Teilrevision Mountainbike-Flowtrail Parnoztrail
Nutzungsplanung, Grundordnung · Surses
Dokument
- Nummer
- 24.296
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Surses
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 09.04.2024
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Surses mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
3536_B_TR_MTB-Flowtrail_Parnoztrail_24.296.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Die Regierung
-
des Kantons “Graubünden
Il Governo
La Regenza
dal chantun Grischun
_del Cantone dei Grigioni
Sitzung vom
Ganzen Text zeigen
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
9. April 2024
10. April 2024
296/2024
Gemeinde Surses
OP-Teilrevision "MTB-Flowtrail Parnoztrail" Genehmigung der Ortsplanungsrevision A.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Surses beschlossen an der-Gemeindeverw
sammlung vom 7. November 2023 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend den
Generellen Erschliessungsplan 1:10 000 Mountainbike-Flowtrail "Parnoztrail".
Neben diesem Planungsmittel reichte die Gemeinde Surses die folgenden weiteren
Unterlagen ein:
..__
Planungsw und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenöSsischen Raum-
planungsverordnung (RPV; SR 700.1) vom November 2023
———
Technischer Bericht vom 30. lVlärz 12023
--
Ersatzpflicht und -massnahmen NHG vom 17. August 2023
. „_.
Masterplan Bike Surses, Information der kantonalen Ämter vom 27. Januar 2022
„._
Grundlagenkarte 1:10 000 Parnoztrail vom 17. April “2023
„—
Geplanter Trailverlauf 1:2000'vom 30. März 2023
..._
Normalprofile Standard vom 20. Dezember 2022
Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 20. Juli 2023 einen Vorprün
fungsbencht
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 7. No-
vember 2023 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton ’Graubün-
den (KRG; BR 801.100) erfolgte am 16. November 2023. Es gingen keine Beschwerden ein.
Mit Schreiben vom 14. November 2023 ersuchte der Gemeindevorstand Surses um
Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.
Gegenstand der Revisionsvorlage
Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde
Surses bildet die Festlegung des Flowtrails von Parnoz bis nach Savognin im Gene-'
rellen Erschliessungplan. In einem Abschnitt wird auch die Linienführung des beste-
henden Fuss- und Wanderwegs zum Zweck der Entflechtung umgelegt. Die Festle-u
gung erfolgt, um den immer wichtiger werdenden Sommertourismus in der Gemeinde
Surses und der gesamten Tourismusdestination der Region zu stärken und die Po-
tenziale im Mountainbike—Tourismus auszuschöpfen. Dazu wurde als strategische
Grundlage für die Weiterentwicklung des Mountainbikeangebots der "Masterplan
Bike Surses" erarbeitet, welcher als prioritäre Massnahme den Ausbau des Angebots
rund um die im Sommer betriebene Gondelbahnsektion und das touristische Zentrum Savognin vorsieht.
C.
Übereinstimmung mit der Richtplanung Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die Prüfung der Übereinstimmung
der Nutzungspläne mit der Richtplanung.
Der vorliegende Generelle Erschliessungsplan MountainbikeeFlowtrail "Parnoztrail"
betrifft — mit Ausnahme eines Teilstücks der Transferstrecke entlang des Forstwegs
von Tigignas Sot nach Fotgs Sot -—— ein im kantonalen Richtplan (KRIP) als Ausgangs-
lage festgehaltenes bestehendes lntensiverholungsgebiet. Der KRIP postuliert ferner
die Zielsetzung, dass sich die Tourismusräume mit vernetzten Freizeit- und Erlebnis—
angeboten für eine grosse und vielschichtige Gästezahl als Kerngebiete des Bündner
Tourismus im internationalen Wettbewerb behaupten, wobei die lntensiverholungsge»
biete als touristische Schwerpunktgebiete auf lange Sicht hin attraktiv, flexibel nutz»
bar sowie betriebswirtschaftlich und ökologisch funktionsfähig bleiben sollen. Zudem
wird in Kap. 6.5 des KRIP ein sicheres und attraktives Wegnetz des Langsamver—
kehrs als Ziel formuliertDie zur Debatte stehenden Wegverbindungen sind im Sinne
der laut KRIP für Intensiverholungsgebiete formulierten Zielsetzungen grundsätzlich
nicht zu beanstanden. Für die Region Albula existiert kein Richtplan zum Thema
Langsamverkehr. Dies ist in casu auch nicht erforderlich, da der geplante Flowtrail
ausschl‘iesslich auf Territorium der Gemeinde Surses errichtet werden soll. Zudem ist
die Abstimmung innerhalb der Tourismusdestination Surses über den "Masterplan Bike Surses" erfolgt.
Es ist festzustellen, dass die ReviSionsvorlage richtplankonform ist.
D.
Genereller Erschliessungsplan 1:10 000 MountainbikenFlowtrail "Parnoztrail"
1. Langsamverkehr I Die Frequenz der Mountainbikenden wird durch die Erstellung des Parnoztrails an—
steigen. Die Regierung weist darauf hin, dass die Koexistenz zwischen Wandernden
und Mountainbikenden nicht nur durch die Nutzergruppen, sondern auch durch die
Gemeinde getragen werden muss. Deshalb wird der Gemeinde ein Monitoring ange»
raten, um das Funktionieren der Koexistenz zu überprüfen.
Weiter wird im Hinblick auf das anstehende Baubewilligungsverfahrendarauf hinge—
wiesen, dass Eingriffe in die Wegnetze des Langsamverkehrs gemäss Art. 5a Stras-
senverordnung des Kantons Graubünden (StrV; BR 807.110) vorgängig dem Tief» bauamt Graubünden als Fachstelle Langsamverkehr zur Prüfung vorzulegen sind.
2. Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS)
Verschiedene Wege im Gebiet zwischen Parnoz und Son Martegn sind im lnventar
der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) als Objekte von lokaler Bedeutung
erfasst. Der geplante Mountainbiketrail verläuft abschnittsweise auf lVS—Objekten
bzw. kreuzt die im lnventar festgelegtenLinien. Gemäss Planungsw und Mitwirkungs-
. bericht (Kapitel 5.7) ist nicht von Konflikten auszugehen. In den Plänen des Umwelt—u
berichts ist jedoch ersichtlich, dass ein Abschnitt des IVS-Weges Nr. GR 245
(Parseiras — Alp Tscharnoz) von lokaler Bedeutung mit historischer Verlauf und Sub-
stanz ausgebaut wird.
‚ Eine Nutzung der Wege wird grundsätzlich begrüsst, diese darfjedoch die Erhaltung
des Objektes nicht gefährden oder den Weg nicht überbeanspruchen. Es ist stets
eine Einzelabwägung nötig, insbesondere bei Ausbauten für die Nutzung durch
Mountainbikes. Routen, welche IVS—Objekte berühren, brauchen bei der Planung
und Ausführung gebührend Aufmerksamkeit (Kap. 5.4 KRIP). Entgegen der Ausfüh-
rungen im Planungs- und Mitwirkungsbericht ist für lVSuObjekte die Denkmalpflege
zuständig. lm Hinblick auf das Baubewilligungsverfahren wird daher empfohlen, mit
dem zuständigen Bauberater der kantonalen Denkmalpflege Kontakt aufzunehmen
und die weitere Vorgehensweise zu klären.
Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1.
Der Generelle Erschliessungsplan‘1 :10 000 Mountainbike-Flowtrail
"Parnoztrail" vom 7. November 2023 wird im Sinne der Erwägungen mit folgen«
dem Hinweis und folgender Empfehlung genehmigt: '
a) Es wird darauf hingewiesen, dass Eingriffe in die Wegnetze des Langsamver-
kehrs gemäss Art. 5a Strassenverordnung des Kantons Graubünden (StrV;
BR 807.1 _10) vorgängig dem Tiefbauamt Graubünden als Fachstelle Langsam-
verkehr zur Prüfung vorzulegen sind.
b) Bei Trails, welche lVSwObjekte tangieren, wird im Hinblick auf das Baubewilli-
gungsverfahren empfohlen, mit dem zuständigen Bauberater der kantonalen
Denkmalpflege Kontakt aufzunehmen.
2.
Der Gemeindevorstand Surses wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter
Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
3.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
4. Die von der Gemeinde bestimmte DatenvenNaltungsstelle führt die Nutzungsplan»
daten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.
5. Mitteilung an:
»-
Gemeindevorstand Surses, Veia Cantunala 57, 7453 Tinizong
-
Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur
- Amt für Immobilienbewertung «- Amt für Jagd und Fischerei
- Amt für Landwirtschaft und Geoinformation -
Amt für Natur und Umwelt
_- Amt für Raumentwicklung - Amt für Wald und Naturgefahren
I-
Denkmalpflege
- Tiefbauamt «—
Standeskanzlei
—
Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen)
Namens der Regierung Der Präsident: MM... aus“..- am
MR,
‚i f
Dr. Jon Domenic Parolini
Der Kanzleidirektor:
T
WM Daniel Spadin
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund