29. Änderung «Erlass KbS 1999» - Festlegung

Kataster der belasteten Standorte · Glarus

Dokument

Art
Kataster der belasteten Standorte
Kanton
Glarus
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
DBU
Beschlossen
10.09.2024
In Kraft seit
18.09.2024

Karte

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Telefon 055 646 64 00 kantonglarus R le EG

Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus

29. Änderung des Beschlusses über den Erlass des Katasters der mit Abfällen belasteten Standorte vom 23. März 1999

vom 18. September 2024

Das Departement Bau und Umwelt

gestützt auf Artikel 32c Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG), Artikel 5 der Altlastenverordnung (AltIV) und Artikel 34 des kantonalen Umweltschutzgesetzes (EG USG)

beschliesst: Anderung des Status gemäss Altlastenverordnung (AltIV).

Beim Kataster der belasteten Standorte wird der unten erwähnte Standort neu aufgenommen.

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Im Kataster der belasteten Standorte (KbS) des Kantons Glarus erfolgt die 29. Änderung vom 10. September 2024.

Aufgrund der visierten Rechtsmittelverzichtserklärungen von der Gemeinde Glarus und der Firma Fäh Maschinen- und Anlagenbau AG, Glarus (beide visiert am 16. September 2024), die beim Departement Bau und Umwelt am 18. September 2024 eingetroffen sind wird die Verfügung vom 10. September 2024 somit rechtskräftig.

Statusänderung Ortsteil | Standort- | Lokalität Parzellen- Aufnahme Status nummer Nr. Glarus 09'742 Leimen, 1224, 1225 Neuaufnahme Belastet, keine Glarus 3282 schädlichen oder lästigen Auswirkungen zu erwarten

Grundlage: Entscheid des Departementes Bau und Umwelt vom 10. September 2024 (rechtskräftig und nicht öffentlich).

Regierungsrat