Teilrevision Parzelle Nr. 1025

Nutzungsplanung, Grundordnung · Laax

Dokument

Nummer
25.DEP50
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Laax
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
04.09.2025

Karte

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Text

Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d’economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell’economia pubblica e socialitä dei Grigioni ARE 50/25

7000 Chur, Ringstrasse 10

Tel. 081 257 23 14

DEPARTEMENTSVERFÜGUNG Der Vorstand der Gemeinde Laax beschloss an seiner Sitzung vom 24. Juni 2025

eine projektbezogene Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Zonenplan 1:500,

Teilrevision Parzelle Nr. 1025, umfasst.

Neben diesem Planungsmittel reichte die Gemeinde Laax die folgenden weiteren Unterlagen ein:

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Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumpla-

nungsverordnung (RPV; SR 700.1) vom 25. Juni 2025

Jurybericht zur «NOVA Sentupada» vom Januar 2024

Botschaft zum Projekt Neubau Begegnungszentrum vom März 2025

Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 18. Juni 2025 einen Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 24. Juni 2025

gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden erfolgte am

4. Juli 2025. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 26. Juni 2025 ersuchte der Gemeindevorstand Laax das Depar-

tement für Volkswirtschaft und Soziales um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

Zonenplan 1:500, Teilrevision Parzelle Nr. 1025

Das Begegnungszentrum «Sentupada» in Laax in unmittelbarer Nähe zur Kirche

Sogn Otmar e Sogn Gagl weist Sanierungsbedarf auf und soll angesichts des Bevöl-

kerungswachstums durch einen Neubau ersetzt werden. Aus dem durchgeführten Architekturwettbewerb ging das Siegerprojekt «Taro» hervor, das moderne, multi-

funktionale Räume für Sitzungen, Seminare und Kurse, ein Jugendlokal, eine Küche, eine Spielecke, Archivräume sowie eine Tiefgarage vorsieht.

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In der vorliegenden projektbezogenen Ortsplanungsrevision wird für die Umsetzung

des Siegerprojekts die Dorfzone auf der Parzelle Nr. 1025 im Umfang von 200 m 2 der

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) zugewiesen. Dadurch befinden sich das Pfarrhaus und der Neubau künftig vollständig innerhalb der ZöBA und werden

nicht mehr von der Dorfzone durchschnitten. Da das Pfarrhaus im Jahr 2011 über die damaligen Zonengrenzen hinweg erstellt wurde, ohne dass dieser Mangel in späte-

ren Ortsplanungsrevisionen korrigiert wurde, wird die Situation mit der aktuellen Umzonung bereinigt. Gleichzeitig wird verhindert, dass das geplante Gebäude der

«Sentupada» mit wenigen Quadratmetern in die Dorfzone zu liegen kommt. Die Än-

derung ist im Zonenplan 1:500, Teilrevision Parzelle Nr. 1025, dargestellt.

Gemäss Art. 48 Abs. 3 KRG können Änderungen von untergeordneter Bedeutung

nach Anhören von Betroffenen vom Gemeindevorstand beschlossen werden. Die

Durchführung einer Mitwirkungsauflage ist fakultativ; die Gemeinde hat jedoch ent-

schieden, eine öffentliche Mitwirkungsauflage mit Datum vom 17. April 2025 durchzuführen. Änderungen von untergeordneter Bedeutung bedürfen der Genehmigung

durch das Departement für Volkswirtschaft und Soziales (Art. 49 Abs. 1 KRG). Die

vorliegende Umzonung im Umfang von 200 m 2 ist dem vereinfachten Nutzungsplan-

verfahren nach Art. 48 Abs. 3 KRG zugänglich.

Der durchgeführte Architekturwettbewerb zur Ermittlung der bestmöglichen Lösung wird begrüsst. Es ist davon auszugehen, dass das Siegerprojekt umgesetzt wird,

womit keine wesentliche Beeinträchtigung der benachbarten Kirche zu erwarten ist.

Im Weiteren ist im Rahmen des Folgeverfahrens die generelle geltende Meldepflicht

für archäologische Funde und Befunde einzuhalten.

Im Übrigen gibt der Zonenplan 1:500, Teilrevision Parzelle Nr. 1025, vom 24. Juni 2025 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales: 1.

Der Zonenplan 1:500, Teilrevision Parzelle Nr. 1025, vom 24. Juni 2025 wird

2.

Der Gemeindevorstand Laax wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form

im Sinne der Erwägungen genehmigt.

öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

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3. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach. 4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an:

- Gemeindevorstand Laax, Postfach 16, 7031 Laax - Plan-Idee, Postfach 112, 7031 Laax - Cavigelli Ingenieure AG, Via Sorts 27, 7130 llanz - Archäologischer Dienst

- Denkmalpflege

- Amt für Immobilienbewertung - Amt für Raumentwicklung

Chur, 4. September 2025

DEPARTEMENT FÜR VOLKS-

mitgeteilt:

WIRTSCHAFT UND SOZIALES Der Vorsteher:

A-POST PLUS

Regierungspräsident Marcus Caduff

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