Genehmigung Überbauungsplan "Rüteli + Inseli", Mollis
Sondernutzungsplan · Glarus Nord
Dokument
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Glarus Nord
- Kanton
- Glarus
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- DBU
- Beschlossen
- 18.01.2016
- In Kraft seit
- 18.01.2016
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Glarus
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SNP-1630-20160118-E-Gartensiedlungen+Rueteli+Inseli.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
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Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus
Einschreiben Gemeinde Glarus Nord Gemeinderat Schulstrasse 8867 Niederurnen
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Glarus, 18. Januar 2016 / ps Unsere Referenz:433-3
Verfügung
Genehmigung nach Art.28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) Gemeinde: Vorhaben:
Glarus Nord Überbauungsplan,,Gartensiedlungen Rüteli + tnseli", Mollis
Das Departement Bau und Umwelt
zieht in Enrvägung:
1. Sachverhalt 1.1 Die Gemeinde Glarus Nord hat mit Schreiben vom 17. Juli 2015 die Genehmigung des Überbauungsplans ,,Gartensiedlungen Rüteli + lnseli", Mollis, gemäss Art. 28 desRaumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) beantragt.
1.2 Für die Genehmigung des Uberbauungsplans ,,Gartensiedlungen Rüteli + lnseli" wurden folgende Dokumente eingereicht:
- Uberbauungsplan ,,Gartensiedlungen Rüteli + lnseli", Mollis", Situationsplan 1:2001500,26.03.2014 - Sonderbauvorschriften vom 26.03.2014 - Planungsbericht vom 26.03.2014 - Umgebungsplan Richtprojekt 1:200, 26.03.2014 - Mitbericht Naturgefahren vom 14. Januar 2014 - Nachweis Naturgefahren vom 7. November 2015 (nachgereicht) - Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2015 - 5 Einspracheentscheide vom 15. April 2015 1.3 Der Überbauungsplan wurde den kantonalen Amtsstellen zweimal zur Vorprüfung nach Att. 24 RBG unterbreitet. Es liegen kantonale Vorprüfungsberichte mit Datum vom 12. April2013 und vom 26. November 2013 vor. 1.4
Der Überbauungsplan wurde im Amtsblatt vom 29. August 2Ol3.publiziert und während 30 Tagen gemäss Att.25 RBG öffentlich aufgelegt. Gegen den Uberþauungsplan sind fünf Einsprachen eingegangen.
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1.5
Die Gemeindeversammlung Glarus Nord hat den Überbauungsplan am 19. Juni 2015 beschlossen
1.6 Der Gemeinderat Glarus Nord hat über die Einsprachen an der Sitzung vom 15. April 2015 entschieden. Gegen den Einspracheentscheid vom 15. April 2015 (versandt am 17. April 2015; Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses mit Schreiben vom 15. Juli2015) wurde von der EM Mollis AG, Vorderdorfstrasse 2, Mollis, beim Departement Bau und Umwelt (DBU) eine Beschwerde mit Datum vom 17. August 2015 erhoben. Eine weitere Beschwerde wurde von Herrn R. Stüssi, Rütelistrasse 14, Mollis, mit Datum vom 10. August 2015 beim DBU eingereicht.
1.7 Das Departement Bau und Umwelt hat die Beschwerde der EM Mollis AG mit Entscheid vom 4. November 2015 abgewiesen, Die Beschwerde von R. Stüssiwurde zurückgezogen und vom DBU mit Entscheid vom 17. August 2015 abgeschrieben.
2.
Erwägungen
1.8 Der Überbauungsplan ,,Gartensiedlungen Rüteli + lnseli", Mollis wurde den folgenden kantonalen Amtsstellen zur Prüfung unterbreitet:
- glarnerSach,Brandschutz - Abteilung Wald und Naturgefahren (Stellungnahmen vom 8. und 11. Dezember 201 5) - Abteilung Jagd und Fischerei (Stellungnahme vom 27 ' Juli 2015) - Abteilung Umweltschutz und Energie (Stellungnahme vom 14. August 2015) - Hauptabteilung Tiefbau, Fachstelle Wasserbau (Stellungnahme vom 5. Januar 2016) - Verkehrspolizei - Abteilung RaumentwicklungundGeoinformation. 2.1 Da die Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen für die nachfolgenden Baubewilli-
gungsverfahren teilweise relevant sind, legen wir diese orientierungshalber als Kopie bei. Die glarnerSach und die Verkehrspolizei haben zum Uberbauungsplan keine Bemerkungen vorgebracht.
2.2 Die in den kantonalen Vorprüfungsberichten vom 12. April201.3 und 26. November
2013 aufgefûhrten Genehmigungsvorbehalte wurden bei der Uberarbeitung des Uberbauungsplans und der Sonderbauvorschriften vollumfänglich berücksichtigt.
2.3 Die Abt. Umweltschutz und Energie beantragt in ihrer Stellungnahme vom 14. August 2015 einen Genehmigungsvorbehalt bezüglich des Hochwasserschutzes. Mit dem nachgereichten Nachweis Naturgefahren vom 7. November 2015 konnte der geforderte Nachweis, dass die Hochwassersicherheit gewährleistet ist, erbracht werden. Ein Genehmigungsvorbehalt ist somit nicht mehr notwendig.
2.4 Gemäss Stetlungnahme der Abteilung Jagd und Fischerei (AJF) vom 27 . Juli 2015
kann der Überbauungsplan unter verschiedenen Bedingungen genehmigt werden. Die von der AJF geforderten Bedingungen betreffen ausschliesslich Anforderungen an das nachgelagerte Baugesuchsverfahren. Sie sind demzufolge nicht im Rahmen der Genehmigung des Uberbauungsplans zu regeln.
2.5 lnsgesamt kann festgehalten werden, dass der Überbauungsplan ,,Gartensiedlungen Rüteli + lnseli" den geltenden raumplanungs- und umweltrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Kantons sowie dem kantonalen Richtplan 2004 entspricht.
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und verfügt sodann:
1. Der Überbauungsplan,,Gartensiedlungen Rüteli + lnseli", Mollis, bestehend aus Überbauungsplan 1 :200/500 und Sonderbauvorschriften, wird genehmigt.
Rechtsm ittelbelehru ng Gegen diese Verfügung kann binnen 30 Tagen seit der Eröffnung der Verfügung beim Regierungsrat des Kantons Glarus, Rathaus, 8750 Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Rechtsbegehren, eine Begründung sowie die Beweisanträge zu enthalten und ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Für das Departement
4Å,t^., Landammann
Beilagen: Überbauungsplan ,,Gartensiedlungen Rüteli + lnseli", Mollis 1:200/500 (4-fach) Sonderbauvorschriften(4-fach) Stellungnahme Abteilung Jagd und Fischerei vom 27 . Juli 2015 Stellungnahme Abteilung Umweltschutz und Energie vom 14. August 2015
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Stellungnahme Abteilung Wald und Naturgefahren, Fachstelle Naturg efahren vom 8. Dezember 2015 Stellungnahme Abteilung Wald und Naturgefahren vom 11. Dezember 2015 Stellungnahme Abteilung Tiefbau, Fachstelle Wasserbau vom 5. Januar 2016
versandt am
18. JAll,2010
Kopie an: Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. unterzeichnetem Uberbauungsplan,,Gartensiedlungen Rüteli + lnseli" und Sonderbauvorschriften)
-
RPG: RPV: RBG:
3
Bundesgesetz über die Raumplanung vom22. Juni 1979; Stand 1' Mai2O14 Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000; Stand 1. Mai2Q14 Raumentwicklungs- und Baugesets des Kantons Glarus vom 2. Mai 2010; Stand 1. September 2014
Rechtsgrundlagen
GS VII B/1/1 · RBG · Kanton
GS VII B/1/2 · Kanton
GS VII B/1/4 · Raumentwicklungs- und Baugesetzgebungsvollzugsverordnung, RBGVV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund