Waldreservat Büttenen, Glarus

Waldreservate · Glarus

Dokument

Art
Waldreservate
Kanton
Glarus
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
DBU
Beschlossen
05.02.2008
In Kraft seit
05.02.2008

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Glarus mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

WAR-1632-20080205-E-N14+S7+Buettenen+Ennenda+Riedern.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

VEREINBARUNG zw¡schen dem

KANTON GLARUS vertreten durch das Departement Bau und Umwelt und dem/der

WALDEIGENTUMERYIN Name Adresse

: Ortsgemeinde Ennenda, vertreten durch den Gemeinderat Ennenda : 8755 Ennenda

betreffend

Ausscheidunq und Unterhalt eines Waldreservats im Gebiet Büttenen , Riedern und Glarus (Parzelle Nr. 2089 GB Glarus) Gestützt auf Art. 20 des kantonalen Waldgesetzes vom 7. Mai 1995 wird vereinbart:

1. Zweck Mit der vorliegenden Vereinbarung soll der Wald auf Büttenen (Nr. 028 des kantonalen Waldreservatskonzeptes vom Mai 1996), insgesamt 6.90 ha, gemäss beiliegendem Plan 1:7'500 und den untenstehenden Zielen als Totalreservat (5.48 ha), resp. Sonderwaldreservat (1 .42ha), unter Schutz gestellt werden.

2. Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung sind die im beiliegenden Plan 1:7'500 bezeichneten Waldflächen (Parzelle Nr. 2089 GB Glarus) mit einer Fläche von insgesamt 6.90 ha.

Ganzen Text zeigen

3. Schutzziele o

a

o

Schutz seltener Waldgesellschaften wie Weisseggen-Buchenwald (E+K 14) und ZwergbuchsFichtenwald (E+K 53); Erhaltung und Förderung bedrohter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume: Tagfalter (gemäss beiliegende Liste), Reptilien (Ringelnatter, Blindschleiche, Zauneidechse), Amphibien (Erdkröte), Orchideen (Waldvögelein alle Arten, Frauenschuh, Sumpfwurz, Korallenwurz, Nestwurz, Grosses Zweiblatt, Grünliches Breitkölbchen, Wohlriechende Handwurz); Erhaltung und Förderung besonderer Wald-Strukturen: Totholz, Altholz, natürliche Stufigkeit, offene Flächen, Waldränder, Gebüschvegetation etc. Schutz einer besonderer Landschaft

3

7. Dauer der Vereinbarunq und Kündiqung Die Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und dauert 50 Jahre. Wird sie nicht fünf Jahre vorher gekündigt, erneuert sie sich stillschweigend um jeweils 10 Jahre.

8. Rechtsnachfolge Diese Vereinbarung verpflichtet in den Schranken des öffentlichen Rechts auch die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien.

9. Beilasen Der beiliegende Plan Nr.1 1: 7'500 mit dem eingezeichneten Vereinbarungsgegenstand gemäss Ziffer 2 wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet und bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung.

Ort, Datum

6lq- t¡ s".*g . 2r-t

Für den KANTON GLARUS: Departement Bau und Umwelt

l,¿:P ankraz Freita g, La ndesstatthalter

Ort, Datum

8755 Ennendd I Dez.

Für die Gemeinde Ennenda als Waldeigentümerin:

Die Gemeindepräsidentin:

C, [¿açt-Zøk( Käthi Meier

reiber:

Der Ge

Walter Hefti

Diese Vereinbarung wird in 4 Exemplaren ausgefertigt:

Exemptar:

1 0*p Bon urrl L/* *o( /)é/' l'/-//

Beilage zur Vereinbarung; Plan Nr. I

Totalreservat

Waldreservat 028 Bi.¡ttenen 1 : 7'500

Sonderwaldreservat Gtarus,oen

Eigentum Gemeinde Riedern Eigentum Gemeinde Ennenda

ú.ilLtre I

Ennenda,o"n

2l. DgZ. ?0

Für den Kanton Glarus:

Für die Gemeinde Ennenda

Departement Bau und Umwelt

Die Gemeindepräsidentin:

P.

/'or\

Freitas I

Landesstatthalter

C, l(øìø-?tok( K. Meier

t/ reiber:

.mi, r'

9

576

ddr

Zonen im Sonderuvaldreservat:

TF: Erhaltung Tagfalterbiotop NW: Umwandlung in Niederwald I

I

WR: Waldrandverbesserung / Lichtung

VEREINBARUNG zwischen dem

KANTON GLARUS veñreten durch das Departement Bau und Umwelt und dem/der

WALDE¡GENTUMERYIN Name Adresse

Ortsgemeinde Riedern, vertreten durch den Gemeinderat Riedern 8750 Riedern betreffend

Ausscheidunq und Unterhalt eines Waldreservats im Gebiet Büttenen, Riedern und Glarus (Teil der Parzelle Nr. 151 GB Riedern und Parzelle Nr.2222 GB Glarus) Gestützt auf Art. 20 des kantonalen Waldgesetzes vom 7. Mai 1995 wird vereinbart:

1. Zweck

Mit der vorliegenden Vereinbarung soll der Wald auf Büttenen (Nr. 028 des kantonalen Waldreservatskonzeptes vom Mai 1996), insgesamt 31.82 ha, gemäss beiliegendem Plan 1:7'500 und den untenstehenden Zielen als Totalreservat (17.12 ha), resp. Sonden¡raldreservat (14.70 ha), unter Schutz gestellt werden.

2. Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung sind die im beiliegenden Plan 1:7'500 bezeichneten Waldflächen (Teil der Parzelle Nr. 151 GB Riedern und Parzelle Nr.2222 GB Glarus) mit einer Fläche von insgesamt 31 .82 ha.

3. Schutzziele a

a

Schutz seltener Waldgesellschaften wie Weisseggen-Buchenwald (E+K 14) und ZwergbuchsFichtenwald (E+K 53); Erhaltung und Förderung bedrohter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume: Tagfalter (gemäss beiliegende Liste), Reptilien (Ringelnatter, Blindschleiche, Zauneidechse), Amphibien (Erdkröte), Orchideen (Waldvögelein alle Arten, Frauenschuh, Sumpfwurz, Korallenwurz, Nestwurz, Grosses Zweiblatt, Grünliches Breitkölbchen, Wohlriechende Handwurz); Erhaltung und Förderung besonderer Wald-Strukturen: Totholz, Altholz, natürliche Stufigkeit, offene Flächen, Waldränder, Gebüschvegetation etc. Schutz einer besonderer Landschaft

3

6. Weitere Verpflichtunqen Die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich, alle Massnahmen, die zielgerichtet und dem Reservatsgedanken förderlich sind, zu unterstützen und umgekehrt alle Massnahmen, die diesem Ziel abträglich sind, abzuwenden. Übergeordnete Planungen wie Nutzungsplan und Richtplan sind nach Möglichkeit entsprechend zu ergänzen.

7. Dauer der Vereinbarung und Kündigung Die Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und dauert 50 Jahre. Wird sie nicht fünf Jahre vorher gekündigt, erneuert sie sich stillschweigend um jeweils 10 Jahre.

8. Rec

hfolqe

Diese Vereinbarung verpflichtet in den Schranken des öffentlichen Rechts auch die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien.

9. Beilagen Der beiliegende Plan Nr.1 1 : 7'500 mit dem eingezeichneten Vereinbarungsgegenstand gemäss Ziffer 2 wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet und bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung.

Ort, Datum

Für den KANTON GLARUS

6l.rn ¡ , .r. åå. 2o' 8

Departement Bau und Umwelt

\

1,.í -7

Pankraz Freitag, Landesstatthalter

Für die Gemeinde Riedern als Waldeigentümerin:

Ort, Datum

RA¡

RIEDERN 25. Jan. 2008

Der Gemeindepräsident:

e, m

= f,t 6¡¡nF

Kaspar Figi

Der Gemeindeschreiber:

Urs Weber

Diese Vereinbarung wird in 4 Exemplaren ausgefertigt

Exemprar: 1

ßn! nî7

4**u

t