Baureglement

Schmitten (FR)

Dokument

Nummer
2305
Gemeinde
Schmitten (FR)
Kanton
Freiburg
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
06.04.2022

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GEMEINDE SCHMITTEN

GEMEINDEBAUREGLEMENT (GBR)

16. August 2018

BOENZLI, KILCHHOFER & PARTNER RAUM-UND UMWELTPLANUNG MOOSGASSE 34, 3210 KERZERS TEL. 031 755 72 92 / FAX 031 755 75 43

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018 Inhaltsverzeichnis

Seite ABKÜRZUNGEN Siehe Genehmigungs- 4

beschluss der RIMU vom

1. TEIL: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 6. APR. 2 5 Zweck Eh j . 2022 5 Sesetzliehe-Grundlagen Recl\KUcdner tanmen — 5 Rechtsnatur 5 Anwendungsbereich 6 Abweichungen 6 2. TEIL: ZONENVORSCHRIFTEN 7 2.1 Generelle Vorschriften 7 Empfindlichkeitsstufen LSV 7 Obligatorische Detailbebauungspläne 7 Genehmigte Detailbebauungspläne 9 Obligatorische Detailerschliessungsbewilligung 9 2.2 Spezielle Zonenvorschriften 10 KZ Kernzone 10 Wohnzone WS 10 Wohnzone WM 10 Wohnzone WH 11 Mischzone MZ I 11 Mischzone MZ II 11 Arbeitszone: Industrie- und Gewerbezone IGZ 12 Zone von allgemeinem Interesse 1 ZAIl 12 Zone von allgemeinem Interesse 2 ZAI2 12 Freihaltezone 12 Landwirtschaftszone 12 Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone 13 Waldareal 14 2.3 Schutzzonen und Schutzobjekte 15 2.3 A Ortsbild 15 Ortsbildschutz-perimeter 15 Geschützte Bauten 16 2.3 B Natur und Landschaft 17 Landschaftsschutzzone (LSZ) 17 Naturschutzzone (NSZ) 17 Gehölze ausserhalb des Waldareals 18 Gewässer und Ufergehölz 18 Schutzgebiet Amphibienlaichplätze 18 2.3C Übergeordnete Festsetzungen 18 Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS) 18 Archäologische Perimeter 19 Naturgefahren 19 3. TEIL: BAUPOLIZEILICHE UND ANDERE BESTIMMUNGEN 21 Baupolizeiliche Masse 21 Zuschlag zur Höhe Fh 22 Feuerpolizeiliche Bestimmungen 22 Spezielle Regelung der Nutzungsziffern gemäss Art. 80, Abs 5, RPBR 22 4. TEIL: WEITERE VORSCHRIFTEN 22 Grundsatz 22 Abstände 22 Raumbedarf für Fliessgewässer 23 Parkierung 24 Baugestaltung 25

GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

August 2018

Energie 25 Attika 25 Dachlukarnen und Dachaufbauten 26 Regenwasser 26 Umgebungsgestaltung 26 Garantie 27 Geländeänderungen 27 Unterhalt nicht überbauter Grundstücke 27 Belastete Standorte 27 5. TEIL: VERFAHRENSBESTIMMUNGEN 28 Baugespanne / Profile 28 Einreichung des Baugesuchs 28 Kontrolle durch den Gemeinderat 28 Gebühren 28 Expertisen 28 6. TEIL: STRAFBESTIMMUNGEN 29 Übertretungen 29 7. TEIL: SCHLUSSBESTIMMUNGEN 29 Aufhebung 29 Inkrafttreten 29 GENEHMIGUNGSVERMERKE 30 Anhang I Liste der geschützten unbeweglichen Kulturgüter

Anhang II Abstände von Neubauten zu bestehenden Gehölzen ausserhalb des

Waldareals

Anhang III Empfehlung für geschützte Bauten

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August 2018

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

GEMEINDE SCHMITTEN

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GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Anhang II

Service de la nature et du paysage ‚Amt für Natur und Landschaft

ETAT DE FRIBOURG ATAAT FRFIRHAG

Gehölze ausserhalb des Waldareals

Abstände von Neubauten zu bestehenden Gehölzen ausserhalb des Waldareals

Bautyp Bauwerk Belag /Fundament Heckentsp BZ LWZ Niederhecke 25m 4m Aufschüttung / Abtragung / Geländeanpassung Hochhecke 5m 5m Baum hKB hKB Niederhecke 4m Sm Orehiche Hochbartan 8 Hochhecke 7m 15m Baum hKB+5m 20m "Niederhecke 4m sm Hochbauten Mit Fundament Hochhecke 7m 15m Geringfügige Hochbauten BE... MERRHER. = Niederhecke 4m 4m Ohne Fundament Hochhecke 5m 5m Baum 5m 5m Niederhecke 4m Bm Versiegelt Hochhecke 7m 15m Baum hKB 20m Wege, Parkplätze & andere Plätze ———n Niederhecke 4m 15m Unversiegelt Hochhecke 5m 15m Tiefbauten =———— ee —— — ____ EB. = DE. Niederhecke 4m 15m Strasse Hochhecke 7m 15m Baum hKB 20m Niederhecke dm dm Kanalisation Hochhecke 5m 5m

Baum hKB hKB

hKB: halber Kronenbereich = Radius der Krone + 2 m; BZ = Bauzone; LWZ = Landwirtschaftszone Niederhecke: Hecke aus niederen Sträuchern (bis 3m hoch)

Hochhecke: Hecke mit Sträuchern und Bäumen (ab 3m hoch)

Der Bauabstand bemisst sich bei Bäumen vom Stammfuss und bei Hecken vom Stamm des äussersten Busches.

ANL - April 2016

32

GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

1. TEIL: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Zweck Artikel 1

Das vorliegende Gemeindebaureglement umschreibt die Nutzung des Gemeindegebietes und legt die Vorschriften zur Erhaltung, Erstellung und Veränderung von Gebäuden sowie der übrigen Anlagen fest. Es bezweckt eine harmonische Entwicklung der Gemeinde. Das Reglement bildet mit dem Zonennutzungsplan die baurechtliche Grundord-

un. Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom Rechtlicher Balnmar \ Gesetzliche Grund- Artikel 2 6. APR. 2022 | Der Teckücı wor ng nsbessrelere, 1 dieses Reglements bilden das Raum-

planungs- und Baugesetz des Kantons Freiburg vom 2, Dezember 2008 (RPBG), das Ausführungsreglement vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR), die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), das Gesetz über den Schutz der Kulturgüter des Kantons Freiburg (KGSG), das Ausführungsreglement zum Gesetz über den Schutz der Kulturgüter des Kantons Freiburg (ARKGSG) das Strassengesetz vom 15. Dezember 1967, alle übrigen einschlägigen kantonalen und eidgenössischen Vorschriften, die kantonalen und regionalen Richtpläne sowie die Beschlüsse, welche mit der Ortsplanung der Gemeinde in Verbindung stehen.

2 Die ortsplanerischen Unterlagen setzen sich zusammen aus:

Siehe Genehmigungs- a) den folgenden Richtplänen: beschluss der RIMU vom - Richtplan der Bodennutzung - Landschaftsrichtplan 6. APR, 2022 - Verkehrsrichtplan

b) dem Zonennutzungsplan

u c) dem Gemeindebaureglement d) den Detailbebauungsplänen e) dem generellen Kanalisationsprojekt GEP f) dem Erläuterungsbericht zur Ortsplanung g) den Inventaren

Rechtsnatur Artikel 3

Das vorliegende Reglement und der Zonennutzungsplan sind verbindlich für Behörden und Private. Die Richtpläne sind für die Gemeindeund Kantonsbehörden verbindlich (Art. 81 und 87 RPBG).

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Anwendungsbereich

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

6. APR. 2022

Abweichungen

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

6. APR, 2022

August 2018

Art. 4 n

insbesondere Anlagen

1 Die Vorschriften dieses Reglements haben für das gesamte Gemeindegebiet Gültigkeit. Sie sind für alle Bauterkund Arbeiten im Sinneyvon Art. 135 RPBG-und-für-alle-Nutzungsänderungen an-

wendbar.y una far ale Natzumgänteru

2 Soweit das Reglement nichts Spezielles vorschreibt gilt das Kant. Recht.

Art. 5 us renttichen Cohmens

Der Gemeinderat kann im Rahmen-der bestehenden Gesetze-und-Reglemente Abweichungen bewilligen. Dazu nimmt enkvorgängig mit den zuständigen kantonalen Amtsstellen Kontakt auf. Die Bestimmungen des RPBG (Art. 147ff), der RPBR (Art. 101ff) und des StrG (Art. 119) AFLL.

sind massgebend. x FANES malnendig

LISTE DER GESCHÜTZTEN UNBEWEGLICHEN KULTURGÜTER

Strasse/Ortsbezeichnung

Bagerstrasse

Anhang I

Artikel 'Schutz-

Kategorie

1 |Bahnhofstrasse 4 Bauernhaus des Wirtes Wilhelm Vonlanthen 2 _\Bahnhofstrasse 23 Landsitz des Philipp von Raemy | 3 165 2 Berg O0 Kr3_ |Wegkreuz 23 | 569 3 3 __|Berg 145B _|Speicher 14 | 215 2 4 _|Berg. 143 _|Lourdeskapelle 5 221 {3 5 _|Bunziwil 1 Bauernhaus 9 312 3 6 |Bunziwil 2 Bauernhaus des Michel Guille- 29 670 t i beau 7 3B Speicher 33_| 747 2. 8 9 Landsitz Wuilleret / Python 17 467 2 9A Speicher 17_| 467 2 10 _ |Fillistorf 10A__|Scheune 17 467 3 11 |Fillistorf 10 Pächterhaus 17 | 467 3 ] 12 |Fillistorf 11C _|Speicher 17 _| 467 2 13 _ \Fillistorf 11 Wohnhaus 17 | 467 3 14 |Fillistorf 13 Speicher 20 | 505 2 15__|Friesenstrasse 3 Speicher 3 153 2 | 16 |Friesenstrasse 5 Bauernhaus 3 139 2 Gwattstrasse 0 Gr 1 _|Familiengruft Müller 1 71 3 17 \Gwattstrasse a Pfarrkirche Kreuzauffindung 1 71 1 18 |Hohe Zelg 1B Scheune 41 | 912 3 19 |Hohe Zelg 2 Landsitz des Pierre-Nicolas al 494 d Odet Lanthen O Kr 7 |Wegkreuz 255 3 20 |Lanthen 24A __ \Speicher 353 2 21 |Lanthen 29 Bauernhaus 354 2 22 |Lanthen 25 Bauernhaus 354 2 23 |Lanthen 120C [Speicher 372 2 Mülital 1v0o _ |\Wirtshausschild 695 3 | 24 |Mülital 1 Wirtshaus zum Sternen 695 3 25 |Mülital 2 Scheune 694 3 26 |Mülital 3 Marienkapelle 697 3 Ober Tützenberg O Kr 8_|Wegkreuz 863 3 27 |Ober Tützenberg_ 5A Speicher 890 2 28 |Ober Tützenberg 6 Marienkapelle 894 1 Ried O0 Kr 10 |Wegkreuz 581 3 ‚29 |Ried 10 Bauernhaus 581 2 30 \Unterdorfstrasse 31 ___|Bauernhaus des Jakob Waeber 462 2 31 |Unterdorfstrasse 33 ___|Speicher 417 2 32 |Vetterwil 2C _ |Speicher 604 2 33 __|Vetterwil 2 Bauernhaus 603 2 34 _|Wyler 2 Landsitz Vonderweid 916 2 35 |Vetterwil 3 Wohnhaus des Jakob Buch- 595 3 mann _ .

31

GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

GENEHMIGUNGSVERMERKE

Das vorliegende Reglement wurde an die neue Gesetzgebung (Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 und Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz vom 1. Dezember 2009) angepasst. Die öffentliche Auflage erfolgte zusammen mit dem Zonennutzungsplan vom 23. Februar 2018 bis 9. April 2018 und vom 22. Juni 2018 bis 23. Juli 2018 für die Anpassungen aufgrund der Einspracheverhandlungen.

Beschluss des Gemeinderates

Schmitten, den (8, Okt, 2018

Dei Gemeindeverwalteg:

S| Ilumv

Urg Stampfli

Der Gemeindepräsident:

N Scale

Schafer Hubert

Genehmigung durch die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion

Freiburg, den ” 6. APR. 2022

30

GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

2. TEIL: ZONENVORSCHRIFTEN 2.1 Generelle Vorschriften

Empfindlichkeits- Artikel 6

stufen LSV nachfolgend, A Für die Pia REN ; —22 aufgeführten Zonen gelten die Empfindlichbeaspauss:06 keitsstufen, wie sie in Art. 33,festgehalten sind. Im Zonennutzungs-

- 6 APR 222 plan sind Abweichungen von dieser Regelung bezeichnet. Die Empfind- ' " lichkeitsstufen richten sich nach Art. 43 Lärmschutzverordnung (LSV)

des Bundes vom 15. Dezember 1986.»-Ie.s vorlependen Lodemats

Obligatorische De- Artikel 7

tailbebauungsplä-

ne 1. Im Zonennutzungsplan sind Gebiete bezeichnet, für welche ein Detailbebauungsplanverfahren obligatorisch ist. In diesen Gebieten wird kein Baugesuch bewilligt, das nicht einem genehmigten Detailbebauungsplanverfahren entspricht.

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

- 6. APR. 2022

2 Umbauten und kleinere Anbauten, die eine nachfolgende Erarbeitung des Detailbebauungsplanes in keiner Weise präjudizieren, können bewilligt werden.

— 3 Die Kosten der Erstellung der verlangten Detailbebauungspläne und ihre Ausführung gehen zu Lasten der Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen.

„insbesondere_ 4 Es gelten'die Vorschriften gemäss Art. 62ff.RPBG und 28 RPBR.

. „nach 5 Für die Erstellung oder die Änderung eines Detailbebauungsplanes sind die Rahmenbedingungen’Abs. 8 massgebend. Als Grundlage (esenfürfden-Detailbebauungsplan ist ein qualitätsvolles Bebauungsund Erschliessungskonzept zu erarbeiten.

6 Im Immissionsschutzplan sind die Emissionsträger und deren spezifischer Charakter zu bezeichnen und die Massnahmen fest zu halten, die zum Schutz der Bewohner und Bewohnerinnen ergriffen werden müssen.

7 Erfordert die Ausführung eines Detailbebauungsplanes eine Umlegung der Grundstücke oder eine Grenzbereinigung, so kann der Detailbebauungsplan erst nach der Baulandumlegung oder der Grenzbereinigung in Kraft treten.

Planungsziele und 8 Für die gemäss Zonennutzungsplan neu zu erarbeitenden und zu Rahmenbedingun- erlassenden Detailbebauungspläne sind folgende Ziele und Rahgen menbedingungen massgebend:

a) Bodenmatte 4 (Parz. Nr. 243)

- Fördern einer verdichteten Überbauung mit hohen ortsbaulichen Qualitäten.

- Sicherstellung einer optimalen Eingliederung der Neuüberbauung in die Umgebung.

- Sicherstellung einer rationellen Erschliessung.

- Sicherstellung des Hochwasserschutzes.

GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

iehe Genehmigungs- Beschluss der RIMU vom

6. APR. 2022

Li

August 2018

b) Dorf (Parz. 9, 1184)

- Realisierung einer verdichteten Wohnüberbauung im Dorfkern mit hohen ortsbaulichen Qualitäten.

- Sicherstellung einer optimalen Eingliederung der Überbauung ins Ortsbild.

- Dem Bauernhaus Bahnhofstrasse Nr. 1 mit der Schutzkategorie 1 ist im Rahmen der Gesamtplanung besondere Beachtung zu schenken. Die Neuüberbauung hat bezüglich der Bauabstände angemessene Abstände aufzuweisen, so dass die wichtige Stellung des markanten Bauernhauses im Ortsbild nicht geschmälert wird. Die bestehenden südlichen und nördlichen Grünflächen sind freizuhalten.

- Die Erschliessung erfolgt primär von Norden über die Unterdorfstrasse und untergeordnet über die Kreuzmattstrasse.

- Die zulässige Höhe ist auf drei Vollgeschosse plus ein Attikaoder Dachgeschoss zu beschränken.

- Entwürfe haben sich der gegebenen Topografie anzupassen, es sind nur geringe Terrainverschiebungen zugelassen. Ausgenommen sind Anpassungen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz.

- Die Gestaltung der Umgebung muss auf den Bauerngarten Bezug nehmen und mineralische Bodenbeläge (Asphalt, Teer, Zement, usw.) müssen sich in diesem Bereich auf das notwendige Minimum beschränken.

- Unterirdische Einstellhallen dürfen im oberen Planungsgebiet nicht als Gebäudesockel aus dem Boden ragen.

- Sicherstellung einer quartierverträglichen und rationellen Erschliessung.

- Sicherstellung der südlichen Fusswegverbindung mit Anschluss über die Parzelle 1218.

- Sicherstellung des Hochwasserschutzes.

c) Hagnet Süd (Parz. 1021, 1022, 1024)

- Realisierung einer verdichteten Wohnüberbauung beim Bahnhof mit hohen ortsbaulichen Qualitäten und mit Gewerbeanteil auf Parz. 1021 / 1024.

- Sicherstellung einer optimalen Eingliederung der Überbauung in die Umgebung.

- Sicherstellung einer rationellen Erschliessung.

- Sicherstellung einer Fusswegverbindung von der Carolinestrasse zum Bahnhof.

- Bestehende Kanalisationsleitungen und Wasserleitungen sind zu berücksichtigen - Verlegungen müssen von den Grundeigentümern übernommen werden.

- Entlang des DBP-Perimeters angrenzend an die Mülitalstrasse muss ein Bereich für die Erstellung einer neuen öffentlichen Meteorwasserleitung gesichert werden. Das Teilstück in der Parzelle 1022 wird durch die Gemeinde Schmitten erstellt und finanziert. Im Abschnitt der Parzellen 1021 / 1024 muss die Leitung durch den DBP-Träger, resp. den Projektentwickler erstellt und finanziert werden. Sie wird nach Fertigstellung von der Gemeinde übernommen. Allfällige Mehrkosten einer grösseren Dimensionierung aufgrund des Entwässerungskonzeptes Hagnet gehen zu Lasten der Gemeinde. "

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

ÜBErERKFRNBRNgS-

beschluss der RIMU vom

6. APR. 2022

Aufhebung

Siehe Geneinmigung®- beschluss der RIM! vorn

6. APR, 2022

Inkrafktretenngsbaschluss der RIMU vom

6. APR. 2022

FE

6. TEIL: STRAFBESTIMMUNGEN

Art. 56 Zuwsiedorthandlu

Übertretungen geg vorliegendes Reglement werden nach den Bestimmungen von Art. 173 RPBG geahndet.

7. TEIL: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 57 Mit Inkrafttreten dieses Reglements sowie des Zonennutzungsplanes

werden sämtliche entgegenstehende Bestimmungen sowie der bisherige Zonennutzungsplan, die bisherigen Richtpläne und das bisherige Baureglement aufgehoben.

Folgende Quartier- und/oder Detailbebauungspläne werden aufgehoben: - Schöne Buche II, 14.08.1973

- Hagnet Sektor 4, 12.12.1978 - Bodenmatte II, 11.07.2001 - Alpenblick, 22.10.2003

Art. 58 Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch die Raumpla-

nungs-, Umwelt- und Baudirektion in Kraft.

29

GEMEINDE SCHMITTEN GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018 BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

5. TEIL: VERFAHRENSBESTIMMUNGEN

Genehmigte De- Artikel 8 " tailbebauungsplä- Fi / Artikel 51 ne Es gelten die Bestimmungen von folgenden Detailbebauungsplänen: 1 Vor der öffentlichen Auflage eines jeden Baugesuchs sind Bau- a) Jurablick, (19.09.1994) gespanne zu erstellen, welche die Form des Baus erkennen lassen. Oberkant Erdgeschoss-, First- und Traufkoten sowie b) Schlossmatte, (04.06.1997, 31.05.2006) Schnittpunkt der Fassade mit der Oberkante Bedachung sind c) Bager Süd, (22.11.2006) sichibar zu bezeichnen, d) Ochsenried, (28.05.2015, 11.12.2017) 2 Die Baubehörde kann auch Terrainveränderungen durch Profile e) Hagnet Nord, (17.10.2016, 18.10.2017) abstecken lassen, welche die zukünftige Terraingestaltung erkennen lassen. Obligatorische De- Artikel 9 . tailerschliessungs- Einreichung des Artikel 52 bewilligung 1 Die Perimeter der obligatorischen Detailerschliessungsbewilli- Baugesuchs gung werden gemäss RPBG und RPBR festgelegt. In diesen Ge- Siehe Genehmigungs- 1 Die Gesuche sind fünffach auf amtlichem Formular zu Handen SIEHE GETTEN ER bieten werden Baugesuche erst bewilligt, wenn die Erschliessung beschluss der RIMU von! des Gemeinderates einzureichen. beschluss der RIMU vom mit einer Detailerschliessungsbewilligungspflicht gesichert ist. 6. APR. 2022 2 Ein Gesuch gilt als eingereicht, wenn alle Unterlagen vollständig 6, APR. 2022 2 Für die Kosten der Erstellung der Detailerschliessungsbewilligung

bei der Behörde vorliegen. gilt Art. 67, Abs. 4 RPBG.

—______

Kontrolle durch Artikel 53 den Gemeinderat Dem Gemeinderat sind folgende Kontrollen anzumelden:

Siehe Genehmigungs- a Kontrollen gemäss Art. 110 RPBR beschluss der RIMU vom b Trinkwasser vor Eindeckung der Leitung c Bezugsbereiter Bau (2 Wochen vor dem Bezug anzumelden) 6. APR. 2022

Art. 166

und 168 RPBG sind vorbehalten.

Gebühren Artikel 54 Siehe Genshmii . BSSChUESIE Rneem Für das Prüfen der Baugesuche, der Detailbebauungspläne und die Überwachung der Bauten hat der Bauherr oder die Bauherrin an die b. APR, 2022 Gemeinde eine Gebühr gemäss der Gebührenordnung für Baugesuche zu entrichten. m——um——_

Expertisen Artikel 55

Siehe Genehmigungs- Der Gemeinderat ist berechtigt, zur Überprüfung von Detailplanunbeschluss der RIMU vom gen und Baugesuchen Fachkräfte beizuziehen. Die Kosten gehen zu Lasten des Bauherrn oder der Bauherrin. Der Bauherr oder die . APR, 2022 Bauherrin sind durch den Gemeinderat über das Vorgehen vorgängig zu orientieren. re

28 9

GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

August 2018

KZ Kernzone

Kernzone a-ÄA

2.2 Spezielle Zonenvorschriften

Art. 10 1

Siehe Genehmigungs-

Die Kernzone ist bestimmt für Wohnnutzungen und gewerbliche Nutzungen wie Handel, kleine Industriebetriebe, Büros usw. Von der tatsächlichen Hauptnutzfläche sind mindestens 20 % gewerblich zu nutzen. Diese 20 % dürfen unterschritten werden, falls mindestens das ganze Erdgeschoss gewerblich genutzt wird.

Quartieren mit Detailbebauungsplanpflicht ist ein Bepflanzungsplan vorzulegen.

2 Die Aussenräume sollen genügend Grünbereiche, Bäume, Sträucher und Hecken enthalten. Auf die vorhandenen Bäume, Sträucher und Hecken ist bei Überbauungen besonders Rücksicht zu nehmen. Bei Beseitigung sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Es sollen einheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden.

3 Der Gemeinderat kann zusätzliche Bepflanzungen auch in der Industrie- und Gewerbezone und in der Kernzone, oder bei Bauge-

beschluss der RIMU vo: 4 x 2. Neue Nutzungen oder Erweiterungen, welche den Strukturen der Siehe Genehrnigun.. suchen zur Verbesserung der bestehenden Situation, zum besse- 6. APR. 2022 Kernzone widersprechen oder deren Entwicklung behindern, sind beschluss der RIMU WC; ren Schutz der Bevölkerung und aus ästhetischen Gründen fornicht zugelassen. Bereits bestehende reine Wohngebäude können ß APR m dern. auch nach Sanierungen und Umbauten weiterhin nur für Wohnen ‘ ö ö . . \ . . genutzt werden. —p4 Bei der Erstellung von Schwimmbädern oder Schwimmteichen wird bezüglich Sicherheit auf die Richtlinien des BFU (Beratungs- Kernzone b-b 3 In der Kernzone b ist der prozentuale Anteil der Gewerbenutzung stelle für Unfallverhütung) hingewiesen. frei. Garantie Artikel 47 Wohnzone WS Artikel 11

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom . 1

Die Wohnzone schwacher Dichte WS ist für freistehende Einzelwohnhäuser (Art. 55 RPBR) und zusammengebaute Einzelwohn-

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

Für Projekte (Bauten und Detailplanungen) in allen Zonen, deren Realisierung sich in Etappen abspielt oder aus denen ökonomische Folgen für die Gemeinde erwachsen könnten, behält sich der Gemeinde-

6. APR. 2022 häuser (Art. 56 RPBR) sowie für Mehrfamilienhäuser (Art. 57 6. APR, 2092 rat das Recht vor, vom Grundbesitzer oder von der Grundbesitzerin RPBR) bestimmt. ' ’ Garantien zu fordern, dass die Arbeiten im vereinbarten Zeitpunkt u abgeschlossen werden. Die Garantie kann als Bankgarantie zuguns- 2 Stilles Gewerbe (Büros, Ateliers, Praxen, Coiffeursalons, etc.) ist ten der Gemeinde geleistet werden. Die Kosten der Garantieerstelzugelassen, sofern deren Emissionen die Nachbarschaft nicht lung gehen zu Lasten des Grundbesitzers oder der Grundbesitzerin. übermässig belasten. Besondere Bestim- 3 Parz. Nr. 401: Auf dem einzonierten Teil der Parzelle 401 kann Geländeänderun- Artikel 48 mungen der Planungswert tür die Zone WS mit einer Distanz von 15 m zwi- gen

schen den lärmempfindlichen Räumen und der Strassenachse ohne zusätzliche Lärmschutzmassnahmen eingehalten werden. Werden lärmempfindliche Räume auf den Abstand von 10 m zur Strassenachse gebaut, sind Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg notwendig (bspw. Lärmschutzwand).

Bei Geländeänderungen gegenüber Nachbargrundstücken, Strassen und Wegen ist das Erdreich mit Mauern oder anderen Massnahmen zu sichern.

Unterhalt nicht Artikel 49 4 Parz. Nr. 1252: Auf der bereits bebauten Parzelle 1252 werden überbauter rn . \ die Planungsgrenzwerte in der Zone WS mit einer Distanz von Grundstücke Nicht überbaute Parzellen innerhalb der Bauzonen gemäss Zonennut- 28 m der lärmempfindlichen Räume zur Strassenachse ohne zu- zungsplan sind in ordentlichem Zustand zu halten und zu mähen. sätzliche Lärmschutzmassnahmen eingehalten. Ohne Bewilligung dürfen diese Grundstücke nicht als Depot, Materialentnahmestelle oder ähnliches genutzt werden. Wohnzone WM Artikel 12 Belastete Stand- Artikel 50 Siehe Genehtige « 1 Die Wohnzone mittlerer Dichte WM ist für freistehende und zu- orte beschluss der Rihi: zo sammengebaute Einzelwohnhäuser (Art. 55 + Art. 56 RPBR) und Jegliche Bauarbeiten, Renovierungsarbeiten oder Umbauarbeiten auf Mehrfamilienhäuser (Art. 57 RPBR) bestimmt. einem belasteten Standort sind einer Ausführungsbewilligung gemäss b. APR. 2072 Art. 5 AltlastG unterstellt. Das Erstellen einer Konformitätserklärung 2 Wohnnutzungen für das Alter (Altersheime, Pflegheime, Alters- zum Art. 3 AltIV kann angefordert werden. wohnungen) und stilles Gewerbe (Büros, Ateliers, Praxen, Coiffeursalons, etc.) sind zugelassen, sofern deren Emissionen die Nachbarschaft nicht übermässig belasten. ——+3 Innerhalb von bereits realisierten Überbauungen ohne Reserve an

10

27

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Dachlukarnen

3

August 2018

zen Fassade gegenüber dem darunterliegenden Geschoss um 2.50 m zurückversetzt sein (Art. 79 RPBR).

Die Geschossfläche des Attikageschosses darf maximum 70% derjenigen des unmittelbar darunter liegenden Geschosses betragen.

Für Attikageschosse gilt die Gesamthöhe.

Art. 44 und Dachaufbau-

ten

Regenwasser

Siehe Genehmigungs-

1

Die Gesamtbreite der Dachlukarnen und Dachaufbauten darf % der entsprechenden Fassade oder des entsprechenden Fassadenelementes, wenn diese Absätze aufweisen, nicht übersteigen.

Der First der Dachlukarnen muss unter dem Hauptfirst liegen.

Art. 45 1

beschluss der RIMU vom

6. APR, 2022

Umgebungsgestaltung

—4

Fremdwasser, d.h. mehr oder weniger kontinuierlich fliessendes Sauberwasser aus Drainagen (Sickerwasser), Quellen, Brunnen, Reservoirüberläufen und Kühlanlagen, darf nicht in die Schmutzwasserleitung resp. der ARA zugefügt werden. Es muss innerhalb der Grundstückfläche versickern oder mittels einer separaten Leitung dem Vorfluter (Sauberwasserleitung oder Bach) zugeführt werden.

Das unverschmutzte Regenwasser von Dächern, Plätzen und Strassen ist bei geeigneter Bodenstruktur versickern zu lassen. Es sind geeignete Massnahmen vorzusehen, welche dem Regenwasser erlauben, breitflächig auf die Grundstückfläche verteilt zu versickern. Es darf nicht der Schmutzwasserleitung zugeführt werden.

Für jede Parzelle muss für den Fall, dass die Versickerung nicht mehr gewährleistet ist, ein Sauberwasseranschluss gebaut werden.

Das unverschmutzte Regenwasser, das aus zwingenden Gründen nicht zur Versickerung gebracht werden kann, soll zurückgehalten (Retention) oder zeitlich verzögert dem Vorfluter zugeführt werden. Bei Kapazitätsengpässen im Kanalnetz müssen bauliche Massnahmen von Gesuchstellerinnen und -steller realisiert werden, die einen kurzfristigen Einstau (ca. 10 - 15 Min.) bei geeigneten Flächen ermöglichen (z.B. Autopark-, Platz-, Lager- und Dachflächen).

Wenn die in diesem Artikel geforderten Massnahmen technisch oder finanziell unzumutbar sind, kann der Gemeinderat Ausnahmen gestatten.

Art. 46 1

Die Umgebung von Bauten und Anlagen ist so zu gestalten, dass sich eine gute Einordnung in Landschaft und Siedlung ergibt. Bei

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GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

I,

Wohnzone WH

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom 1

6. APR. 2022

RER.)

August 2018

zulässiger Geschossfläche können verglaste Balkone und Sitzplätze in Überschreitung der max. Geschossflächenziffer bewilligt werden.

Innerhalb den im Zonennutzungsplan speziell bezeichneten Teilgebieten A + B (Gebiet Buchelihubel) gelten unter Vorbehalt der speziellen Vorschriften bezüglich Belichtung abweichend von den im

Art. 33

festgelegten baupolizeilichen Masse folgende Abstände: Teilgebiet A: Grenzabstand mindestens 2.25 m zwischen den Parzellen innerhalb des Teilgebietes A und mindestens 4.50 m gegenüber den äusseren Grenzen des Teilgebietes A.

Teilgebiet B: zusammengebaute Bauweise zugelassen, Gebäudeabstände mindestens 3.00 m.

In den Teilgebieten A und B sind bei halboffener Bauweise nur Lichtöffnungen gestattet; gegenseitige Sichtöffnungen sind nur zwischen Fassadenteilen erlaubt, die dem minimalen Gebäudeabstand entsprechen.

Art. 13 he

Die Wohnzone hoher Dichte WH ist für Mehrfamilienhausü Fbauungen (Art. 57 RPBR) bestimmt.

Wohnnutzungen für das Alter (Altersheime, Pflegheime, Alterswohnungen) und stilles Gewerbe (Büros, Ateliers, Praxen, Coiffeursalons, etc.) sind zugelassen, sofern deren Emissionen die Nachbarschaft nicht übermässig belasten.

Mischzone MZ I Artikel 14 ——+1 In der Mischzone I sind freistehende und zusammengebaute Einken zelwohnhäuser (Art. 55 + 56 RPBR), Mehrfamilienhäuser (Art. 57 or RPBR) sowie Büro- und Gewerbebauten zugelassen. Bestehende ß. APR. 202 Landwirtschaftsbetriebe können um- und ausgebaut werden. "Von der tatsächlichen Hauptnutzfläche sind mindestens 20% gewerblich zu nutzen. Besondere Bestim- —3 Von der MZ I bei der Parzelle 572 (Berg) müssen mindestens 30 % mungen gewerblich genutzt werden. Mischzone Artikel 15 MZ II wi In der Mischzone II sind freistehende und zusammengebaute Ein-

Siehe Genehrnigurig: beschluss der RIMU vu; 2

6. APR. 2022

zelwohnhäuser, Mehrfamilienhäuser und Büro- und Gewerbebauten zugelassen.

Bei den Parzellen Nr. 1021, 1024 gelten abweichend von den Vorschriften in Art. 33 folgende Masse: Gesamthöhe h: max. 13.00 m Traufseitige Fassadenhöhe Fh: max. 13.00 m

Von der tatsächlichen Hauptnutzfläche sind mindestens 20% gewerblich zu nutzen.

11

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

Arbeitszone: Industrie- und Ge-

werbezone IGZ — Diese Zone ist

Siehe Genehmigungs: beschluss der RIMU /om

6. APR. 2022

Ge!

Voranfrage

ES

Zone von allgemeinem Interesse 1 zAIl

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

54 weitere Artikel

Art. 16 mc he)

ür Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe sowie für Lagergebäude vorgesehen. Pro Betrieb ist eine Wohnung zugelassen. Der Wohnanteil darf 25% der Hauptnutzfläche nicht übersteigen.

2 Betriebsbedingte Mehrhöhen können zugelassen werden.

3 Für Neubauten und grössere Um- und Anbauten ist ein Vorprüfungsgesuch gemäss Art. 137 RPBG / 88 RPBR einzureichen, insbesondere sind allfällige Auflagen gemäss der Verordnung über den Schutz vor Störfällen in diesem Gesuch zu berücksichtigen.

4 Für die im Zonennutzungsplan definierten Perimeter gilt eine differenzierte ES.

Art. 17 1 Diese Zone ist bestimmt für Bauten und Anlagen der Öffentlichkeit

oder solche, welche dem öffentlichen Interesse dienen.

2 Wohnen im öffentlichen Interesse (Altersheime, Pflegheime, Al- 6. APR. 2022 |" :

—__

Zone von allgemeinem Interesse 2 ZAI2

Freihaltezone

Landwirtschaftszone

terswohnungen) ist zugelassen, wenn diese die öffentlichen Bauten sinnvoll ergänzen und deren eventuelle Erweiterungen nicht einschränken.

Art. 18 Diese Zone ist ausschliesslich für Sportanlagen, Sportbauten und

Sporteinrichtungen sowie technische Infrastrukturanlagen bestimmt. Andere Nulzungen sind nur zugelassen, wenn sie solchen Anlagen funktionell und betrieblich unmittelbar zugeordnet sind.

Art. 19 1 Die Freihaltezone dient der Erhaltung von Grünflächen und Freiflä-

chen innerhalb der Bauzone (Art. 56 RPBG).

2 In der Freihaltezone gilt ein allgemeines Bauverbot. Davon ausgenommen sind zweckgebundene Bauten und Anlagen von geringer Bedeutung, wie z.B. Kinderspielplätze, Fusswege, Ruheplätze und Leitungen.

Art. 20 1 Die Landwirtschaftszone umfasst Land, das sich für die landwirt-

schaftliche Bewirtschaftung oder den produzierenden Gartenbau eignet und zur Erfüllung der verschiedenen Aufgaben der Landwirtschaft benötigt wird oder im Gesamtinteresse landwirtschaftlich bewirtschaftet werden soll.

2 Welche Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone bewilligt

werden können, wird abschliessend von der bundesrechtlichen Gesetzgebung geregelt.

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GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

Parkplätze für Zwei-r 5 Bei Mehrfamilienhäusern sind bezüglich Anzahl und Ausstattung räder von Abstellplätzen für Zweiräder die geltenden VSS Normen (SN 640065 von 2011) zu beachten.

Baugestaltung Artikel 41

1 Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit der bestehenden Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht. Die Beurteilung dieser Gesamtwirkung richtet sich nach der bestehenden oder bei Vorliegen einer genügend detaillierten Nutzungsplanung nach der zukünftigen Umgebung. Bauten, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, sind unzulässig, auch wenn sie den übrigen Bauvorschriften entsprechen.

2 Bei der Beurteilung, ob eine gute Gesamtwirkung entsteht, ist besonders auf die folgenden Elemente einzugehen:

Siehe Genehtnigungs- - Standort, Stellung, Form, Proportionen und Massstäblichkeit, beschluss der RIMU von Dachgestaltung, Materialien und Farben eines Gebäudes; 6. APR, 207 - Gestaltung und Anordnung von Aussen- und Strassenreklamen;

- Eingänge, Ein- und Ausfahrten;

- Aussenräume, insbesondere das Vorland, die Begrenzung gegen den öffentlichen Raum und die Bepflanzung, soweit sie für den Charakter des Aussenraumes bestimmt ist;

- Abstellplätze für Motorfahrzeuge;

- Terrainveränderungen

— 00

Energie Artikel 42

1 Bei der Erstellung und Sanierung von Bauten und Anlagen sind für das ganze Gemeindegebiet ein effizienter Fnergieeinsatz sowie die Verwendung von erneuerbarer und emissionsarmer Energien anzustreben

2 Die Gebiete innerhalb der im Zonennutzungsplan aufgeführten Perimeter haben die Möglichkeit bestehende Oel- und Gasheizungen durch Gasheizungen zu ersetzen. Dabei muss mind. 50 % der Warmwasseraufbereitung durch erneuerbare Energie gedeckt werden. Ausserhalb dieses Wirkungsperimeters sind keine Gasanschlüsse für Heizanlagen und Gasversorgungen erlaubt.

3 Bei gleichzeitiger Projektierung von fünf oder mehr benachbarten Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten (bestehend oder neu) ist die Realisierung einer gemeinsamen Anlage für Heizung und Warmwasser zu prüfen.

4 Bei der Sanierung von beheizten Gebäuden, welche mindestens den Minergie-, MuKEn- Standard oder einen vergleichbaren Baustandard erreichen, verringert sich der Grenzabstand für die Wärmedämmung um maximal 30cm.

AEEER nehmigung:: Artikel 43

beschluss der RIMU vom j . 1 Attikageschosse sind auf Flachdächern aufgesetzte, zusätzliche

6. APR. 2022 Geschosse. Das Attikageschoss muss bei mindestens einer gan-

25

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018 Raumbedarf von 4 Bei eingedolten Fliessgewässern, zu welchen besondere Angaben eingedolten, nicht im Zonennutzungsplan oder Detailbebauungsplan fehlen, muss abgegrenzten bei der Planung von Bauten und Anlagen das Gewässer berück-

sichtigt werden (keine Bauvorhaben auf der Streckenführung, keine übermässige Belastung, Kontrolle der Abflusskapazitäten usw.)

Es ist ausreichend Freiraum für eine spätere Freilegung des Gewässers zu gewährleisten. Dieser Raumbedarf wird entsprechend den Vorschriften des Absatzes 1 und 2 bestimmt. Es können ergänzende Detailuntersuchungen zur Erfassung des Raumbedarfs verlangt werden.

Fliessgewässern

Bauvorhaben inder > Das Niveau von Bauten und Anlagen ist so zu wählen, dass die- Nähe von Fliessge- sen keine Überschwemmungsgefahr droht. Allenfalls können in wässern Ergänzung zur Gefahrenkarte (Hochwasser) oder des Raumbedarfs für Fliessgewässer Detailuntersuchungen angefordert werden. Bei Ableitungen des Oberflächenwassers von Untergeschossen (Zufahrtsrampen, Aussentreppen usw.) in das Gewässer ist das Rücklaufrisiko zu prüfen. Unter Umständen müssen besondere Sicherheitsmassnahmen getroffen werden (z.B. Rücklaufklappe und Installation von Pumpen). Für die Detailbebauungspläne (Quartierpläne, Parzellierungspläne, Spezialpläne usw.) müssen die Bau- und Erschliessungsniveaus pro Sektor festgelegt werden.

Parkierung Artikel 40

1 Jeder Grundeigentümer und jede Grundeigentümerin, der oder die einen Neu-, Um- oder Ausbau erstellt, muss auf seinem oder ihrem Grundstück Parkplätze erstellen. Diese werden nach der Bruttogeschossfläche berechnet und sind wie folgt festgesetzt:

Wohnen Für EFH: 1 Parkplatz für Personenwagen pro 100.m2: BGF aber mindestens 1 Platz pro Hauptwohnung und 1 Platz pro zusätzliche Wohneinheit;

Für MFH: 1 Parkplatz für Personenwagen pro 100 m2 BGF aber mindestens 1 Platz pro Wohnung + 10% für Besucher.

alle anderen Bauten Für alle anderen Bauten ist die minimale Anzahl Parkplätze nach der VSS Norm SN 640281 von 2013 zu berechnen.

Anordnung der Park- 2 Für Bauten mit mehr als drei Wohneinheiten müssen zwei Drittel plätze der geforderten Parkplätze unterirdisch, in Unterniveaubauten oder im Gebäudevolumen angeordnet werden.

Ungenügen 3 Bei Ungenügen der vorhandenen Parkplätze kann der Gemeinderat jederzeit eine Anpassung der Anzahl Parkplätze verlangen.

Ersatzabgabe 4 Ist der Eigentümer oder die Eigentümerin einer Liegenschaft nicht in der Lage die notwendigen Parkplätze auf privatem Grund zu erstellen, ist er oder sie verpflichtet, der Gemeinde eine Ersatzabgabe, auf der Grundlage eines nach den Vorschriften des Gemeindegesetzes erlassenen Reglements zu entrichten.

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GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

August 2018

3 Jedes Projekt für den Bau, die Erweiterung oder den Umbau einer Baute oder Anlage ausserhalb der Bauzone bedarf einer Sonderbewilligung der Raumplanungs-, Umwelt und Baudirektion (RUBD)

4 Das Vorprüfungsgesuch wird empfohlen.

5 Gemäss Art. 43 der Lärmschutzverordnung gilt die Empfindlichkeitsstufe III. Siehe Genehmigungs-

beschluss der RIMU vom Kleinsiedlungen Artikel 21 6. APR. 2022

ausserhalb der Bauzone

Merkmale und Zielset- 1 zungen

Charakter und Gel- —y2 tungsbereich

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vo

6. APR. 2022

Weitere Bestimmun- 3 gen

Nutzungsänderung 4 und teilweise Änderung

Der Weiler Fillistorf wird durch eine einheitliche Häusergruppe landwirtschaftlichen Ursprungs gekennzeichnet. Mit der Schaffung eines Perimeters zur Erhaltung von Kleinsiedlungen wird beabsichtigt, die Bevölkerung zu erhalten, das örtliche Kleingewerbe mit handwerklichem oder kaufmännischem Charakter sowie die Dienstleistungen weiterzuführen, die erhaltenswerten alten Gebäude zu erhalten.

Im Perimeter des Weilers unterstehen die Gebätide und Anlagen, die mit einem in Betrieb stehenden Heimwesen verbunden sind, den Vorschriften der Landwirtschaftszone (Art. 16a, 22 Abs. 2 RPG und 34 RPV).

Es ist empfehlenswert, die besonderen unten aufgeführten Vorschriften anzuwenden.

ware Anlagen Die anderen Bauten”werden in den Perimeter integriert, welcher den Spezialvorschriften nach Art. 33 RPV untersteht.

Für den Umweltschutz sind die Bestimmungen über die Landwirtschaftszone anwendbar. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV.

Bestehende zonenwidrigen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone können gemäss den Vorschriften von Art. 24a ff RPG erneuert teilweise geändert, massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden.

Darüber hinaus kann die Nutzungsänderung und der teilweise Umbau eines Gebäudes zu Wohn-, Handels- oder Gewerbezwecken, wie beispielsweise eines Wohnhauses, einer Scheune, eines Stalles, bewilligt werden: a sofern sie inkl. der dazugehörigen Nebenräume wie Garage, Heizung, Waschküche, im ursprünglichen Volumen erfolgen; b sofern sie nicht mehr als drei Wohnungen umfassen; c sofern die kleinen Tätigkeiten im Handels-, Gewerbeoder Dienstleistungsbereich keine übermässigen Nachteile mit sich bringen.

Die Nutzungsänderung eines Gebäudes wie Schuppen für landwirt-

schaftliche Maschinen oder Geräte, Masthallen und Lager, zu Wohnzwecken ist nicht gestattet.

13

GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Neubauten 5

Abbruch und Wieder- 6 aufbau

Besondere Vorschrif- 7 ten

Umgebungsgestaltung 8

Bepflanzung 9

Verfahren

L__ yo

Waldareal Siehe GenehmigungS-

August 2018

Es sind keine Neubauten zugelassen; ausgenommen sind jene, die der Landwirtschaftszone entsprechen oder jene, deren Zweck einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordert (Art. 16a, 22 Abs. 2, RPG, 34 RPV).

Erweist sich das Volumen eines bestehenden Gebäudes als ungenügend, so kann ausnahmsweise eine kleine Baute im Sinne von

Art. 85j RPBR zugelassen werden, sofern sie einen tatsächlichen

Bedarf darstellt und sich gut in das Ortsbild einfügt.

Ein Gebäude, das durch höhere Gewalt zerstört oder als baufällig anerkannt wurde, kann nach den Bedingungen unter „Nutzungsänderung und teilweise Änderung“ wieder aufgebaut werden.

Jede bauliche Änderung ist unter Beachtung des ursprünglichen

Charakters des Gebäudes auszuführen:

- Die Typologie der Fassaden (Strukturen, Material) muss erhalten bleiben. In diesem Rahmen können neue Öffnungen gestattet werden, sofern deren Masse und Anordnung den bestehenden entsprechen.

- Die Hauptrichtung des Dachfirstes ist beizuhalten. Damit der Charakter des ursprünglichen Daches gewahrt bleibt, müssen die Dachöffnungen in der Anzahl beschränkt und im Ausmass bescheiden sein.

- Die Dachgestaltung muss mit jenen des Weilers harmonisieren.

Die Umgebungsarbeiten dürfen nur von geringem Ausmass sein. Sie sind so zu gestalten, dass sie sich in Bezug auf Konzept und Ausführung gut in die ländliche Umgebung des Weilers einfügen.

Die bestehende Bepflanzung ist Teil des schützenswerten Ortsbildes (siehe Erkennungsplan des Weilers). Deshalb ist sie zu erhalten. Der Gemeinderat kann jedoch das Fällen vor Bäuimnen yeslalten, wenn sie krank sind oder wenn sie eine Gefahr darstellen. In solchen Fällen sind sie zur-ersetzen. e mu

Für jedes Bauvorhaben im Perimeter des Weilers ist ein Vorgesuch an den Gemeinderat im Sinne von Artikel 137 RPBG / 88 RPBR zu richten.

Für die geschützten Gebäude ist das Gutachten des Amtes für Kulturgüter (KGA) einzuholen.

Für jedes Bauvorhaben ist die Sonderbewilligung der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion einzuholen (Art. 136 RPBG).

Art. 22 \ nsbesondere

beschluss der RIMU VOM Das Waldareal wirddurch die Waldgesetzgebung definiert und ge-

6. APR. 2022 schützt.

BE

ı4

>

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Besondere Baulinien 2

Waldabstand 3

Gehölze ausserhalb 4 des Waldareals

Raumbedarf für Fliessgewässer 1 Allgemeines

Raumbedarf für —r Fliessgewässer mit Abgrenzung

Siehe SetennauneN, beschluss der RIMU vom

6. APR. 2022

——

Raumbedarf bei 3 Fliessgewässern ohne Abgrenzung

-Gebäude zur Waldgrenze 20 m*von einer Baule

August 2018

In Detailbebauungsplänen können besondere Baulinien (rückwärtige Baulinien usw.) festgelegt werden.

Wenn der Zonennutzungsplan oder ein Detailbebauungsplan nichts anderes festlegt, beträgt der minimale Abstand

Der minimale Bauabstand ist iR Schema im Anhangldes vorliegenden Gemeindehaureglements definiert. Gemäss Art. 22 NatG benötigt eine Baute mit einem geringeren Bauabstand vorgängig eine Ausnahme von den Schutzbestimmungen für Gehölze ausserhalb des Waldareals. Das Gesuch zur Ausnahme ist an die Gemeinde zu richten.

Art. 39 Dieser Bereich ist für den Schutz vor Hochwasser und die Ge-

währleistung der natürlichen Funktionen sowie der Zugänglichkeit für Unterhaltszwecke notwendig.

Innerhalb des von Fliessgewässern benötigten Raums können keine Bau- oder Erschliessungsvorhaben (Änderung des natürlichen Geländes, Materialdeponien usw.) ausgeführt werden. Es sind ausschliesslich Eingriffe zwecks Unterhalt und Pflege der Gewässer erlaubt.

Hochbauten müssen den Minimalabstand von 4.00 m zur äusseren Grenze des Raumbedarfs der Fliessgewässer einhalten.

Für den Raumbedarf für Fliessgewässer werden innerhalb der Bauzone im Zonennutzungsplan und ausserhalb der Bauzone im Landschaftsrichtplan die Abstände wie folgt festgelegt:

a) Bei offenen Fliessgewässern innerhalb der Bauzone gemäss den im Zumennulzungsplan feslgeleglen Grenzen des Raumbedarfs und den Bauabstandslinien.

b) Bei eingedolten Fliessgewässern innerhalb der Bauzone gemäss den im Zonennutzungsplan festgelegten Grenzen des Raumbedarfs und den Bauabstandslinien. Änderungen der festgelegten Linienführungen sind mit Zustimmung des kantonalen Tiefbauamtes möglich.

c) Bei offenen und eingedolten Fliessgewässern ausserhalb der Bauzone gemäss den im Landschaftsrichtplan eingetragenen Abständen.

Ist der von einem Fliessgewässer benötigte Raum nicht abgegrenzt, beträgt der Abstand für eine Baute oder Anlage zur Grenze des öffentlichen Gewässers bei eingedolten Fliessgewässern innerhalb der Bauzonen beidseitig je 4.0 m und für alle übrigen wenigstens 20 m.

Gleiches gilt für Materialdeponien oder jegliche Änderungen des natürlichen Geländes.

Der Minimalabstand kann erhöht worden, wenn dies auf Grund der Art des Gewässers und seines Uferbereichs nötig ist.

23

und Anla ge

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Zuschlag zur Höhe Fh

Feuerpolizeiliche Bestimmungen

Spezielle Regelung der Nutzungsziffern gemäss Art. 80, Abs 5, RPBR

Grundsatz

Abstände

Siehe Genehrnigungsbeschluss der RIMU vom

6. APR, 2022

Bei Bauten am Hang ist mit talseitig ein Zuschlag von 1.00 m bei der traufseitigen Fassadenhöhe gestattet. Als Hang gilt eine Neigung des gewachsenen Bodens, die an einer Seitenfassade oder in der Diagonale gemessen innerhalb des Gebäudegrundrisses mind. 10% beträgt.

Art. 34

Art. 35 Die feuerpolizeilichen Bestimmungen sind für das ganze Gemeinde-

gebiet anwendbar und in Art. 21 ff der Verordnung vom 28. Dezember 1965 betreffend die Feuerpolizei und den Schutz gegen

Elementarschäden beschrieben. Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

6. APR. 2022

Art. 36 Bei den im Zo bezeichneten Gebäuden dürfen die

vorgeschriebenen Werte überschritten werden. Die Bestimmungen richten sich nach dem Ausführungsreglement zum Raumplanungs-

und Baugesetz des Kantons Freiburg (RPBRJ-(Art. 80, Abs 5.4 LE)

4. TEIL: WEITERE VORSCHRIFTEN

Art. 37 Sämtliche Elemente der Zonenvorschriften wie Bauweise, Geschoss-

flächenziffer, Überbauungsziffer, Abstände, Höhen sind gemäss Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) bzw. Ausführungsreglement (RPBR) definiert, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt wird.

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

6. APR, 2022

Art. 38

Strassenbauliniien —}1 Die Strassenbaulinien (Art. 115 und 116 des StrG) sind als mini-

male Grenzabstände zu betrachten. Für die nachstehend bezeichneten Strassen gelten folgende Strassenachsabstände:

- Für alle Kantonalstrassen 12.00 m - Durchfahrt F. X. Müller-/Bahnhof-/Friesenstrasse 10.00 m - Bodenmattstrasse, Bagerstrasse 10.00 m - Alle übrigen öffentlichen Strassen 8.00 m

- für die anderen Strassen sind die Grenzabstände ab Eigentumsgrenze massgebend.

Ausnahmen können gemäss Art. 93 Abs.4 und 117 StrG behandelt werden.

Für geringfügige Bauten entlang Gemeinde- und Quartierstrassen gewährt der Gemeinderat einen Abstand von 2.50 m ab Strassenrand, insofern die Sichtweiten und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Ein Detailbebauungsplan kann Strassenbaulinien aus städtebaulichen und ästhetischen Gründen obligatorisch erklären.

22

August 2018

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Ortsbildschutz-

perimeter

Besondere

Vorschrif-

ten zur Erhaltung des schützenswerten Orts-

bildes

August 2018

2.3 Schutzzonen und Schutzobjekte

2.3 A Ortsbild

Art. 23 1

3

Der auf dem Zonennutzungsplan eingetragene Ortsbildschutzperimeter umfasst die für die Entwicklung von Schmitten charakteristischen und besonders schützenswerten Ortsteile.

Gebäudegruppen, Einzelobjekte und Aussenräume, die im Ortsbildschutzperimeter liegen, werden der Umgebung angepasst erhalten und gepflegt.

Innerhalb des Ortsbildschutzperimeters, der im Zonennutzungsplan ausgeschieden ist, müssen bei Neubauten und Umbauten bestehender Gebäude die besonderen Vorschriften eingehalten werden. Die zonengültigen Vorschriften können nur angewendete werden, wenn die Spezialvorschriften eingehalten worden sind:

a Gebäudestellung und Firstrichtung

Gebäudestellung und Firstrichtung der Bauten sollen jene der geschützten Nachbarsbauten und der für das Ortsbild charakteristischen Bauten respektieren, insbesondere was die Anordnung zur Strasse und die Lage zum Hang betrifft.

b Volumen

Die Form und die Proportionen des Volumens der Bauten sollen mit denjenigen der geschützten Nachbarsbauten und der für das Ortsbild typischen Bauten harmonieren, insbesondere was die Dachform und die Proportionen zwischen der Höhe beim Schnittpunkt der Fassade und der Bedachung und der Gesamthöhe betrifft.

c Höhen

Die Gesamthöhe (h) und die Höhe beim Schnittpunkt der Fassade und der Bedachung (Fh) der neuen Bauten sollen diejenigen der geschützten oder für das Ortsbild charakteristischen Nachbarsbauten nicht übersteigen.

d Dächer

Die Summe der Frontflächen der Dachlukarnen und Dachaufbauten gemäss Art. 65, Abs. 1 RPBR darf 1/10 der im Vertikalaufriss gemessenen Dachfläche nicht übersteigen.

Die Gesamtbreite der Dachlukarnen und Dachaufbauten darf 1/4 der Länge der entsprechenden Fassade oder des entsprechenden Fassadenelementes, wenn diese Absätze aufweisen, nicht übersteigen.

e Fassaden

Der architektonische Charakter der Bauten soll sich den geschützten Nachbarsbauten oder den für das Ortsbild charakteristischen Bauten anpassen, insbesondere was die Dimensionen, die Proportionen und die Anordnung der Öffnungen, sowie das Verhältnis zwischen Gebäudehülle und Öffnungen anbelangt.

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BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Geschützte Bauten

Schutzcharakter und Schutzumfang

Kategorie 3

Kategorie 2

Kategorie 1

Zusätzlicher Schutz

Baubewilligung

4

August 2018

f Materialien und Farbwahl

Die Materialien und die Farbwahl für Fassaden und Dächer der Bauten sollen in Einklang mit den geschützten Nachbarsbauten und der für das Ortsbild charakteristischen Bauten sein.

g Störende Bauten

Bei Umbauten kann verlangt werden, dass Veränderungen am ursprünglichen Gebäude oder zusätzliche architektonische Elemente, welche keine wesentliche architekturhistorische Bedeutung haben, entfernt werden.

h Umgebungsgestaltung

Die charakteristischen Merkmale der Umgebungsgestaltung, Mauern, Pflästerung und dergleichen müssen beibehalten werden. Die Differenz zwischen der Höhe des veränderten Geländes und dem natürlichen Gelände darf 0.5 m nicht übersteigen. Unterirdische Garagen sind nicht gestattet.

Jedes Bauprojekt ist Gegenstand eines Vorprüfungsgesuches (Art. 137 RPBG / 88 RPBR). Das Gutachten der Kulturgüterkommission ist erforderlich.

Art. 24 1

N

u

Der Zonennutzungsplan bezeichnet die im Sinne des Kulturgüterschutzes geschützten Bauten. Die Liste der Schutzobjekte ist im Anhang des Reglements aufgeführt und zeigt den Wert des Schutzumfanges gemäss Art. 48 des Ausführungsreglements zum Gesetz über den Schutz der Kulturgüter.

Die geschützten Bauten müssen nach ihren Eigenwerten, in ihrer Substanz und ihren charakteristischen Elementen erhalten werden. Gemäss Art. 22 Abs 1 und 2 des KGSG erstreckt sich der Schutz auf das Gebäude und die Gesamtanlage sowie auf die inneren Baustrukturen und ihre Nahumgebung. Der Schutzumfang der zu erhaltenden Bauteile ist gemäss Eigenwert definiert.

Der Schutzumfang enthält die Gebäudehülle (Fassade und Dach) sowie die innere Tragstruktur des Baus.

Zusätzlich zum Schutzumfang der Kategorie 3 sind folgende Elemente geschützt: Die Dekorelemente der Fassade, die gesamte Raumaufteilung und die grundlegenden Elemente der Innenausstattung, die zu dieser Aufteilung gehören.

Zusätzlich zum Schutzumfang der Kategorien 3 und 2 kommen hinzu: die Elemente der repräsentativen Innenausstattung, die sich durch ihre kunsthandwerkliche oder künstlerische Bedeutung auszeichnen (Bodenbelag, Decke, Täfer, Türen, Öfen, Dekor, etc.)

Handelt es sich bei der Aussengestaltung um eine wesentliche Komponente des Gebäudecharakters oder des Ortes, so dehnt sich der Schutzumfang - unabhängig von der Schutzkategorie - gemäss Artikel 22 KGSG ebenfalls auf die wesentlichen Elemente der Aussengestaltung (Bodenbelag, Baumbestand, Mauern etc.) aus.

Die Baubewilligung bleibt gemäss Art. 72 / 73 RPBG vorbehalten.

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GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

3. TEIL: BAUPOLIZEILICHE UND ANDERE BESTIMMUNGEN

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

6. APR. 2022

Baupolizeiliche Masse

| zonencharakter gemäss RPBG Art DEENENESERSERECELEEE Bau- und Planungsroglement Art nn

Geschossflächenziffer (maximal) 1.30 1.30 1.30 BEER ETZ EEE

Zuschlag für Autoeinstellhalle4) | 0.50 Ku #0 | 0.40 | 040 | 040 | 0.0 ee —

Überbauungsziffer

Grenzabstände in m (minimal) 5) mind. 4.00

Giebelseitige Fassadenhöhe /

Gesamthöhe h 6)

Du 9. “ I BDEEHBHRHEE

Art. 33 =

EEE Fh [ee Fh

Legende: Kzarb Kernzone a oder b h Gesamthöhe: Definition gemäss IVHB ws Wohnzone schwacher Dichte ——. Fh Fassadenhöhe: Definition gemäss IVHB ww Wohnzone mittlerer Dichte 1) Siehe Text im Reglement für ausführliche Beschrei- WH Wohnzone hoher Dichte Bus ii ind im 7, N an einge-

MZ-Il Mischzone Wohnen und Gewerbe | - II a ERSCHIEN RAIN ONANNENZUNGERAN NDR: I6Z Industrie- und Gewerbezone 3) Spezielle Vorschriften gemäss Art. 15 GBR. za Zone im allgemeinen Interesse - 1 4) Zuschlag auf die für die Zone definierte Geschoss- ZzAI2 Zone im allgemeinen Interesse - 2 flächenziffer für geschlossene Einstellhallen als Un-

[ terniveaubauten (Art. 75 RPBR) mit min. 2/3 der er- ıwz Landwirtschaftszone forderlichen Parkplätze, mindestens jedoch 4 PP KS Kleinsiediung ausserhalb Bauzone (Ziffer x Parzellenfläche). LSV Lärmschutzverordnung +5) Bei höhenmässig gestaffelten oder abgestuften

Gebäuden wird der Grenzabstand der einzelnen Gebäudeteile aus der entsprechend zugehörigen Fassadenhöhe ermittelt.

i Genehmigungs- 6) Bei Abgrabungen des gewachsenen Terrains, Ben ss der EMO vom welche 1.50 m überschreiten, reduziert sich die Hö- BEE ' he um das die 1.50 m überschreitende Mass.

Geländerkonstruktionen, welche von der Fassade zurückversetzt sind, wird ein Zuschlag von 1.20 m gewährt.

6 A PR 2022 N Für Brüstungen als durchbrochene Abschlüsse, wie

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GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Zone mit mittlerer Gefährdung

Zone mit erheblicher Gefährdung

Gefahrenhinweiszone

8

9

10

11

12

13

August 2018

Sensible Objekte benötigen: - Die Durchführung einer ergänzenden Studie. - Besondere Schutz- und Baumassnahmen am Objekt selbst.

Diese Zone ist im Wesentlichen ein Gebotsbereich. In dieser Zone ist Bauen erlaubt (ausser für sensible Objek-te), aber mit bestimmten Auflagen:

- Bau- und Schutzmassnahmen sind zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Sachwerten zu treffen.

- Der Gesuchsteller hat dem Baubewilligungsgesuch eine Zusatzstudie beizulegen, die die Art der Gefährdung und die umzusetzenden Massnahmen aufführt. Die zuständigen Amtsstellen können den Gesuchsteller im Rahmen des Vorprüfungsgesuchs und angesichts der Art des Bauvorhabens von dieser Zusatzstudie befreien.

Diese Zone ist im Wesentlichen ein Verbotsbereich. Es sind in die-

ser Zone verboten:

- Bauten, neue Anlagen und Wiederaufbauten.

- Bauten, neuen Anlagen und Wiederaufbauten auf Grundstücken, für die zuvor Schutzbauten oder Sanierungsmassnahmen zu errichten waren oder erst errichtet werden müssten.

- Umbauten, Erweiterungen oder Umnutzungen bestehender Gebäude mit erheblicher Vergrösserung des Schadenpotentials sowie von allen Eingriffen, welche die Bruttogeschossfläche, die Zahl der gefährdeten Personen oder den Wert der gefährdeten Güter in erheblicher Weise erhöhen würde.

Als Sonderfall und abweichend vom allgemeinen Bauverbotsgrund-

satz sowie unter Vorbehalt der von den zuständigen Dienststellen

gemachten Auflagen können die folgenden Arbeiten bewilligt werden:

- Standortgebundene Bauten und Anlagen von grösserem öffentlichem Interesse, vorausgesetzt, dass Bau- und Schutzmassnahmen getroffen werden. Unterhalts-, Reparatur- und Renovationsarbeiten (Bedachungen, Fassaden, Fenster, Isolation, Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen, Kanalisationen). Diese Arbeiten müssen die Natur der betreffenden Gefahr berücksichtigen und so ausgeführt werden, dass sie die Sicherheit und den Schutz des Gebäudes vergrössern (Verminderung der Risiken).

- Sanierungs- und Schutzarbeiten, um die Gefahrenstufe zu senken und den Schutzgrad zu erhöhen. :

- Gewisse Bauten von geringer Bedeutung im Sinne von Art. 85 RPBR, sofern dadurch die Risiko- oder Gefahrenlage nicht verstärkt wird. Hierbei sind folgende Mindestbedingungen einzuhalten: begrenzte Eingriffe auf und unter dem Boden, begrenzte Erdbewegungen (in Wahrung der ursprünglichen Massenbilanz), unerhebliche Überlastungseffekte.

Diese Zone weist auf das Vorhandensein einer Gefahr hin, ohne dass jedoch ihre Stufe (Intensität, Wahrscheinlichkeit) beurteilt wurde.

Vor jedem Bauvorhaben ist die Gefahrenstufe in einer Studie zu bestimmen, die auf Kosten des Gesuchstellers durchgeführt wird. Anschliessend sind die Massnahmen umzusetzen, die der somit ermittelten Gefahrenstufe entsprechen.

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GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

8 Empfehlungen für geschützte Bauten und die Inventarliste der Kulturgüterkommission sind im Anhang aufgeführt.

Gutachten 9 Für jedes von einer Instandstellung, einem Umbau, einer Standortänderung oder einem Abbruch betroffene geschützte Gebäude sowie bei Eingriffen in dessen Nahumgebung ist das Gutachten der Kulturgüterkommission erforderlich. Vor jedem Baubewilligungsverfahren muss ein Vorprüfungsgesuch eingereicht werden.

2.3 B Natur und Landschaft

Landschafts- Artikel 25 schutzzone (LSZ)

RAS, migungs- —p1 Die im Zonennutzungsplan eingetragene Landschaftsschutzsöne-

beschluss der RIMU vomcltenen dient zur Erhaltung der besonderen Schönheit und Eigenart des

ausgeschiedenen Gebietes im gegenwärtigen Zustand (Form des

6. APR. 2022 Reliefs, Wasserläufe, Einzigartigkeit der Vegetation, landwirt-

schaftliche Nutzung). Es sind nur landwirtschaftszonenkonforme

Bauten zugelassen. Terrainveränderungen sind nicht zugelassen.

Davon ausgenommen sind alle Massnahmen zum Natur- und Landschaftsschutz und zur Pflege.

Voranfrage 2 Für alle Veränderungen und Arbeiten, selbst geringfügigen Ausmasses, ist die Voranfrage gemäss Art. 137 RPBG / 88 RPBR obligatorisch.

Naturschutzzone Artikel 26

(NSZ)

1 Die im Zonennutzungsplan eingetragene Naturschutzzone umfasst das Franislis-Moos und ist ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung (Inventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung / Objektnummer 1122). In der Zone ist es verboten:

a Bauten und Erschliessungen (auch Wanderwege) zu erstellen

Siehe Genehmigungs- b Ablagerungen und Veränderungen vorzunehmen.

beschluss der RIMU vom —}2 Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie weitere Eingriffe sind 6. APR, 20m zugelassen, sofern sie zur Erhaltung des Mooses und seiner Umgebung beitragen und nach Rücksprache mit der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz erfolgen.

3 Die Vegetation in der Naturschutzzone ist zu erhalten und wenn möglich zu verbessern. Die Naturschutzzone darf durch Düngerund Herbizideinträge nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat kann mit den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen Schutz-, Bewirtschaftungs- und Pflegemassnahmen vertraglich vereinbaren.

4 Schutz- und Pflegemassnahmen: Der Gemeinderat koordiniert in Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz die Umsetzung der notwendigen Schutz- und Pflegemassnahmen.

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GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

Gehölze ausserhalb des Waldareals

Gewässer und Ufergehölz

Sighe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

6. APR, 2022

ls

Schutzgebiet Amphibienlaichplätze

Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS)

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

Art. 27 6. APR. 2022

1 Ausserhalb der_Bauzone sind alle Gehölze ausserhalb des Waldareals (Einzelbäume, Baumreihen, Hecken, Feldgehölze, Waldstreifen), welche standortgerecht sind und einen ökologischen oder landschaftlichen Wert aufweisen, durch das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NatG) geschützt.

2 In der Bauzone sind die Gehölze ausserhalb des Waldareals, welche im Zonennutzungsplan eingetragen sind, geschützt. WENN 3 Gemäss Art. 22 NatG bedarf”jede Entfernung eines geschützten Gehölzes ausserhalb des Waldareals vorgängig einer Ausnahme von den Schutzbestimmungen für Gehölze ausserhalb des Waldareals. Das Gesuch zur Ausnahme, welches eine Ersatzmassnahme beinhalten muss, ist an die Gemeinde zu richten.

4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen zum Gesetz über den Naturund Landschaftsschutz.

Art. 28 Im ganzen Gemeindegebiet sind die Fluss- und Bachläufe mit ihren

natürlichen Ufern und Ufergehölzen zu erhalten und wenn möglich wiederherzustellen. Beeinträchtigungen der Gewässer und der Ufervegetation sind untersagt. Massnahmen, welche über den ordentlichen Unterhalt hinausgehen, benötigen eine Bewilligung der kantonalen Fachinstanz.

Art. 29 Die im Zonennulzungsplan eingelragenen Armphibienldichplälze vun

regionaler Bedeutung sind in einem kantonalen Inventar aufgeführt. Diese Standorte sind von grossem ökologischem Wert und dürfen nicht beeinträchtigt werden (wie z.B. durch Schadstoffeintrag, Trockenlegung, Materialdeponie, etc.).

2.3C Übergeordnete Festsetzungen

Art. 30 1 Die im Zonennutzungsplan bezeichneten historischen Verkehrswe-

ge sind in ihrer Linienführung und Wegsubstanz geschützt. Wegoberfläche und -breite, Böschungen, Mauern, Wegkreuze sowie wegbegleitender, standortgerechter Böschungsbewuchs dürfen nicht zerstört oder zugeschüttet werden. Der Unterhalt im traditionellen Sinne soll eine angepasste Nutzung gewährleisten und die Substanz erhalten.

2 Bauliche Eingriffe an historischen Verkehrswegen dürfen dem Schutzzweck nicht zuwiderlaufen. Sie sind dem Amt für Kulturgüter des Kantons Freiburg zur Stellungnahme zu unterbreiten.

3 Das Inventar kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

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GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

Archäologische Perimeter

Naturgefahren

Grundlagen

Allgemeine Massnahmen

Zone mit Restgefähr-

dung

Zone mit geringer Gefährdung

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIKMU vom

Art. 31 6. APR. 2022

1 Innerhalb der archäologischen Perimeter gemäss Zonennutzungsplan ist für jede neue Baute und/oder Änderung an bestehenden Gebäuden sowie für jede Änderung am natürlichen Gelände dem Gemeinderat, dem Amt für Archäologie und dem kantonalen Bauund Raumplanungsamt ein Vorgesuch zu unterbreiten.

x gemis) Aeı Ar, 3+-10 SS SE wäden ALAZR €

? Däs Amt für Archäßdlogie ist ermächtigt, in diesem Perimetei Sandierungs- und Grabarbeiten durchzuführen. Bei einem Baubewilligungsgesuch ist das Gutachten des Amtes für Archäologie not-

wendig. Zudem ist namentlich Se Fre worbehaben. He Bestimmare, PN ABI HESC-und Ar maß Re

3 Das Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten.

4 Wer ein Kulturgut entdeckt, muss dies unverzüglich der zuständi-

gen Bachkastang melenkiik. ZU EESE), Diensrstel

Art. 32 Siehe Genehmigungs-

1 Der Zonennutzufgiplat BERUHT Gebiete, die Naturgefahren ausgesetzt sind. ß, APR. 20

2 Der kantonale Richtplan enthält ausführliche Vorschriften für alle Gefahrenzonen gemäss den jeweiligen Arten von Naturgefahren sowie Verweise auf die thematischen Gefahrenkarten. Diese Vor-

schriften -gelter-unter-allen-Umstärden und werden in das vorlie-

gende Reglement zusammengefasst übernommen.

3 Als sensible Objekte gelten Gebäude oder Anlagen: In denen sich zahlreiche Personen aufhalten. - Die selbst bei Lreignissen von geringer Intensität schwer beschädigt werden können. - Die selbst bei Ereignissen von geringer Intensität bedeutende direkte oder indirekte wirtschaftliche Schäden erleiden können.

4 Für alle Bauvorhaben in einer Gefahrenzone: - Muss im Sinne von Art. 137 RPBG / 88 RPBR ein Vorprüfungsgesuch eingereicht werden. Können zusätzliche Untersuchungen und Massnahmen angeordnet werden.

5 Diese Zone bezeichnet die geringen Gefährdungen, die nach der Durchführung von aktiven oder passiven Massnahmen weiterbestehen sowie Gefährdungen mit hoher Intensität und äusserst geringer Eintretenswahrscheinlichkeit.

6 Besondere Aufmerksamkeit ist dem Standort sensibler Objekte zu widmen; gegebenenfalls könnten sich besondere Schutzmassnahmen oder Notfallpläne als notwendig erweisen und fallweise von den zuständigen Dienststellen festgelegt werden.

7 Diese Zone ist im Wesentlichen ein Hinweisbereich. Alle Dossiers werden überprüft und es können Massnahmen zur Vorbeugung und Begrenzung des Ausmasses möglicher Schäden verlangt werden.

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Gehölze ausserhalb des Waldareals

Gewässer und Ufergehölz

Sighe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

6. APR, 2022

ls

Schutzgebiet Amphibienlaichplätze

Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS)

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

Art. 27 6. APR. 2022

1 Ausserhalb der_Bauzone sind alle Gehölze ausserhalb des Waldareals (Einzelbäume, Baumreihen, Hecken, Feldgehölze, Waldstreifen), welche standortgerecht sind und einen ökologischen oder landschaftlichen Wert aufweisen, durch das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NatG) geschützt.

2 In der Bauzone sind die Gehölze ausserhalb des Waldareals, welche im Zonennutzungsplan eingetragen sind, geschützt. WENN 3 Gemäss Art. 22 NatG bedarf”jede Entfernung eines geschützten Gehölzes ausserhalb des Waldareals vorgängig einer Ausnahme von den Schutzbestimmungen für Gehölze ausserhalb des Waldareals. Das Gesuch zur Ausnahme, welches eine Ersatzmassnahme beinhalten muss, ist an die Gemeinde zu richten.

4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen zum Gesetz über den Naturund Landschaftsschutz.

Art. 28 Im ganzen Gemeindegebiet sind die Fluss- und Bachläufe mit ihren

natürlichen Ufern und Ufergehölzen zu erhalten und wenn möglich wiederherzustellen. Beeinträchtigungen der Gewässer und der Ufervegetation sind untersagt. Massnahmen, welche über den ordentlichen Unterhalt hinausgehen, benötigen eine Bewilligung der kantonalen Fachinstanz.

Art. 29 Die im Zonennulzungsplan eingelragenen Armphibienldichplälze vun

regionaler Bedeutung sind in einem kantonalen Inventar aufgeführt. Diese Standorte sind von grossem ökologischem Wert und dürfen nicht beeinträchtigt werden (wie z.B. durch Schadstoffeintrag, Trockenlegung, Materialdeponie, etc.).

2.3C Übergeordnete Festsetzungen

Art. 30 1 Die im Zonennutzungsplan bezeichneten historischen Verkehrswe-

ge sind in ihrer Linienführung und Wegsubstanz geschützt. Wegoberfläche und -breite, Böschungen, Mauern, Wegkreuze sowie wegbegleitender, standortgerechter Böschungsbewuchs dürfen nicht zerstört oder zugeschüttet werden. Der Unterhalt im traditionellen Sinne soll eine angepasste Nutzung gewährleisten und die Substanz erhalten.

2 Bauliche Eingriffe an historischen Verkehrswegen dürfen dem Schutzzweck nicht zuwiderlaufen. Sie sind dem Amt für Kulturgüter des Kantons Freiburg zur Stellungnahme zu unterbreiten.

3 Das Inventar kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

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Archäologische Perimeter

Naturgefahren

Grundlagen

Allgemeine Massnahmen

Zone mit Restgefähr-

dung

Zone mit geringer Gefährdung

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIKMU vom

Art. 31 6. APR. 2022

1 Innerhalb der archäologischen Perimeter gemäss Zonennutzungsplan ist für jede neue Baute und/oder Änderung an bestehenden Gebäuden sowie für jede Änderung am natürlichen Gelände dem Gemeinderat, dem Amt für Archäologie und dem kantonalen Bauund Raumplanungsamt ein Vorgesuch zu unterbreiten.

x gemis) Aeı Ar, 3+-10 SS SE wäden ALAZR €

? Däs Amt für Archäßdlogie ist ermächtigt, in diesem Perimetei Sandierungs- und Grabarbeiten durchzuführen. Bei einem Baubewilligungsgesuch ist das Gutachten des Amtes für Archäologie not-

wendig. Zudem ist namentlich Se Fre worbehaben. He Bestimmare, PN ABI HESC-und Ar maß Re

3 Das Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten.

4 Wer ein Kulturgut entdeckt, muss dies unverzüglich der zuständi-

gen Bachkastang melenkiik. ZU EESE), Diensrstel

Art. 32 Siehe Genehmigungs-

1 Der Zonennutzufgiplat BERUHT Gebiete, die Naturgefahren ausgesetzt sind. ß, APR. 20

2 Der kantonale Richtplan enthält ausführliche Vorschriften für alle Gefahrenzonen gemäss den jeweiligen Arten von Naturgefahren sowie Verweise auf die thematischen Gefahrenkarten. Diese Vor-

schriften -gelter-unter-allen-Umstärden und werden in das vorlie-

gende Reglement zusammengefasst übernommen.

3 Als sensible Objekte gelten Gebäude oder Anlagen: In denen sich zahlreiche Personen aufhalten. - Die selbst bei Lreignissen von geringer Intensität schwer beschädigt werden können. - Die selbst bei Ereignissen von geringer Intensität bedeutende direkte oder indirekte wirtschaftliche Schäden erleiden können.

4 Für alle Bauvorhaben in einer Gefahrenzone: - Muss im Sinne von Art. 137 RPBG / 88 RPBR ein Vorprüfungsgesuch eingereicht werden. Können zusätzliche Untersuchungen und Massnahmen angeordnet werden.

5 Diese Zone bezeichnet die geringen Gefährdungen, die nach der Durchführung von aktiven oder passiven Massnahmen weiterbestehen sowie Gefährdungen mit hoher Intensität und äusserst geringer Eintretenswahrscheinlichkeit.

6 Besondere Aufmerksamkeit ist dem Standort sensibler Objekte zu widmen; gegebenenfalls könnten sich besondere Schutzmassnahmen oder Notfallpläne als notwendig erweisen und fallweise von den zuständigen Dienststellen festgelegt werden.

7 Diese Zone ist im Wesentlichen ein Hinweisbereich. Alle Dossiers werden überprüft und es können Massnahmen zur Vorbeugung und Begrenzung des Ausmasses möglicher Schäden verlangt werden.

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GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Zone mit mittlerer Gefährdung

Zone mit erheblicher Gefährdung

Gefahrenhinweiszone

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Sensible Objekte benötigen: - Die Durchführung einer ergänzenden Studie. - Besondere Schutz- und Baumassnahmen am Objekt selbst.

Diese Zone ist im Wesentlichen ein Gebotsbereich. In dieser Zone ist Bauen erlaubt (ausser für sensible Objek-te), aber mit bestimmten Auflagen:

- Bau- und Schutzmassnahmen sind zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Sachwerten zu treffen.

- Der Gesuchsteller hat dem Baubewilligungsgesuch eine Zusatzstudie beizulegen, die die Art der Gefährdung und die umzusetzenden Massnahmen aufführt. Die zuständigen Amtsstellen können den Gesuchsteller im Rahmen des Vorprüfungsgesuchs und angesichts der Art des Bauvorhabens von dieser Zusatzstudie befreien.

Diese Zone ist im Wesentlichen ein Verbotsbereich. Es sind in die-

ser Zone verboten:

- Bauten, neue Anlagen und Wiederaufbauten.

- Bauten, neuen Anlagen und Wiederaufbauten auf Grundstücken, für die zuvor Schutzbauten oder Sanierungsmassnahmen zu errichten waren oder erst errichtet werden müssten.

- Umbauten, Erweiterungen oder Umnutzungen bestehender Gebäude mit erheblicher Vergrösserung des Schadenpotentials sowie von allen Eingriffen, welche die Bruttogeschossfläche, die Zahl der gefährdeten Personen oder den Wert der gefährdeten Güter in erheblicher Weise erhöhen würde.

Als Sonderfall und abweichend vom allgemeinen Bauverbotsgrund-

satz sowie unter Vorbehalt der von den zuständigen Dienststellen

gemachten Auflagen können die folgenden Arbeiten bewilligt werden:

- Standortgebundene Bauten und Anlagen von grösserem öffentlichem Interesse, vorausgesetzt, dass Bau- und Schutzmassnahmen getroffen werden. Unterhalts-, Reparatur- und Renovationsarbeiten (Bedachungen, Fassaden, Fenster, Isolation, Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen, Kanalisationen). Diese Arbeiten müssen die Natur der betreffenden Gefahr berücksichtigen und so ausgeführt werden, dass sie die Sicherheit und den Schutz des Gebäudes vergrössern (Verminderung der Risiken).

- Sanierungs- und Schutzarbeiten, um die Gefahrenstufe zu senken und den Schutzgrad zu erhöhen. :

- Gewisse Bauten von geringer Bedeutung im Sinne von Art. 85 RPBR, sofern dadurch die Risiko- oder Gefahrenlage nicht verstärkt wird. Hierbei sind folgende Mindestbedingungen einzuhalten: begrenzte Eingriffe auf und unter dem Boden, begrenzte Erdbewegungen (in Wahrung der ursprünglichen Massenbilanz), unerhebliche Überlastungseffekte.

Diese Zone weist auf das Vorhandensein einer Gefahr hin, ohne dass jedoch ihre Stufe (Intensität, Wahrscheinlichkeit) beurteilt wurde.

Vor jedem Bauvorhaben ist die Gefahrenstufe in einer Studie zu bestimmen, die auf Kosten des Gesuchstellers durchgeführt wird. Anschliessend sind die Massnahmen umzusetzen, die der somit ermittelten Gefahrenstufe entsprechen.

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GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

8 Empfehlungen für geschützte Bauten und die Inventarliste der Kulturgüterkommission sind im Anhang aufgeführt.

Gutachten 9 Für jedes von einer Instandstellung, einem Umbau, einer Standortänderung oder einem Abbruch betroffene geschützte Gebäude sowie bei Eingriffen in dessen Nahumgebung ist das Gutachten der Kulturgüterkommission erforderlich. Vor jedem Baubewilligungsverfahren muss ein Vorprüfungsgesuch eingereicht werden.

2.3 B Natur und Landschaft

Landschafts- Artikel 25 schutzzone (LSZ)

RAS, migungs- —p1 Die im Zonennutzungsplan eingetragene Landschaftsschutzsöne-

beschluss der RIMU vomcltenen dient zur Erhaltung der besonderen Schönheit und Eigenart des

ausgeschiedenen Gebietes im gegenwärtigen Zustand (Form des

6. APR. 2022 Reliefs, Wasserläufe, Einzigartigkeit der Vegetation, landwirt-

schaftliche Nutzung). Es sind nur landwirtschaftszonenkonforme

Bauten zugelassen. Terrainveränderungen sind nicht zugelassen.

Davon ausgenommen sind alle Massnahmen zum Natur- und Landschaftsschutz und zur Pflege.

Voranfrage 2 Für alle Veränderungen und Arbeiten, selbst geringfügigen Ausmasses, ist die Voranfrage gemäss Art. 137 RPBG / 88 RPBR obligatorisch.

Naturschutzzone Artikel 26

(NSZ)

1 Die im Zonennutzungsplan eingetragene Naturschutzzone umfasst das Franislis-Moos und ist ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung (Inventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung / Objektnummer 1122). In der Zone ist es verboten:

a Bauten und Erschliessungen (auch Wanderwege) zu erstellen

Siehe Genehmigungs- b Ablagerungen und Veränderungen vorzunehmen.

beschluss der RIMU vom —}2 Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie weitere Eingriffe sind 6. APR, 20m zugelassen, sofern sie zur Erhaltung des Mooses und seiner Umgebung beitragen und nach Rücksprache mit der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz erfolgen.

3 Die Vegetation in der Naturschutzzone ist zu erhalten und wenn möglich zu verbessern. Die Naturschutzzone darf durch Düngerund Herbizideinträge nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat kann mit den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen Schutz-, Bewirtschaftungs- und Pflegemassnahmen vertraglich vereinbaren.

4 Schutz- und Pflegemassnahmen: Der Gemeinderat koordiniert in Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz die Umsetzung der notwendigen Schutz- und Pflegemassnahmen.

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Geschützte Bauten

Schutzcharakter und Schutzumfang

Kategorie 3

Kategorie 2

Kategorie 1

Zusätzlicher Schutz

Baubewilligung

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August 2018

f Materialien und Farbwahl

Die Materialien und die Farbwahl für Fassaden und Dächer der Bauten sollen in Einklang mit den geschützten Nachbarsbauten und der für das Ortsbild charakteristischen Bauten sein.

g Störende Bauten

Bei Umbauten kann verlangt werden, dass Veränderungen am ursprünglichen Gebäude oder zusätzliche architektonische Elemente, welche keine wesentliche architekturhistorische Bedeutung haben, entfernt werden.

h Umgebungsgestaltung

Die charakteristischen Merkmale der Umgebungsgestaltung, Mauern, Pflästerung und dergleichen müssen beibehalten werden. Die Differenz zwischen der Höhe des veränderten Geländes und dem natürlichen Gelände darf 0.5 m nicht übersteigen. Unterirdische Garagen sind nicht gestattet.

Jedes Bauprojekt ist Gegenstand eines Vorprüfungsgesuches (Art. 137 RPBG / 88 RPBR). Das Gutachten der Kulturgüterkommission ist erforderlich.

Art. 24 1

N

u

Der Zonennutzungsplan bezeichnet die im Sinne des Kulturgüterschutzes geschützten Bauten. Die Liste der Schutzobjekte ist im Anhang des Reglements aufgeführt und zeigt den Wert des Schutzumfanges gemäss Art. 48 des Ausführungsreglements zum Gesetz über den Schutz der Kulturgüter.

Die geschützten Bauten müssen nach ihren Eigenwerten, in ihrer Substanz und ihren charakteristischen Elementen erhalten werden. Gemäss Art. 22 Abs 1 und 2 des KGSG erstreckt sich der Schutz auf das Gebäude und die Gesamtanlage sowie auf die inneren Baustrukturen und ihre Nahumgebung. Der Schutzumfang der zu erhaltenden Bauteile ist gemäss Eigenwert definiert.

Der Schutzumfang enthält die Gebäudehülle (Fassade und Dach) sowie die innere Tragstruktur des Baus.

Zusätzlich zum Schutzumfang der Kategorie 3 sind folgende Elemente geschützt: Die Dekorelemente der Fassade, die gesamte Raumaufteilung und die grundlegenden Elemente der Innenausstattung, die zu dieser Aufteilung gehören.

Zusätzlich zum Schutzumfang der Kategorien 3 und 2 kommen hinzu: die Elemente der repräsentativen Innenausstattung, die sich durch ihre kunsthandwerkliche oder künstlerische Bedeutung auszeichnen (Bodenbelag, Decke, Täfer, Türen, Öfen, Dekor, etc.)

Handelt es sich bei der Aussengestaltung um eine wesentliche Komponente des Gebäudecharakters oder des Ortes, so dehnt sich der Schutzumfang - unabhängig von der Schutzkategorie - gemäss Artikel 22 KGSG ebenfalls auf die wesentlichen Elemente der Aussengestaltung (Bodenbelag, Baumbestand, Mauern etc.) aus.

Die Baubewilligung bleibt gemäss Art. 72 / 73 RPBG vorbehalten.

16

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

3. TEIL: BAUPOLIZEILICHE UND ANDERE BESTIMMUNGEN

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

6. APR. 2022

Baupolizeiliche Masse

| zonencharakter gemäss RPBG Art DEENENESERSERECELEEE Bau- und Planungsroglement Art nn

Geschossflächenziffer (maximal) 1.30 1.30 1.30 BEER ETZ EEE

Zuschlag für Autoeinstellhalle4) | 0.50 Ku #0 | 0.40 | 040 | 040 | 0.0 ee —

Überbauungsziffer

Grenzabstände in m (minimal) 5) mind. 4.00

Giebelseitige Fassadenhöhe /

Gesamthöhe h 6)

Du 9. “ I BDEEHBHRHEE

Art. 33 =

EEE Fh [ee Fh

Legende: Kzarb Kernzone a oder b h Gesamthöhe: Definition gemäss IVHB ws Wohnzone schwacher Dichte ——. Fh Fassadenhöhe: Definition gemäss IVHB ww Wohnzone mittlerer Dichte 1) Siehe Text im Reglement für ausführliche Beschrei- WH Wohnzone hoher Dichte Bus ii ind im 7, N an einge-

MZ-Il Mischzone Wohnen und Gewerbe | - II a ERSCHIEN RAIN ONANNENZUNGERAN NDR: I6Z Industrie- und Gewerbezone 3) Spezielle Vorschriften gemäss Art. 15 GBR. za Zone im allgemeinen Interesse - 1 4) Zuschlag auf die für die Zone definierte Geschoss- ZzAI2 Zone im allgemeinen Interesse - 2 flächenziffer für geschlossene Einstellhallen als Un-

[ terniveaubauten (Art. 75 RPBR) mit min. 2/3 der er- ıwz Landwirtschaftszone forderlichen Parkplätze, mindestens jedoch 4 PP KS Kleinsiediung ausserhalb Bauzone (Ziffer x Parzellenfläche). LSV Lärmschutzverordnung +5) Bei höhenmässig gestaffelten oder abgestuften

Gebäuden wird der Grenzabstand der einzelnen Gebäudeteile aus der entsprechend zugehörigen Fassadenhöhe ermittelt.

i Genehmigungs- 6) Bei Abgrabungen des gewachsenen Terrains, Ben ss der EMO vom welche 1.50 m überschreiten, reduziert sich die Hö- BEE ' he um das die 1.50 m überschreitende Mass.

Geländerkonstruktionen, welche von der Fassade zurückversetzt sind, wird ein Zuschlag von 1.20 m gewährt.

6 A PR 2022 N Für Brüstungen als durchbrochene Abschlüsse, wie

21

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Zuschlag zur Höhe Fh

Feuerpolizeiliche Bestimmungen

Spezielle Regelung der Nutzungsziffern gemäss Art. 80, Abs 5, RPBR

Grundsatz

Abstände

Siehe Genehrnigungsbeschluss der RIMU vom

6. APR, 2022

Bei Bauten am Hang ist mit talseitig ein Zuschlag von 1.00 m bei der traufseitigen Fassadenhöhe gestattet. Als Hang gilt eine Neigung des gewachsenen Bodens, die an einer Seitenfassade oder in der Diagonale gemessen innerhalb des Gebäudegrundrisses mind. 10% beträgt.

Art. 34

Art. 35 Die feuerpolizeilichen Bestimmungen sind für das ganze Gemeinde-

gebiet anwendbar und in Art. 21 ff der Verordnung vom 28. Dezember 1965 betreffend die Feuerpolizei und den Schutz gegen

Elementarschäden beschrieben. Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

6. APR. 2022

Art. 36 Bei den im Zo bezeichneten Gebäuden dürfen die

vorgeschriebenen Werte überschritten werden. Die Bestimmungen richten sich nach dem Ausführungsreglement zum Raumplanungs-

und Baugesetz des Kantons Freiburg (RPBRJ-(Art. 80, Abs 5.4 LE)

4. TEIL: WEITERE VORSCHRIFTEN

Art. 37 Sämtliche Elemente der Zonenvorschriften wie Bauweise, Geschoss-

flächenziffer, Überbauungsziffer, Abstände, Höhen sind gemäss Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) bzw. Ausführungsreglement (RPBR) definiert, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt wird.

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

6. APR, 2022

Art. 38

Strassenbauliniien —}1 Die Strassenbaulinien (Art. 115 und 116 des StrG) sind als mini-

male Grenzabstände zu betrachten. Für die nachstehend bezeichneten Strassen gelten folgende Strassenachsabstände:

- Für alle Kantonalstrassen 12.00 m - Durchfahrt F. X. Müller-/Bahnhof-/Friesenstrasse 10.00 m - Bodenmattstrasse, Bagerstrasse 10.00 m - Alle übrigen öffentlichen Strassen 8.00 m

- für die anderen Strassen sind die Grenzabstände ab Eigentumsgrenze massgebend.

Ausnahmen können gemäss Art. 93 Abs.4 und 117 StrG behandelt werden.

Für geringfügige Bauten entlang Gemeinde- und Quartierstrassen gewährt der Gemeinderat einen Abstand von 2.50 m ab Strassenrand, insofern die Sichtweiten und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Ein Detailbebauungsplan kann Strassenbaulinien aus städtebaulichen und ästhetischen Gründen obligatorisch erklären.

22

August 2018

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Ortsbildschutz-

perimeter

Besondere

Vorschrif-

ten zur Erhaltung des schützenswerten Orts-

bildes

August 2018

2.3 Schutzzonen und Schutzobjekte

2.3 A Ortsbild

Art. 23 1

3

Der auf dem Zonennutzungsplan eingetragene Ortsbildschutzperimeter umfasst die für die Entwicklung von Schmitten charakteristischen und besonders schützenswerten Ortsteile.

Gebäudegruppen, Einzelobjekte und Aussenräume, die im Ortsbildschutzperimeter liegen, werden der Umgebung angepasst erhalten und gepflegt.

Innerhalb des Ortsbildschutzperimeters, der im Zonennutzungsplan ausgeschieden ist, müssen bei Neubauten und Umbauten bestehender Gebäude die besonderen Vorschriften eingehalten werden. Die zonengültigen Vorschriften können nur angewendete werden, wenn die Spezialvorschriften eingehalten worden sind:

a Gebäudestellung und Firstrichtung

Gebäudestellung und Firstrichtung der Bauten sollen jene der geschützten Nachbarsbauten und der für das Ortsbild charakteristischen Bauten respektieren, insbesondere was die Anordnung zur Strasse und die Lage zum Hang betrifft.

b Volumen

Die Form und die Proportionen des Volumens der Bauten sollen mit denjenigen der geschützten Nachbarsbauten und der für das Ortsbild typischen Bauten harmonieren, insbesondere was die Dachform und die Proportionen zwischen der Höhe beim Schnittpunkt der Fassade und der Bedachung und der Gesamthöhe betrifft.

c Höhen

Die Gesamthöhe (h) und die Höhe beim Schnittpunkt der Fassade und der Bedachung (Fh) der neuen Bauten sollen diejenigen der geschützten oder für das Ortsbild charakteristischen Nachbarsbauten nicht übersteigen.

d Dächer

Die Summe der Frontflächen der Dachlukarnen und Dachaufbauten gemäss Art. 65, Abs. 1 RPBR darf 1/10 der im Vertikalaufriss gemessenen Dachfläche nicht übersteigen.

Die Gesamtbreite der Dachlukarnen und Dachaufbauten darf 1/4 der Länge der entsprechenden Fassade oder des entsprechenden Fassadenelementes, wenn diese Absätze aufweisen, nicht übersteigen.

e Fassaden

Der architektonische Charakter der Bauten soll sich den geschützten Nachbarsbauten oder den für das Ortsbild charakteristischen Bauten anpassen, insbesondere was die Dimensionen, die Proportionen und die Anordnung der Öffnungen, sowie das Verhältnis zwischen Gebäudehülle und Öffnungen anbelangt.

15

GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Neubauten 5

Abbruch und Wieder- 6 aufbau

Besondere Vorschrif- 7 ten

Umgebungsgestaltung 8

Bepflanzung 9

Verfahren

L__ yo

Waldareal Siehe GenehmigungS-

August 2018

Es sind keine Neubauten zugelassen; ausgenommen sind jene, die der Landwirtschaftszone entsprechen oder jene, deren Zweck einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordert (Art. 16a, 22 Abs. 2, RPG, 34 RPV).

Erweist sich das Volumen eines bestehenden Gebäudes als ungenügend, so kann ausnahmsweise eine kleine Baute im Sinne von

Art. 85j RPBR zugelassen werden, sofern sie einen tatsächlichen

Bedarf darstellt und sich gut in das Ortsbild einfügt.

Ein Gebäude, das durch höhere Gewalt zerstört oder als baufällig anerkannt wurde, kann nach den Bedingungen unter „Nutzungsänderung und teilweise Änderung“ wieder aufgebaut werden.

Jede bauliche Änderung ist unter Beachtung des ursprünglichen

Charakters des Gebäudes auszuführen:

- Die Typologie der Fassaden (Strukturen, Material) muss erhalten bleiben. In diesem Rahmen können neue Öffnungen gestattet werden, sofern deren Masse und Anordnung den bestehenden entsprechen.

- Die Hauptrichtung des Dachfirstes ist beizuhalten. Damit der Charakter des ursprünglichen Daches gewahrt bleibt, müssen die Dachöffnungen in der Anzahl beschränkt und im Ausmass bescheiden sein.

- Die Dachgestaltung muss mit jenen des Weilers harmonisieren.

Die Umgebungsarbeiten dürfen nur von geringem Ausmass sein. Sie sind so zu gestalten, dass sie sich in Bezug auf Konzept und Ausführung gut in die ländliche Umgebung des Weilers einfügen.

Die bestehende Bepflanzung ist Teil des schützenswerten Ortsbildes (siehe Erkennungsplan des Weilers). Deshalb ist sie zu erhalten. Der Gemeinderat kann jedoch das Fällen vor Bäuimnen yeslalten, wenn sie krank sind oder wenn sie eine Gefahr darstellen. In solchen Fällen sind sie zur-ersetzen. e mu

Für jedes Bauvorhaben im Perimeter des Weilers ist ein Vorgesuch an den Gemeinderat im Sinne von Artikel 137 RPBG / 88 RPBR zu richten.

Für die geschützten Gebäude ist das Gutachten des Amtes für Kulturgüter (KGA) einzuholen.

Für jedes Bauvorhaben ist die Sonderbewilligung der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion einzuholen (Art. 136 RPBG).

Art. 22 \ nsbesondere

beschluss der RIMU VOM Das Waldareal wirddurch die Waldgesetzgebung definiert und ge-

6. APR. 2022 schützt.

BE

ı4

>

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Besondere Baulinien 2

Waldabstand 3

Gehölze ausserhalb 4 des Waldareals

Raumbedarf für Fliessgewässer 1 Allgemeines

Raumbedarf für —r Fliessgewässer mit Abgrenzung

Siehe SetennauneN, beschluss der RIMU vom

6. APR. 2022

——

Raumbedarf bei 3 Fliessgewässern ohne Abgrenzung

-Gebäude zur Waldgrenze 20 m*von einer Baule

August 2018

In Detailbebauungsplänen können besondere Baulinien (rückwärtige Baulinien usw.) festgelegt werden.

Wenn der Zonennutzungsplan oder ein Detailbebauungsplan nichts anderes festlegt, beträgt der minimale Abstand

Der minimale Bauabstand ist iR Schema im Anhangldes vorliegenden Gemeindehaureglements definiert. Gemäss Art. 22 NatG benötigt eine Baute mit einem geringeren Bauabstand vorgängig eine Ausnahme von den Schutzbestimmungen für Gehölze ausserhalb des Waldareals. Das Gesuch zur Ausnahme ist an die Gemeinde zu richten.

Art. 39 Dieser Bereich ist für den Schutz vor Hochwasser und die Ge-

währleistung der natürlichen Funktionen sowie der Zugänglichkeit für Unterhaltszwecke notwendig.

Innerhalb des von Fliessgewässern benötigten Raums können keine Bau- oder Erschliessungsvorhaben (Änderung des natürlichen Geländes, Materialdeponien usw.) ausgeführt werden. Es sind ausschliesslich Eingriffe zwecks Unterhalt und Pflege der Gewässer erlaubt.

Hochbauten müssen den Minimalabstand von 4.00 m zur äusseren Grenze des Raumbedarfs der Fliessgewässer einhalten.

Für den Raumbedarf für Fliessgewässer werden innerhalb der Bauzone im Zonennutzungsplan und ausserhalb der Bauzone im Landschaftsrichtplan die Abstände wie folgt festgelegt:

a) Bei offenen Fliessgewässern innerhalb der Bauzone gemäss den im Zumennulzungsplan feslgeleglen Grenzen des Raumbedarfs und den Bauabstandslinien.

b) Bei eingedolten Fliessgewässern innerhalb der Bauzone gemäss den im Zonennutzungsplan festgelegten Grenzen des Raumbedarfs und den Bauabstandslinien. Änderungen der festgelegten Linienführungen sind mit Zustimmung des kantonalen Tiefbauamtes möglich.

c) Bei offenen und eingedolten Fliessgewässern ausserhalb der Bauzone gemäss den im Landschaftsrichtplan eingetragenen Abständen.

Ist der von einem Fliessgewässer benötigte Raum nicht abgegrenzt, beträgt der Abstand für eine Baute oder Anlage zur Grenze des öffentlichen Gewässers bei eingedolten Fliessgewässern innerhalb der Bauzonen beidseitig je 4.0 m und für alle übrigen wenigstens 20 m.

Gleiches gilt für Materialdeponien oder jegliche Änderungen des natürlichen Geländes.

Der Minimalabstand kann erhöht worden, wenn dies auf Grund der Art des Gewässers und seines Uferbereichs nötig ist.

23

und Anla ge

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018 Raumbedarf von 4 Bei eingedolten Fliessgewässern, zu welchen besondere Angaben eingedolten, nicht im Zonennutzungsplan oder Detailbebauungsplan fehlen, muss abgegrenzten bei der Planung von Bauten und Anlagen das Gewässer berück-

sichtigt werden (keine Bauvorhaben auf der Streckenführung, keine übermässige Belastung, Kontrolle der Abflusskapazitäten usw.)

Es ist ausreichend Freiraum für eine spätere Freilegung des Gewässers zu gewährleisten. Dieser Raumbedarf wird entsprechend den Vorschriften des Absatzes 1 und 2 bestimmt. Es können ergänzende Detailuntersuchungen zur Erfassung des Raumbedarfs verlangt werden.

Fliessgewässern

Bauvorhaben inder > Das Niveau von Bauten und Anlagen ist so zu wählen, dass die- Nähe von Fliessge- sen keine Überschwemmungsgefahr droht. Allenfalls können in wässern Ergänzung zur Gefahrenkarte (Hochwasser) oder des Raumbedarfs für Fliessgewässer Detailuntersuchungen angefordert werden. Bei Ableitungen des Oberflächenwassers von Untergeschossen (Zufahrtsrampen, Aussentreppen usw.) in das Gewässer ist das Rücklaufrisiko zu prüfen. Unter Umständen müssen besondere Sicherheitsmassnahmen getroffen werden (z.B. Rücklaufklappe und Installation von Pumpen). Für die Detailbebauungspläne (Quartierpläne, Parzellierungspläne, Spezialpläne usw.) müssen die Bau- und Erschliessungsniveaus pro Sektor festgelegt werden.

Parkierung Artikel 40

1 Jeder Grundeigentümer und jede Grundeigentümerin, der oder die einen Neu-, Um- oder Ausbau erstellt, muss auf seinem oder ihrem Grundstück Parkplätze erstellen. Diese werden nach der Bruttogeschossfläche berechnet und sind wie folgt festgesetzt:

Wohnen Für EFH: 1 Parkplatz für Personenwagen pro 100.m2: BGF aber mindestens 1 Platz pro Hauptwohnung und 1 Platz pro zusätzliche Wohneinheit;

Für MFH: 1 Parkplatz für Personenwagen pro 100 m2 BGF aber mindestens 1 Platz pro Wohnung + 10% für Besucher.

alle anderen Bauten Für alle anderen Bauten ist die minimale Anzahl Parkplätze nach der VSS Norm SN 640281 von 2013 zu berechnen.

Anordnung der Park- 2 Für Bauten mit mehr als drei Wohneinheiten müssen zwei Drittel plätze der geforderten Parkplätze unterirdisch, in Unterniveaubauten oder im Gebäudevolumen angeordnet werden.

Ungenügen 3 Bei Ungenügen der vorhandenen Parkplätze kann der Gemeinderat jederzeit eine Anpassung der Anzahl Parkplätze verlangen.

Ersatzabgabe 4 Ist der Eigentümer oder die Eigentümerin einer Liegenschaft nicht in der Lage die notwendigen Parkplätze auf privatem Grund zu erstellen, ist er oder sie verpflichtet, der Gemeinde eine Ersatzabgabe, auf der Grundlage eines nach den Vorschriften des Gemeindegesetzes erlassenen Reglements zu entrichten.

24

GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

August 2018

3 Jedes Projekt für den Bau, die Erweiterung oder den Umbau einer Baute oder Anlage ausserhalb der Bauzone bedarf einer Sonderbewilligung der Raumplanungs-, Umwelt und Baudirektion (RUBD)

4 Das Vorprüfungsgesuch wird empfohlen.

5 Gemäss Art. 43 der Lärmschutzverordnung gilt die Empfindlichkeitsstufe III. Siehe Genehmigungs-

beschluss der RIMU vom Kleinsiedlungen Artikel 21 6. APR. 2022

ausserhalb der Bauzone

Merkmale und Zielset- 1 zungen

Charakter und Gel- —y2 tungsbereich

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vo

6. APR. 2022

Weitere Bestimmun- 3 gen

Nutzungsänderung 4 und teilweise Änderung

Der Weiler Fillistorf wird durch eine einheitliche Häusergruppe landwirtschaftlichen Ursprungs gekennzeichnet. Mit der Schaffung eines Perimeters zur Erhaltung von Kleinsiedlungen wird beabsichtigt, die Bevölkerung zu erhalten, das örtliche Kleingewerbe mit handwerklichem oder kaufmännischem Charakter sowie die Dienstleistungen weiterzuführen, die erhaltenswerten alten Gebäude zu erhalten.

Im Perimeter des Weilers unterstehen die Gebätide und Anlagen, die mit einem in Betrieb stehenden Heimwesen verbunden sind, den Vorschriften der Landwirtschaftszone (Art. 16a, 22 Abs. 2 RPG und 34 RPV).

Es ist empfehlenswert, die besonderen unten aufgeführten Vorschriften anzuwenden.

ware Anlagen Die anderen Bauten”werden in den Perimeter integriert, welcher den Spezialvorschriften nach Art. 33 RPV untersteht.

Für den Umweltschutz sind die Bestimmungen über die Landwirtschaftszone anwendbar. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV.

Bestehende zonenwidrigen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone können gemäss den Vorschriften von Art. 24a ff RPG erneuert teilweise geändert, massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden.

Darüber hinaus kann die Nutzungsänderung und der teilweise Umbau eines Gebäudes zu Wohn-, Handels- oder Gewerbezwecken, wie beispielsweise eines Wohnhauses, einer Scheune, eines Stalles, bewilligt werden: a sofern sie inkl. der dazugehörigen Nebenräume wie Garage, Heizung, Waschküche, im ursprünglichen Volumen erfolgen; b sofern sie nicht mehr als drei Wohnungen umfassen; c sofern die kleinen Tätigkeiten im Handels-, Gewerbeoder Dienstleistungsbereich keine übermässigen Nachteile mit sich bringen.

Die Nutzungsänderung eines Gebäudes wie Schuppen für landwirt-

schaftliche Maschinen oder Geräte, Masthallen und Lager, zu Wohnzwecken ist nicht gestattet.

13

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

Arbeitszone: Industrie- und Ge-

werbezone IGZ — Diese Zone ist

Siehe Genehmigungs: beschluss der RIMU /om

6. APR. 2022

Ge!

Voranfrage

ES

Zone von allgemeinem Interesse 1 zAIl

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

Art. 16 mc he)

ür Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe sowie für Lagergebäude vorgesehen. Pro Betrieb ist eine Wohnung zugelassen. Der Wohnanteil darf 25% der Hauptnutzfläche nicht übersteigen.

2 Betriebsbedingte Mehrhöhen können zugelassen werden.

3 Für Neubauten und grössere Um- und Anbauten ist ein Vorprüfungsgesuch gemäss Art. 137 RPBG / 88 RPBR einzureichen, insbesondere sind allfällige Auflagen gemäss der Verordnung über den Schutz vor Störfällen in diesem Gesuch zu berücksichtigen.

4 Für die im Zonennutzungsplan definierten Perimeter gilt eine differenzierte ES.

Art. 17 1 Diese Zone ist bestimmt für Bauten und Anlagen der Öffentlichkeit

oder solche, welche dem öffentlichen Interesse dienen.

2 Wohnen im öffentlichen Interesse (Altersheime, Pflegheime, Al- 6. APR. 2022 |" :

—__

Zone von allgemeinem Interesse 2 ZAI2

Freihaltezone

Landwirtschaftszone

terswohnungen) ist zugelassen, wenn diese die öffentlichen Bauten sinnvoll ergänzen und deren eventuelle Erweiterungen nicht einschränken.

Art. 18 Diese Zone ist ausschliesslich für Sportanlagen, Sportbauten und

Sporteinrichtungen sowie technische Infrastrukturanlagen bestimmt. Andere Nulzungen sind nur zugelassen, wenn sie solchen Anlagen funktionell und betrieblich unmittelbar zugeordnet sind.

Art. 19 1 Die Freihaltezone dient der Erhaltung von Grünflächen und Freiflä-

chen innerhalb der Bauzone (Art. 56 RPBG).

2 In der Freihaltezone gilt ein allgemeines Bauverbot. Davon ausgenommen sind zweckgebundene Bauten und Anlagen von geringer Bedeutung, wie z.B. Kinderspielplätze, Fusswege, Ruheplätze und Leitungen.

Art. 20 1 Die Landwirtschaftszone umfasst Land, das sich für die landwirt-

schaftliche Bewirtschaftung oder den produzierenden Gartenbau eignet und zur Erfüllung der verschiedenen Aufgaben der Landwirtschaft benötigt wird oder im Gesamtinteresse landwirtschaftlich bewirtschaftet werden soll.

2 Welche Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone bewilligt

werden können, wird abschliessend von der bundesrechtlichen Gesetzgebung geregelt.

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GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

Parkplätze für Zwei-r 5 Bei Mehrfamilienhäusern sind bezüglich Anzahl und Ausstattung räder von Abstellplätzen für Zweiräder die geltenden VSS Normen (SN 640065 von 2011) zu beachten.

Baugestaltung Artikel 41

1 Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit der bestehenden Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht. Die Beurteilung dieser Gesamtwirkung richtet sich nach der bestehenden oder bei Vorliegen einer genügend detaillierten Nutzungsplanung nach der zukünftigen Umgebung. Bauten, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, sind unzulässig, auch wenn sie den übrigen Bauvorschriften entsprechen.

2 Bei der Beurteilung, ob eine gute Gesamtwirkung entsteht, ist besonders auf die folgenden Elemente einzugehen:

Siehe Genehtnigungs- - Standort, Stellung, Form, Proportionen und Massstäblichkeit, beschluss der RIMU von Dachgestaltung, Materialien und Farben eines Gebäudes; 6. APR, 207 - Gestaltung und Anordnung von Aussen- und Strassenreklamen;

- Eingänge, Ein- und Ausfahrten;

- Aussenräume, insbesondere das Vorland, die Begrenzung gegen den öffentlichen Raum und die Bepflanzung, soweit sie für den Charakter des Aussenraumes bestimmt ist;

- Abstellplätze für Motorfahrzeuge;

- Terrainveränderungen

— 00

Energie Artikel 42

1 Bei der Erstellung und Sanierung von Bauten und Anlagen sind für das ganze Gemeindegebiet ein effizienter Fnergieeinsatz sowie die Verwendung von erneuerbarer und emissionsarmer Energien anzustreben

2 Die Gebiete innerhalb der im Zonennutzungsplan aufgeführten Perimeter haben die Möglichkeit bestehende Oel- und Gasheizungen durch Gasheizungen zu ersetzen. Dabei muss mind. 50 % der Warmwasseraufbereitung durch erneuerbare Energie gedeckt werden. Ausserhalb dieses Wirkungsperimeters sind keine Gasanschlüsse für Heizanlagen und Gasversorgungen erlaubt.

3 Bei gleichzeitiger Projektierung von fünf oder mehr benachbarten Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten (bestehend oder neu) ist die Realisierung einer gemeinsamen Anlage für Heizung und Warmwasser zu prüfen.

4 Bei der Sanierung von beheizten Gebäuden, welche mindestens den Minergie-, MuKEn- Standard oder einen vergleichbaren Baustandard erreichen, verringert sich der Grenzabstand für die Wärmedämmung um maximal 30cm.

AEEER nehmigung:: Artikel 43

beschluss der RIMU vom j . 1 Attikageschosse sind auf Flachdächern aufgesetzte, zusätzliche

6. APR. 2022 Geschosse. Das Attikageschoss muss bei mindestens einer gan-

25

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

Dachlukarnen

3

August 2018

zen Fassade gegenüber dem darunterliegenden Geschoss um 2.50 m zurückversetzt sein (Art. 79 RPBR).

Die Geschossfläche des Attikageschosses darf maximum 70% derjenigen des unmittelbar darunter liegenden Geschosses betragen.

Für Attikageschosse gilt die Gesamthöhe.

Art. 44 und Dachaufbau-

ten

Regenwasser

Siehe Genehmigungs-

1

Die Gesamtbreite der Dachlukarnen und Dachaufbauten darf % der entsprechenden Fassade oder des entsprechenden Fassadenelementes, wenn diese Absätze aufweisen, nicht übersteigen.

Der First der Dachlukarnen muss unter dem Hauptfirst liegen.

Art. 45 1

beschluss der RIMU vom

6. APR, 2022

Umgebungsgestaltung

—4

Fremdwasser, d.h. mehr oder weniger kontinuierlich fliessendes Sauberwasser aus Drainagen (Sickerwasser), Quellen, Brunnen, Reservoirüberläufen und Kühlanlagen, darf nicht in die Schmutzwasserleitung resp. der ARA zugefügt werden. Es muss innerhalb der Grundstückfläche versickern oder mittels einer separaten Leitung dem Vorfluter (Sauberwasserleitung oder Bach) zugeführt werden.

Das unverschmutzte Regenwasser von Dächern, Plätzen und Strassen ist bei geeigneter Bodenstruktur versickern zu lassen. Es sind geeignete Massnahmen vorzusehen, welche dem Regenwasser erlauben, breitflächig auf die Grundstückfläche verteilt zu versickern. Es darf nicht der Schmutzwasserleitung zugeführt werden.

Für jede Parzelle muss für den Fall, dass die Versickerung nicht mehr gewährleistet ist, ein Sauberwasseranschluss gebaut werden.

Das unverschmutzte Regenwasser, das aus zwingenden Gründen nicht zur Versickerung gebracht werden kann, soll zurückgehalten (Retention) oder zeitlich verzögert dem Vorfluter zugeführt werden. Bei Kapazitätsengpässen im Kanalnetz müssen bauliche Massnahmen von Gesuchstellerinnen und -steller realisiert werden, die einen kurzfristigen Einstau (ca. 10 - 15 Min.) bei geeigneten Flächen ermöglichen (z.B. Autopark-, Platz-, Lager- und Dachflächen).

Wenn die in diesem Artikel geforderten Massnahmen technisch oder finanziell unzumutbar sind, kann der Gemeinderat Ausnahmen gestatten.

Art. 46 1

Die Umgebung von Bauten und Anlagen ist so zu gestalten, dass sich eine gute Einordnung in Landschaft und Siedlung ergibt. Bei

26

GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

I,

Wohnzone WH

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom 1

6. APR. 2022

RER.)

August 2018

zulässiger Geschossfläche können verglaste Balkone und Sitzplätze in Überschreitung der max. Geschossflächenziffer bewilligt werden.

Innerhalb den im Zonennutzungsplan speziell bezeichneten Teilgebieten A + B (Gebiet Buchelihubel) gelten unter Vorbehalt der speziellen Vorschriften bezüglich Belichtung abweichend von den im

Art. 33

festgelegten baupolizeilichen Masse folgende Abstände: Teilgebiet A: Grenzabstand mindestens 2.25 m zwischen den Parzellen innerhalb des Teilgebietes A und mindestens 4.50 m gegenüber den äusseren Grenzen des Teilgebietes A.

Teilgebiet B: zusammengebaute Bauweise zugelassen, Gebäudeabstände mindestens 3.00 m.

In den Teilgebieten A und B sind bei halboffener Bauweise nur Lichtöffnungen gestattet; gegenseitige Sichtöffnungen sind nur zwischen Fassadenteilen erlaubt, die dem minimalen Gebäudeabstand entsprechen.

Art. 13 he

Die Wohnzone hoher Dichte WH ist für Mehrfamilienhausü Fbauungen (Art. 57 RPBR) bestimmt.

Wohnnutzungen für das Alter (Altersheime, Pflegheime, Alterswohnungen) und stilles Gewerbe (Büros, Ateliers, Praxen, Coiffeursalons, etc.) sind zugelassen, sofern deren Emissionen die Nachbarschaft nicht übermässig belasten.

Mischzone MZ I Artikel 14 ——+1 In der Mischzone I sind freistehende und zusammengebaute Einken zelwohnhäuser (Art. 55 + 56 RPBR), Mehrfamilienhäuser (Art. 57 or RPBR) sowie Büro- und Gewerbebauten zugelassen. Bestehende ß. APR. 202 Landwirtschaftsbetriebe können um- und ausgebaut werden. "Von der tatsächlichen Hauptnutzfläche sind mindestens 20% gewerblich zu nutzen. Besondere Bestim- —3 Von der MZ I bei der Parzelle 572 (Berg) müssen mindestens 30 % mungen gewerblich genutzt werden. Mischzone Artikel 15 MZ II wi In der Mischzone II sind freistehende und zusammengebaute Ein-

Siehe Genehrnigurig: beschluss der RIMU vu; 2

6. APR. 2022

zelwohnhäuser, Mehrfamilienhäuser und Büro- und Gewerbebauten zugelassen.

Bei den Parzellen Nr. 1021, 1024 gelten abweichend von den Vorschriften in Art. 33 folgende Masse: Gesamthöhe h: max. 13.00 m Traufseitige Fassadenhöhe Fh: max. 13.00 m

Von der tatsächlichen Hauptnutzfläche sind mindestens 20% gewerblich zu nutzen.

11

GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

August 2018

KZ Kernzone

Kernzone a-ÄA

2.2 Spezielle Zonenvorschriften

Art. 10 1

Siehe Genehmigungs-

Die Kernzone ist bestimmt für Wohnnutzungen und gewerbliche Nutzungen wie Handel, kleine Industriebetriebe, Büros usw. Von der tatsächlichen Hauptnutzfläche sind mindestens 20 % gewerblich zu nutzen. Diese 20 % dürfen unterschritten werden, falls mindestens das ganze Erdgeschoss gewerblich genutzt wird.

Quartieren mit Detailbebauungsplanpflicht ist ein Bepflanzungsplan vorzulegen.

2 Die Aussenräume sollen genügend Grünbereiche, Bäume, Sträucher und Hecken enthalten. Auf die vorhandenen Bäume, Sträucher und Hecken ist bei Überbauungen besonders Rücksicht zu nehmen. Bei Beseitigung sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Es sollen einheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden.

3 Der Gemeinderat kann zusätzliche Bepflanzungen auch in der Industrie- und Gewerbezone und in der Kernzone, oder bei Bauge-

beschluss der RIMU vo: 4 x 2. Neue Nutzungen oder Erweiterungen, welche den Strukturen der Siehe Genehrnigun.. suchen zur Verbesserung der bestehenden Situation, zum besse- 6. APR. 2022 Kernzone widersprechen oder deren Entwicklung behindern, sind beschluss der RIMU WC; ren Schutz der Bevölkerung und aus ästhetischen Gründen fornicht zugelassen. Bereits bestehende reine Wohngebäude können ß APR m dern. auch nach Sanierungen und Umbauten weiterhin nur für Wohnen ‘ ö ö . . \ . . genutzt werden. —p4 Bei der Erstellung von Schwimmbädern oder Schwimmteichen wird bezüglich Sicherheit auf die Richtlinien des BFU (Beratungs- Kernzone b-b 3 In der Kernzone b ist der prozentuale Anteil der Gewerbenutzung stelle für Unfallverhütung) hingewiesen. frei. Garantie Artikel 47 Wohnzone WS Artikel 11

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom . 1

Die Wohnzone schwacher Dichte WS ist für freistehende Einzelwohnhäuser (Art. 55 RPBR) und zusammengebaute Einzelwohn-

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

Für Projekte (Bauten und Detailplanungen) in allen Zonen, deren Realisierung sich in Etappen abspielt oder aus denen ökonomische Folgen für die Gemeinde erwachsen könnten, behält sich der Gemeinde-

6. APR. 2022 häuser (Art. 56 RPBR) sowie für Mehrfamilienhäuser (Art. 57 6. APR, 2092 rat das Recht vor, vom Grundbesitzer oder von der Grundbesitzerin RPBR) bestimmt. ' ’ Garantien zu fordern, dass die Arbeiten im vereinbarten Zeitpunkt u abgeschlossen werden. Die Garantie kann als Bankgarantie zuguns- 2 Stilles Gewerbe (Büros, Ateliers, Praxen, Coiffeursalons, etc.) ist ten der Gemeinde geleistet werden. Die Kosten der Garantieerstelzugelassen, sofern deren Emissionen die Nachbarschaft nicht lung gehen zu Lasten des Grundbesitzers oder der Grundbesitzerin. übermässig belasten. Besondere Bestim- 3 Parz. Nr. 401: Auf dem einzonierten Teil der Parzelle 401 kann Geländeänderun- Artikel 48 mungen der Planungswert tür die Zone WS mit einer Distanz von 15 m zwi- gen

schen den lärmempfindlichen Räumen und der Strassenachse ohne zusätzliche Lärmschutzmassnahmen eingehalten werden. Werden lärmempfindliche Räume auf den Abstand von 10 m zur Strassenachse gebaut, sind Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg notwendig (bspw. Lärmschutzwand).

Bei Geländeänderungen gegenüber Nachbargrundstücken, Strassen und Wegen ist das Erdreich mit Mauern oder anderen Massnahmen zu sichern.

Unterhalt nicht Artikel 49 4 Parz. Nr. 1252: Auf der bereits bebauten Parzelle 1252 werden überbauter rn . \ die Planungsgrenzwerte in der Zone WS mit einer Distanz von Grundstücke Nicht überbaute Parzellen innerhalb der Bauzonen gemäss Zonennut- 28 m der lärmempfindlichen Räume zur Strassenachse ohne zu- zungsplan sind in ordentlichem Zustand zu halten und zu mähen. sätzliche Lärmschutzmassnahmen eingehalten. Ohne Bewilligung dürfen diese Grundstücke nicht als Depot, Materialentnahmestelle oder ähnliches genutzt werden. Wohnzone WM Artikel 12 Belastete Stand- Artikel 50 Siehe Genehtige « 1 Die Wohnzone mittlerer Dichte WM ist für freistehende und zu- orte beschluss der Rihi: zo sammengebaute Einzelwohnhäuser (Art. 55 + Art. 56 RPBR) und Jegliche Bauarbeiten, Renovierungsarbeiten oder Umbauarbeiten auf Mehrfamilienhäuser (Art. 57 RPBR) bestimmt. einem belasteten Standort sind einer Ausführungsbewilligung gemäss b. APR. 2072 Art. 5 AltlastG unterstellt. Das Erstellen einer Konformitätserklärung 2 Wohnnutzungen für das Alter (Altersheime, Pflegheime, Alters- zum Art. 3 AltIV kann angefordert werden. wohnungen) und stilles Gewerbe (Büros, Ateliers, Praxen, Coiffeursalons, etc.) sind zugelassen, sofern deren Emissionen die Nachbarschaft nicht übermässig belasten. ——+3 Innerhalb von bereits realisierten Überbauungen ohne Reserve an

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GEMEINDE SCHMITTEN GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018 BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

5. TEIL: VERFAHRENSBESTIMMUNGEN

Genehmigte De- Artikel 8 " tailbebauungsplä- Fi / Artikel 51 ne Es gelten die Bestimmungen von folgenden Detailbebauungsplänen: 1 Vor der öffentlichen Auflage eines jeden Baugesuchs sind Bau- a) Jurablick, (19.09.1994) gespanne zu erstellen, welche die Form des Baus erkennen lassen. Oberkant Erdgeschoss-, First- und Traufkoten sowie b) Schlossmatte, (04.06.1997, 31.05.2006) Schnittpunkt der Fassade mit der Oberkante Bedachung sind c) Bager Süd, (22.11.2006) sichibar zu bezeichnen, d) Ochsenried, (28.05.2015, 11.12.2017) 2 Die Baubehörde kann auch Terrainveränderungen durch Profile e) Hagnet Nord, (17.10.2016, 18.10.2017) abstecken lassen, welche die zukünftige Terraingestaltung erkennen lassen. Obligatorische De- Artikel 9 . tailerschliessungs- Einreichung des Artikel 52 bewilligung 1 Die Perimeter der obligatorischen Detailerschliessungsbewilli- Baugesuchs gung werden gemäss RPBG und RPBR festgelegt. In diesen Ge- Siehe Genehmigungs- 1 Die Gesuche sind fünffach auf amtlichem Formular zu Handen SIEHE GETTEN ER bieten werden Baugesuche erst bewilligt, wenn die Erschliessung beschluss der RIMU von! des Gemeinderates einzureichen. beschluss der RIMU vom mit einer Detailerschliessungsbewilligungspflicht gesichert ist. 6. APR. 2022 2 Ein Gesuch gilt als eingereicht, wenn alle Unterlagen vollständig 6, APR. 2022 2 Für die Kosten der Erstellung der Detailerschliessungsbewilligung

bei der Behörde vorliegen. gilt Art. 67, Abs. 4 RPBG.

—______

Kontrolle durch Artikel 53 den Gemeinderat Dem Gemeinderat sind folgende Kontrollen anzumelden:

Siehe Genehmigungs- a Kontrollen gemäss Art. 110 RPBR beschluss der RIMU vom b Trinkwasser vor Eindeckung der Leitung c Bezugsbereiter Bau (2 Wochen vor dem Bezug anzumelden) 6. APR. 2022

Art. 166

und 168 RPBG sind vorbehalten.

Gebühren Artikel 54 Siehe Genshmii . BSSChUESIE Rneem Für das Prüfen der Baugesuche, der Detailbebauungspläne und die Überwachung der Bauten hat der Bauherr oder die Bauherrin an die b. APR, 2022 Gemeinde eine Gebühr gemäss der Gebührenordnung für Baugesuche zu entrichten. m——um——_

Expertisen Artikel 55

Siehe Genehmigungs- Der Gemeinderat ist berechtigt, zur Überprüfung von Detailplanunbeschluss der RIMU vom gen und Baugesuchen Fachkräfte beizuziehen. Die Kosten gehen zu Lasten des Bauherrn oder der Bauherrin. Der Bauherr oder die . APR, 2022 Bauherrin sind durch den Gemeinderat über das Vorgehen vorgängig zu orientieren. re

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GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT

iehe Genehmigungs- Beschluss der RIMU vom

6. APR. 2022

Li

August 2018

b) Dorf (Parz. 9, 1184)

- Realisierung einer verdichteten Wohnüberbauung im Dorfkern mit hohen ortsbaulichen Qualitäten.

- Sicherstellung einer optimalen Eingliederung der Überbauung ins Ortsbild.

- Dem Bauernhaus Bahnhofstrasse Nr. 1 mit der Schutzkategorie 1 ist im Rahmen der Gesamtplanung besondere Beachtung zu schenken. Die Neuüberbauung hat bezüglich der Bauabstände angemessene Abstände aufzuweisen, so dass die wichtige Stellung des markanten Bauernhauses im Ortsbild nicht geschmälert wird. Die bestehenden südlichen und nördlichen Grünflächen sind freizuhalten.

- Die Erschliessung erfolgt primär von Norden über die Unterdorfstrasse und untergeordnet über die Kreuzmattstrasse.

- Die zulässige Höhe ist auf drei Vollgeschosse plus ein Attikaoder Dachgeschoss zu beschränken.

- Entwürfe haben sich der gegebenen Topografie anzupassen, es sind nur geringe Terrainverschiebungen zugelassen. Ausgenommen sind Anpassungen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz.

- Die Gestaltung der Umgebung muss auf den Bauerngarten Bezug nehmen und mineralische Bodenbeläge (Asphalt, Teer, Zement, usw.) müssen sich in diesem Bereich auf das notwendige Minimum beschränken.

- Unterirdische Einstellhallen dürfen im oberen Planungsgebiet nicht als Gebäudesockel aus dem Boden ragen.

- Sicherstellung einer quartierverträglichen und rationellen Erschliessung.

- Sicherstellung der südlichen Fusswegverbindung mit Anschluss über die Parzelle 1218.

- Sicherstellung des Hochwasserschutzes.

c) Hagnet Süd (Parz. 1021, 1022, 1024)

- Realisierung einer verdichteten Wohnüberbauung beim Bahnhof mit hohen ortsbaulichen Qualitäten und mit Gewerbeanteil auf Parz. 1021 / 1024.

- Sicherstellung einer optimalen Eingliederung der Überbauung in die Umgebung.

- Sicherstellung einer rationellen Erschliessung.

- Sicherstellung einer Fusswegverbindung von der Carolinestrasse zum Bahnhof.

- Bestehende Kanalisationsleitungen und Wasserleitungen sind zu berücksichtigen - Verlegungen müssen von den Grundeigentümern übernommen werden.

- Entlang des DBP-Perimeters angrenzend an die Mülitalstrasse muss ein Bereich für die Erstellung einer neuen öffentlichen Meteorwasserleitung gesichert werden. Das Teilstück in der Parzelle 1022 wird durch die Gemeinde Schmitten erstellt und finanziert. Im Abschnitt der Parzellen 1021 / 1024 muss die Leitung durch den DBP-Träger, resp. den Projektentwickler erstellt und finanziert werden. Sie wird nach Fertigstellung von der Gemeinde übernommen. Allfällige Mehrkosten einer grösseren Dimensionierung aufgrund des Entwässerungskonzeptes Hagnet gehen zu Lasten der Gemeinde. "

GEMEINDE SCHMITTEN

BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

ÜBErERKFRNBRNgS-

beschluss der RIMU vom

6. APR. 2022

Aufhebung

Siehe Geneinmigung®- beschluss der RIM! vorn

6. APR, 2022

Inkrafktretenngsbaschluss der RIMU vom

6. APR. 2022

FE

6. TEIL: STRAFBESTIMMUNGEN

Art. 56 Zuwsiedorthandlu

Übertretungen geg vorliegendes Reglement werden nach den Bestimmungen von Art. 173 RPBG geahndet.

7. TEIL: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 57 Mit Inkrafttreten dieses Reglements sowie des Zonennutzungsplanes

werden sämtliche entgegenstehende Bestimmungen sowie der bisherige Zonennutzungsplan, die bisherigen Richtpläne und das bisherige Baureglement aufgehoben.

Folgende Quartier- und/oder Detailbebauungspläne werden aufgehoben: - Schöne Buche II, 14.08.1973

- Hagnet Sektor 4, 12.12.1978 - Bodenmatte II, 11.07.2001 - Alpenblick, 22.10.2003

Art. 58 Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch die Raumpla-

nungs-, Umwelt- und Baudirektion in Kraft.

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GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

GENEHMIGUNGSVERMERKE

Das vorliegende Reglement wurde an die neue Gesetzgebung (Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 und Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz vom 1. Dezember 2009) angepasst. Die öffentliche Auflage erfolgte zusammen mit dem Zonennutzungsplan vom 23. Februar 2018 bis 9. April 2018 und vom 22. Juni 2018 bis 23. Juli 2018 für die Anpassungen aufgrund der Einspracheverhandlungen.

Beschluss des Gemeinderates

Schmitten, den (8, Okt, 2018

Dei Gemeindeverwalteg:

S| Ilumv

Urg Stampfli

Der Gemeindepräsident:

N Scale

Schafer Hubert

Genehmigung durch die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion

Freiburg, den ” 6. APR. 2022

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GEMEINDE SCHMITTEN BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT August 2018

2. TEIL: ZONENVORSCHRIFTEN 2.1 Generelle Vorschriften

Empfindlichkeits- Artikel 6

stufen LSV nachfolgend, A Für die Pia REN ; —22 aufgeführten Zonen gelten die Empfindlichbeaspauss:06 keitsstufen, wie sie in Art. 33,festgehalten sind. Im Zonennutzungs-

- 6 APR 222 plan sind Abweichungen von dieser Regelung bezeichnet. Die Empfind- ' " lichkeitsstufen richten sich nach Art. 43 Lärmschutzverordnung (LSV)

des Bundes vom 15. Dezember 1986.»-Ie.s vorlependen Lodemats

Obligatorische De- Artikel 7

tailbebauungsplä-

ne 1. Im Zonennutzungsplan sind Gebiete bezeichnet, für welche ein Detailbebauungsplanverfahren obligatorisch ist. In diesen Gebieten wird kein Baugesuch bewilligt, das nicht einem genehmigten Detailbebauungsplanverfahren entspricht.

Siehe Genehmigungsbeschluss der RIMU vom

- 6. APR. 2022

2 Umbauten und kleinere Anbauten, die eine nachfolgende Erarbeitung des Detailbebauungsplanes in keiner Weise präjudizieren, können bewilligt werden.

— 3 Die Kosten der Erstellung der verlangten Detailbebauungspläne und ihre Ausführung gehen zu Lasten der Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen.

„insbesondere_ 4 Es gelten'die Vorschriften gemäss Art. 62ff.RPBG und 28 RPBR.

. „nach 5 Für die Erstellung oder die Änderung eines Detailbebauungsplanes sind die Rahmenbedingungen’Abs. 8 massgebend. Als Grundlage (esenfürfden-Detailbebauungsplan ist ein qualitätsvolles Bebauungsund Erschliessungskonzept zu erarbeiten.

6 Im Immissionsschutzplan sind die Emissionsträger und deren spezifischer Charakter zu bezeichnen und die Massnahmen fest zu halten, die zum Schutz der Bewohner und Bewohnerinnen ergriffen werden müssen.

7 Erfordert die Ausführung eines Detailbebauungsplanes eine Umlegung der Grundstücke oder eine Grenzbereinigung, so kann der Detailbebauungsplan erst nach der Baulandumlegung oder der Grenzbereinigung in Kraft treten.

Planungsziele und 8 Für die gemäss Zonennutzungsplan neu zu erarbeitenden und zu Rahmenbedingun- erlassenden Detailbebauungspläne sind folgende Ziele und Rahgen menbedingungen massgebend:

a) Bodenmatte 4 (Parz. Nr. 243)

- Fördern einer verdichteten Überbauung mit hohen ortsbaulichen Qualitäten.

- Sicherstellung einer optimalen Eingliederung der Neuüberbauung in die Umgebung.

- Sicherstellung einer rationellen Erschliessung.

- Sicherstellung des Hochwasserschutzes.