 m. Die Hoheh beim Schnittpunkt der Fassade und der Bedachung darf 8.50 m nicht übersteigen.

* Der Abstand eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze beträgt mindestens 5.50 m. Der Abstand von Hochbauten zum Wald beträgt mindestens 20.00 m. Der Abstand jeglicher Tiefbauten zum Wald beträgt mindestens 5.00 m.

> Ein Vorprüfungsverfahren gemäss Art. 88 RPBR ist obligatorisch.

$ Das Baugesuch hat funktionierende und insbesondere genügend gross dimensionierte Massnahmen zur Erhaltung der Funktionalität des Wildtierkorridors von überregionaler Bedeutung festzulegen.

? Die Überbauung muss innerhalb von fünf Jahren nach der rechtskräftigen Genehmigung der Spezialzone begonnen werden. Andernfalls wird die Spezialzone hinfällig und fällt ohne zusätzliches Verfahren in die Vornutzung zurück.

GEMEINDE MURTEN, SEKTOR GALMIZ: Änderung Planungs- und Baureglement, Art. 35

Seite -3 -

GENEHMIGUNGSVERMERKE

Öffentliche Auflage 07. JAN. 2022

Publiziert im Amtsblatt Nr. .\. VOM vennennsunnnsensnnsnnnsnnnnnen

Beschluss des Gemeinderates

u N Die Stadtpräsidentin!

ität und Umwelt genehmigt