Teilrevision Flowtrail Corviglia - Marguns
Nutzungsplanung, Grundordnung · Celerina/Schlarigna
Dokument
- Nummer
- 20.806
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Celerina/Schlarigna
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 22.09.2020
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Text
Die Regierung des Kantons Graubünden
La Regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
22. September 2020
_
II Governo del Cantone dei Grigioni
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
Ganzen Text zeigen
23. September 2020
806/2020
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Celerina/Schlarigna beschlossen an der Ur—
nenabstimmung vom 21. Juni 2020 eine Teilrevision der Ortsplanung, bestehend aus
einem Generellen Erschiiessungsplan 125000 Flowtrail Corviglia __ Marguns. Neben
diesem Planungsmittel reichte die Gemeinde Celerina/Schlarigna die folgenden wei—
teren Unterlagen ein:
—
Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) vorn 24. Mai 2019 gemäss Art. 47 der
eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1)
.‚..„
Technischer Bericht Flowtrail Corviglia —-» lVlarguns der Eco Alpin SA vom 24. Mai
' 2019 Das Amt für Raumentwicklung'verfasste mit Datum vom 17. Februar 2020 einen Vor
prüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindebeschlusses vom 21. Juni 2020 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubün—
den (KRG; BH 801.100) erfolgte am 30. Juni 2020. Es gingen keine Beschwerden ein. lVlit Schreiben vom 26. Juni 2020 ersuchte der Gemeindevorstand Celerina/u
Schlarigna um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.
Gegenstand der Revisionsvorlage Auslöser der uorliegenden NutzungsplanungsreviSion bildet die geplante Realisie-
rung eines Flow Trails zwischen der Bergstation der Standseilbahn ChantarellanCor—
viglia und der Bergstation Marguns. Der enNähnte Flowtrail soll eine Angebotsergän—
zung zum bereits bestehenden Mountainbike-Streckennetz im Skigebiet Corviglia
oberhalb von St. Moritz und Celerina/Schlarigna darstellen. Die Linienführung dieses Flowtrails ist im Generellen Erschliessungsplan 1:5000 Flowtrail Corviglia — Marguns
als geplanter Flowtrail festgelegt.
C. Übereinstimmung mit der Flichtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungs— gesetz, RPG; SR 700) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unteranderem
die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist so-
' mit Zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit den Inhalten und
Festlegungen des kantonalen Richtplans (KRIP) sowie mit denjenigen des Regiona-
Ien Richtplans Oberengadin übereinstimmt.
Der im vorliegenden Generellen Erschliessungsplan 1:5000 Flowtrail Corviglia - Mar— guns festgelegte geplante Flowtrail betrifft ein im KRIPals Ausgangslage festgehaltem
nes bestehendes lntensiverholungsgebiet. Der KRlP postuliert ferner die Zielsetzung,
dass sich die Tourismusräume mit vernetzten Freizeit- und Erlebnisangeboten für
eine grosse und vielschichtige Gästezahl als Kerngebiete des Bündner Tourismus im
internationalen Wettbewerb behaupten, wobei die lntensiverholungsgebiete als tou« I
ristisohe Schwerpunktgebiete auf lange Sicht hin attraktiv, flexibel nutzbar sowie be-
triebswirtschaftlich und ökologisch funktionsfähig bleiben sollen. Zudem ist im Kapitel
6.5 des KRlP als weitere Zielsetzung festgehalten, dass ein sicheres und attraktives
Wegnetz des Langsamverkehrs gepflegt und ausgebaut wird, Welches den Anforde—
rungen der Benützerinnen und Benützer entspricht. Es kann festgestellt werden, dass die zur Debatte stehende Mountainbikewegverbindung im Sinne der im KRIP
für lntensiverholungsgebiete formulierten Zielsetzungen geplant ist und sich somit als
richtplankonform erweist. Bezüglich der Übereinstimmung mit dem Regionalen Richtplan Oberengadin kann
auf die Ausführungen im PlVlB (vgl. Ziff. 3.1, S. 8) verwiesen werden. Im Licht dieser"
„ Ausführungen ist der vorliegende Generelle Erschliessungsplan 1:5000 Flowtrail Cor-
viglia - Marguns auch mit der regionalen Richtplanung Oberengadin vereinbar.
-
Genereller Erschliessungsplan 1:5000 Flowtrail Corviglia Marguns
Der Generelle Erschliessungsplan 1:5‘000 Flowtrail Corviglia — Margunsgibt zu kein-
nen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden, Gestützt auf Art. 49 KRG .
beschliesst die Regierung: 1.
Der Generelle Erschliessungsplan 1:5000 Flowtrail Corviglia —- Marguns vom
21. Juni 2020 wird genehmigt: 2.
Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna wird ersucht, diesen Beschluss in
geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
3.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notw
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
4.
Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs-
plandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.
5.
Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
6.
Mitteilung an: -
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna, Via IVlaistra 97, 7505 Celerina
-—
Stauffer und Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur
- Amt für Natur und Umwelt
- Amt für Immobilienbewertung -
Amt für Jagd und Fischerei
— Amt fürWald und Naturgefahren -
Tiefbauamt
Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Amt für Raumentwicklung Standeskanzlei
Departement für Volkswirtschaft und Soziales (im Doppel, samt Unterlagen)
Namens der Regierung Der Präsident:
7%; Dr. Chr. Rathgeb
Der Kanzleidirektor:
i WVl Daniel Spadin
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund