RRB Baulinien Bilten Au
Baulinien Strassen · Glarus
Dokument
- Art
- Baulinien Strassen
- Kanton
- Glarus
- Ebene
- Kanton
- Genehmigt durch
- SK
- Beschlossen
- 06.07.2023
- In Kraft seit
- 06.07.2023
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Glarus
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kantonglarus 1
Regierungsrat Rathaus 8750 Glarus
Auszug aus dem Protokoll
Donnerstag, 6. Juli 2023 / 8 395
Kantonsstrasse; Erschliessungsanlage Entwicklungsgebiet Au Bilten; Genehmigung des Ausführungsprojektes
Das Departement Bau und Umwelt legt dem Regierungsrat am 28. Juni 2023 folgenden Antrag vor (vgl. Beilage).
Beschluss
1. Das Ausführungsprojekt Erschliessungsanlage Entwicklungsgebiet Au Bilten wird genehmigt. Massgebend ist das Auflagedossier vom 17. Mai 2023.
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2. Das Departement Bau und Umwelt wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt.
3. Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6, Glarus, angefochten werden.
Der/Ratsschreiber:
N)
lic. iur. Hansjörg Dürst
Auszug an:
- Gemeinde Glarus Nord
- Departement Bau und Umwelt - Abteilung Tiefbau
- Staatskanzlei
Telefon 055 646 64 00 kanton gl arus 1 E-Mail: [email protected] |
www.gi.ch
Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus
An den Regierungsrat
Glarus, 28. Juni 2023 Unsere Ref: 2023-189
Kantonsstrasse; Erschliessungsanlage Entwicklungsgebiet Au Bilten; Genehmigung des Ausführungsprojektes
1. Ausgangslage
Das Industriegebiet Au in Bilten soll entwickelt werden. Dazu ist ein neuer Anschluss an die Linth-Escherstrasse erforderlich. Der neue Anschluss wird durch die EEE En Seplant, ausgeführt und finanziert. Parallel plant die EEE BEN die Realisierung eines Produktionsstandortes auf den nördlich der Linth-Escherstrasse liegenden Parzellen. Der Kanton Glarus als Strasseneigentümer führt das Bewilligungsverfahren gestützt auf das Strassengesetz durch.
2. Projekt
Das Projekt umfasst einen vierarmigen Knoten mit zwei Abbiegespuren, eine Querung der Linth-Escherstrasse für den Rad- und Fussverkehr, eine Querung des bestehenden Radund Fussweges auf der Nordseite und eine Gehwegverbindung zur Erlenstrasse auf der Südseite. Die neuen Einmündungen erfolgen rechtwinklig zur Kantonsstrasse. Im Knotenbereich wird aus Sicherheitsgründen die Geschwindigkeit von heute 80 km/h auf neu 60 km/h reduziert.
3. Kosten
Die Kosten werden vollumfänglich durch die privaten Grundeigentümer getragen.
4. Öffentliche Auflage
Das Ausführungsprojekt hat über Art, Umfang und Lage des Werkes samt Nebenanlagen und über die Einzelheiten seiner bautechnischen Gestaltung Aufschluss zu geben (Art. 67 Abs. 3 StrG).
4.1. Verwaltungsinterne Vernehmlassung
Für das Ausführungsprojekt wurde eine Vernehmlassung bei den kantonalen Amtsstellen und bei der Gemeinde Glarus Nord durchgeführt. Dabei gingen nachstehende Stellungnahmen ein:
- Stellungnahme Kantonspolizei Glarus 11. Oktober 2022 - Stellungnahme Landwirtschaft 17. Oktober 2022
- Stellungnahme Wald und Naturgefahren 19. Oktober 2022 - Stellungnahme Gemeinde Glarus Nord 16. November 2022 - Stellungnahme Raumentwicklung und Geoinformation 12. März 2023
Der Umgang mit den einzelnen Anträgen und Forderungen wurde im Dokument «Mitbericht zum Auflageprojekt» zusammengefasst, welches integrierender Bestandteil des Auflagedossiers ist.
4.2. Auflage
Gemäss Art. 67 Abs. 1 des kantonalen Strassengesetzes (StrG) wurde das Ausführungsprojekt im Amtsblatt vom 17. Mai 2023 publiziert und für 30 Tage öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt ging innert der Auflagefrist keine Einsprache ein.
5. Erteilung von Bewilligungen
Für das vorliegende Ausführungsprojekt sind keine Bewilligungen weiterer Behörden erforderlich.
6. Landerwerb
Es ist vorgesehen Land im Umfang von total ca. 893 Quadratmetern definitiv zu erwerben. Die Landabtretung an den Kanton Glarus erfolgt kostenlos.
7. Anträge
Das Departement beantragt dem Regierungsrat folgendem Beschlussentwurf zuzustimmen:
1. Das Ausführungsprojekt Erschliessungsanlage Entwicklungsgebiet Au Bilten wird genehmigt. Massgebend ist das Auflagedossier vom 17. Mai 2023.
2. Das Departement Bau und Umwelt wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt.
Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6, 8750 Glarus, angefochten werden. 7 Y Füy das‚Departement
kardacıs A
Landesstatthalter
Beilagen (im CMi):
- Auflagedossier; Auflageprojekt Erschliessungsanlage Entwicklungsgebiet Au Bilten 17. Mai 2023 (Pläne datiert 24.04.2023)
- Stellungnahmen aus der Vernehmlassung
Auszug an:
- Gemeinde Glarus Nord
- Departement Bau und Umwelt - Abteilung Tiefbau
- Staatskanzlei