Gesamtrevision

Nutzungsplanung, Grundordnung · Laax

Dokument

Nummer
12.438
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Laax
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
08.05.2012

Karte

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Text

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Die Regierung Die Regierung

Graubünden Kantons Graubünden des des Kantons

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La regenza La regenza

Grischun chantun Grischun dal dal chantun

Sitzung vom Sitzung vom

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2012 Mai 2012 09. 09. Mai

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Protokoll Nr. Protokoll Nr.

438 438

Gemeindeversamm— der GemeindeversammGemeinde Laax der Gemeinde Stimmberechtigten der Die Die Stimmberechtigten Laax beschlossen beschlossen an an der

Iung vom 4. 4. November November 2011 2011 eine eineGesamtrevision Gesamtrevision der der Ortsplanung. Ortsplanung. Im Im Einzelnen Einzelnen lung vom

wurden folgende Planungsmittel Planungsmittel verabschiedet: verabschiedet: wurden folgende Baugesetz Baugesetz

-

und Zweitwohnungsbausund des Zweitwohnungsbaus Lenkung des und Lenkung Einschränkung und die Einschränkung über die Gesetz Gesetz über

zur Förderung von von Erstwohnungen Erstwohnungen und und gewerblichen gewerblichen Nutzungen Nutzungen zur Förderung

Zonenund Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2000 1:2000 Dorfgebiet, Dorfgebiet, Salums Salums Zonen- und

Zonenund Genereller Genereller Gestaltungsplan GestaltunQSplan 1:2000 1:2000 Uletsch, Uletsch, Cons, Cons, Murschetg Murschetg Zonen- und

-

UmNichtsiedlungsgebiet -- Um1:5000 Nichtsiedlungsgebiet GestaltunQSplan 1:5000 Genereller Gestaltungsplan und Genereller ZonenZonen- und

-

alpin Nichtsiedlungsgebiet——alpin 000Nichtsiedlungsgebiet 1:10000 Gestaltungsplan1:10 Genereller Gestaltungsplan und Genereller ZonenZonen- und

Dorf gebung gebung Dorf

-

Dorfgebiet, Ausstattung; Dorfgebiet, und Ausstattung; Verkehr und 1:2000 Verkehr Erschliessungsplan 1:2000 Genereller Genereller Erschliessungsplan

-

Cons, Uletsch,Cons, Ausstattung; Uletsch, und Ausstattung; Verkehr und 1:2000 Verkehr Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2000 Genereller

-

Salums Salums

Murschetg Murschetg

Salums Dorfgebiet,Salums Entsorgung; Dorfgebiet, und Entsorgung; Ver- und 1:2000 VerGenereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2000 Genereller

-

Cons, Uletsch, Cons, Entsorgung; Uletsch, und Entsorgung; Ver- und 1:2000 VerErschliessungsplan 1:2000 Genereller Genereller Erschliessungsplan

-

Dorf Umgebung Dorf Nichtsiedlungsgebiet -- Umgebung 1:5000 Nichtsiedlungsgebiet Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:5000 Genereller

-

Murschetg Murschetg

alpin Nichtsiedlungsgebiet--alpin 000 Nichtsiedlungsgebiet 1:10 000 Erschliessungsplan 1:10 Genereller Genereller Erschliessungsplan

weiteren folgenden weiteren die folgenden Laax die Gemeinde Laax die Gemeinde reichte die Planungsmitteln reichte diesen Planungsmitteln Neben Neben diesen

Unterlagen ein: Unterlagen ein:

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A. A.

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Mitgeteilt den Mitgeteilt den

2012 Mai 2012 08. 08. Mai

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— -

—— -— -

PlanungsMitwirkungsbericht vom November 2011 gemäss Art.

Art. 47 47 der

der Planungs- und und Mitwirkungsbericht vom 7. 7. November 2011 gemäss

und Überbauungsstand und mit Überbauungsstand Raumplanungsverordnung (RPV) eidgenössischen eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) mit

Tabelle UEB Tabelle UEB

Zwei Verträge auf auf Eigentumsübertragung Eigentumsübertragung im im Zusammenhang Zusammenhang mit mit der derOrtsplaOrtsplaZwei Verträge nungsrevision nungsrevision

Raumentwicklung Strategische Ausrichtung, Ausrichtung, Bericht Bericht vom vom 17. 17. Mai Mai2008 2008 Raumentwicklung -- Strategische

— -

Arbeitsgrundlagen zur zur Raumentwicklung Raumentwicklung und und zum zum Zweitwohnungsbau Zweitwohnungsbau --UnterlaUnterlaArbeitsgrundlagen

-

Arbeitspapier Strategie Siedlungsentwicklung Siedlungsentwicklung (Lösungsansätze (Lösungsansätze ZweitwohnunZweitwohnunArbeitspapier Strategie

—

Verschiedene Pläne (aktuelle (aktuelle Gebäudenutzung, Gebäudenutzung, Situation Situation Einheimische, Einheimische, UmsetUmsetVerschiedene Pläne

gen zum Workshop Workshop vom vom 24. 24. Juni Juni 2008 2008 gen zum

gen) vom 3. 3. Februar Februar 2009 gen) vom 2009

zungsmöglichkeiten gemäss Leitbild) Leitbild) zungsmöglichkeiten gemäss

Das Raumentwicklung (ARE) (ARE) verfasste verfasste mit mit Datum Datum vom vom 16. 16. Juni Juni 2011 2011 einen einen Das Amt Amt für für Raumentwicklung

GemeindeversammlungsbedesGemeindeversammlungsbeBekanntgabe des öffentliche Bekanntgabe Die öffentliche Vorprüfungsbericht. Vorprüfungsbericht. Die

für Raumplanungsgesetzes für desRaumplanungsgesetzes 48des

Art. 48

gemäss Art. 2011 gemäss November 2011 schlusses vom vom 4. 4. November schlusses

keine gingen keine Es gingen 2011. Es November 2011. 10. November am 10. erfolgte am (KRG) erfolgte Graubünden (KRG) Kanton Graubünden den den Kanton GemeindevorderGemeindevorersuchte der 2011 ersuchte Dezember 2011 8. Dezember vom 8. Schreiben vom Mit Schreiben ein. Mit Beschwerden Beschwerden ein.

stand Laax um um Genehmigung Genehmigung der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage im im Rahmen Rahmen von vonArt.

Art. 49

49KRG. KRG. stand Laax

B.

Gegenstand der Revisionsvorlage Revisionsvorlage Gegenstand der

ein bildet ein Laax bildet Gemeinde Laax der Gemeinde Totalrevision der genehmigenden Totalrevision zu genehmigenden vorliegend zu Inhalt der Inhalt der vorliegend

Nutsämtlicher NutÜberarbeitungen sämtlicher und Überarbeitungen Anpassungen und sowie Anpassungen Baugesetz sowie überarbeitetes Baugesetz überarbeitetes

von stammtvon Laaxstammt Gemeinde Laax der Gemeinde Ortsplanung der rechtskräftige Ortsplanung bisher rechtskräftige Die bisher zungspläne. zungspläne. Die

Gesamtrevisin vorliegenden Gesamtrevisider vorliegenden Mit der teilrevidiert. Mit Mal teilrevidiert. 20 Mal über 20 seither über 1988 1988 und und wurde wurde seither

Ein gebracht. Ein Stand gebracht. aktuellen Stand einen aktuellen auf einen Planungsmittel auf sämtliche Planungsmittel nun sämtliche werden nun on on werden

wichtiger Bestandteil der der Vorlage Vorlage bildet bildet u.a. u.a. das das "Gesetz “Gesetz über über die die Einschränkung Einschränkung und und wichtiger Bestandteil

geund geErstwohnungen und von Erstwohnungen Förderung von zur Förderung und zur Zweitwohnungsbaus und Lenkung des Lenkung des Zweitwohnungsbaus

unbewirtschaftevonunbewirtschafteBereich von im Bereich Bautätigkeit im die Bautätigkeit soIl die Damit soll Nutzungen". Damit werblichen werblichen Nutzungen".

vorliegenden der vorliegenden Ziel der wichtiges Ziel weiteres wichtiges Ein weiteres werden. Ein gebremst werden. Zweitwohnungen gebremst ten Zweitwohnungen ten

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zu Gastgewerbebetriebe zu und Gastgewerbebetriebe Gewerbe- und bestehende Gewerbedarin. bestehende Ortsplanung Ortsplanung besteht besteht darin,

schützen und und zu zu fördern. fördern. schützen

C. C. Übereinstimmung mit Richtplanung der Richtplanung mit der Übereinstimmung

Gemäss Art. 26 Abs. Abs. 22 des des Bundesgesetzes Bundesgesetzes über über die die Raumplanung Raumplanung (RPG) (RPG) obliegt obliegt Gemäss Art. 26

der Übereinstimmung der derÜbereinstimmung Prüfung der die Prüfung u.a. die Genehmigungsbehörde u.a. kantonalen Genehmigungsbehörde der der kantonalen Nutzungspläne Richtplanung. Es ist somit somit zu zu prüfen, prüfen, ob ob die die vorliegende vorliegende ToToNutzungspläne mit mit der der Richtplanung. Es ist

2000 Graubünden2000 Richtplan Graubünden dem Richtplan mit dem Laax mit Gemeinde Laax der Gemeinde Ortsplanung der der Ortsplanung talrevision der talrevision

dem mit dem sowie mit September 2003) 19. September genehmigt am Bundesrat genehmigt (RIP2000, vom (RIP2000, vom Bundesrat am 19. 2003) sowie

rechtskräftigen Regionalen Richtplan Richtplan Surselva Surselva übereinstimmt. übereinstimmt. Diese Diese Prüfung Prüfung erfolgt erfolgt rechtskräftigen Regionalen

nachstehend im gegebenen gegebenen Zusammenhang. Zusammenhang. nachstehend im

D.

Baugesetz Baugesetz

Ortsplanung der Ortsplanung Totalrevision der vorliegenden Totalrevision der vorliegenden Rahmen der im Rahmen hat im Laax hat Gemeinde Laax Die Gemeinde Die

No— 1. Nodem 1. seit dem Kraft seit in Kraft beides in KRVO, beides und KRVO, KRG und das KRG auf das und auf Baugesetz revidiert ihr Baugesetz ihr revidiert und

Harmonisierung die Harmonisierung über die Vereinbarung über Interkantonale Vereinbarung Die Interkantonale abgestimmt. Die 2005, abgestimmt. vember 2005, vember

Gemeinde dieGemeinde verfügtdie Damit verfügt berücksichtigt. Damit ebenfalls berücksichtigt. wurde ebenfalls (IVHB) wurde Baubegriffe (IVHB) der der Baubegriffe über ein ein zeitgemässes zeitgemässes Baugesetz. Baugesetz. über

Baugesetz beschlossenen Baugesetz 2011 beschlossenen am 4. dem am zu dem sich zu ergeben sich Übrigen ergeben Im November 2011 Im Übrigen 4. November

keine weiteren Bemerkungen; Bemerkungen; es es kann kann genehmigt genehmigtwerden. werden. keine weiteren

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E.

Gesetz über die die Einschränkung Einschränkung und und Lenkung Lenkung des des Zweitwohnungsbaus Zweitwohnungsbausund undzur zur Gesetz über Förderung und gewerblichen gewerblichen Nutzungen Nutzungen Förderung von von Erstvvohnungen Erstwohnungen und

Die Gemeinde Laax Laax gehört gehört gemäss gemäss kantonalem kantonalem RIP RIP Erst-/Zweitwohnungen Erst-[Zweitwohnungen zu zuden den Die Gemeinde

Gemeinden, Massnahmen im im Bereich Bereich ErstGemeinden, welche welche Massnahmen Erst— und und Zweitwohnungen Zweitwohnungen auf aufEbene Ebene Ortsplanung müssen. Folgerichtig Folgerichtig hat hat die die Gemeinde Gemeinde das das vorliegende vorliegende "Ge"Ge— Ortsplanung ergreifen ergreifen müssen.

setz über die die Einschränkung Einschränkung und und Lenkung Lenkung des des Zweitwohnungsbaus Zweitwohnungsbaus und und zur zur FördeFördesetz über rung von Erstwohnungen Erstvvohnungen und und gewerblichen gewerblichen Nutzungen" Nutzungen" erlassen. erlassen. In In diesem diesem neuen neuen rung von

u.a. so u.a. vorgesehen, so Massnahmen vorgesehen, diverse Massnahmen sind diverse Gesetz Gesetz sind

-

-

-

eine Kontingentierung unbewirtschafteter unbewirtschafteter Zweitwohnungen Zweitwohnungen (1500 (1500m2/Jahr) mzlJahr) eine Kontingentierung

eine Lenkungsabgabe auf auf unbewirtschafteten unbewirtschafteten Zweitwohnungen Zweitwohnungen eine Lenkungsabgabe

Fördermassnahmen zugunsten von von Erstwohnungen, Erstvvohnungen, bewirtschafteten bewirtschaftetenZweitZweitFördermassnahmen zugunsten

wohnungen und und gewerblichen gewerblichen Nutzungen. Nutzungen. wohnungen

Der Erlass erfüllt erfüllt im im Grossen Grossen und und Ganzen Ganzen die die Vorgaben Vorgaben gemäss gemäss kantonalem kantonalem RichtRichtDer Erlass

plan Erst-[Zweitwohnungen Er Er kann kann“ genehmigt genehmigt werden, werden, zumal zumal er er sich sich grundsätzlich grundsätzlich plan Erst-/Zweitwohnungen.

auch an die die Muster Muster gemäss gemäss kantonalem kantonalem Werkzeugkasten Werkzeugkasten hält. hält. auch an

Die Gemeinde ist ist jedoch jedoch darauf darauf hinzuweisen, hinzuweisen, dass dass aufgrund aufgrund der der am am 11. 11. März März2012 2012 Die Gemeinde

vom Schweizer Stimmvolk Stimmvolk angenommenen angenommenen neuen neuen Verfassungsbestimmung Verfassungsbestimmung von von vom Schweizer

Über— angenommenen Über2012angenommenen März2012 11. März am 11. ebenfalls am der ebenfalls aufgrund der resp. aufgrund BV resp. 75b BV Art.

Art. 75b gangsbestimmung von

Art. 197

197 Ziff. Ziff. 88 Abs. Abs. 22 BV BV spätestens spätestens ab abdem dem1.1.Januar Januar2013 2013 gangsbestimmung von Art.

jedenfalls für unbewirtschaftete unbewirtschaftete Zweitwohnungen Zweitwohnungen keine keine Baubewilligungen Baubewilligungen mehr mehr erteilt erteilt jedenfalls für

erlaszuerlasBVzu Abs. 11 BV Ziff. 88 Abs. 197 Ziff.

Art. 197

von Art. aufgrund von der aufgrund Vorliegen der Nach Vorliegen dürfen. Nach werden werden dürfen.

senden Ausführungsgesetzgebung wird die Gemeinde Gemeinde Laax Laax das das vorliegende vorliegende Gesetz Gesetz senden Ausführungsgesetzgebung wird die daher zu zu überprüfen überprüfen haben. haben. daher

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F.

Zonenund Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2000 Zonen- und 1:2000 Dorfgebiet, Dorfgebiet, Salums Salums

Zonenund Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2000 1:2000 Uletsch, Uletsch, Cons, Cons, Murschetg Murschetg Zonen- und

Zonenund Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:5000 1:5000Nichtsiedlungsgebiet Zonen- und Nichtsiedlungsgebiet— — UmUm— Hebun Dorf Dorf gebung

Zonenund Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10 1:10 000 000 Nichtsiedlungsgebiet Nichtsiedlungsgebiet -- alpin alpin Zonen- und

1. 1. Nachhaltige SiedlunggsentwicklunISiedlungsqualität Nachhaltige SiedlungsentwicklunglSiedlungsqualität

Raumplanung die Raumplanung über die Bundesgesetz über das Bundesgesetz enthält das Bauzonen enthält von Bauzonen Grösse von die Grösse Über Über die

(RPG) 22. Juni Juni 1979 1979 eine eine verbindliche verbindliche Bestimmung. Bestimmung. Nach Nach Art. Art. 15 15dieses diesesGesetGeset(RPG) vom vom 22.

zes umfassen umfassen Bauzonen Bauzonen jenes Land, das das sich sich für für die die Überbauung Überbauung eignet eignet und und weitweitzes jenes Land,

gehend überbaut ist ist oder oder voraussichtlich voraussichtlich innert innert 15 15 Jahren Jahren benötigt benötigt und und erschlossen erschlossen gehend überbaut

wird. Nach Art.

Art. 19

19 Abs. Abs. 22 RPG RPG wird wird zudem zudem das das Gemeinwesen Gemeinwesen zur zur Erschliessung Erschliessung der der wird. Nach Bauzonen innerhalb der der im im Erschliessungsprogramm Erschliessungsprogramm vorgesehenen vorgesehenen Frist Fristverpflichtet. verpflichtet. Bauzonen innerhalb

Laut Planungs- und und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht verfügt verfügt die die Gemeinde GemeindeLaax Laaxüber überrechtskräftirechtskräftiLaut Planungs-

ge Wohnbauzonenreserven im Umfang Umfang von von rund rund 13 13 ha. ha. Damit Damit wird wird der der Bedarf Bedarf für für die die ge Wohnbauzonenreserven im

vorliegendervorliegendeshalb inin der sind deshalb - 20 15 — nächsten nächsten 15 20 Jahren Jahren abgedeckt. abgedeckt. Neueinzonungen Neueinzonungen sind

den Gesamtrevision den Gesamtrevision keine keine vorgesehen. vorgesehen.

Im Gebiet Gebiet Cons Cons wird wird die die Parzelle Parzelle Nr. Nr. 2041 2041 von von einer einerZone Zonefür füröffentliche öffentlicheBauten Bautenund und Im

Anlagen in eine eine Wohnzone Wohnzone umgezont umgezont (rund (rund 1.1 1.1 ha). ha). Die DieZone Zonefür füröffentliche öffentlicheBauten Bauten Anlagen in

Parzelle derParzelle Eigentümerin der benötigt. Eigentümerin mehr benötigt. nicht mehr Gemeinde nicht der Gemeinde von der wird von und und Anlagen Anlagen wird

Neueinzonung eineNeueinzonung umeine nichtum Umzonung nicht derUmzonung bei der sich bei es sich Da es Laax. Da Gemeinde Laax. die Gemeinde ist ist die

Voraussetwerden. Voraussetgenehmigt werden. Bedarfsnachweis genehmigt fehlendem Bedarfsnachweis trotz fehlendem sie trotz kann sie handelt, kann handelt,

zung für eine eine Genehmigung Genehmigung der der Umzonung Umzonung ist ist jedoch, jedoch, dass dass keine keineZweitwohnungen Zweitwohnungen zung für

Parzelle dieParzelle fürdie Auflage für entSprechende Auflage eine entsprechende über eine wird über Dies wird dürfen. Dies werden dürfen. erstellt werden erstellt Nr. sichergestellt. Nr. 2041 2041 sichergestellt.

2. Ual da da Mulin Mulin 2. Projekt Projekt Ual

Resort ein Resort für ein Standortevaluation für eine Standortevaluation haben eine Falera haben und Falera Laax und Flims, Laax Die Die Gemeinden Gemeinden Flims,

Zweitbewirtschafteten Zweitmitbewirtschafteten Resort mit neues Resort ein neues für ein Standort für bester Standort durchgeführt. durchgeführt. Als Als bester

wohnungen hat das Staubecken Staubecken Ual Ual da da Mulin Mulin der der Flims Flims Electric Electric AG AG inin Laax Laax wohnungen hat sich sich das

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Projekt. das Projekt. unterstützt das Laax unterstützt Gemeindevorstand Laax Der Gemeindevorstand herauskristallisiert. Der Murschetg herauskristallisiert. Murschetg

mit deshalb, mit Gemeindevorstand deshalb, derGemeindevorstand beantragt der 2012 beantragt Februar 2012 8. Februar vom 8. Schreiben vom Mit Schreiben Mit

der Genehmigung der der Festlegungen Festlegungen im im Beizugsgebiet Beizugsgebiet der der Projektstudie Projektstudie Resort ResortUal Ual der Genehmigung

da Mulin abzuwarten, abzuwarten, bis bis mindestens mindestens die die Machbarkeit Machbarkeit des des Resorts Resorts geklärt geklärt ist. ist. Im Im mit mit da Mulin

dem Schreiben vom vom 8. 8. Februar Februar 2012 2012 eingereichten eingereichten Plan Plan „Ausschnitt „AusschnittZonendem Schreiben Zonen-und undGeGe-

nereller Gestaltungsplan 1:1000" 1:1000“ vom 2012 (Plan (Plan Nr. Nr. 199.151sis) 199.151sis) ist ist der der nereller Gestaltungsplan vom 30. 30. Januar Januar 2012

zu sistierende Perimeter Perimeter dargestellt. dargestellt. Die Die Festlegungen Festlegungen im im Beizugsgebiet zu sistierende Beizugsgebietder derProjektProjektstudie Resort Ual Ual da da Mulin Mulin werden werden auf auf Wunsch Wunsch der der Gemeinde Gemeinde gemäss gemäss dem dem Plan Plan studie Resort

„Ausschnitt und Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1000" 1:1000“ vom „Ausschnitt ZonenZonen- und vom 30. 30. Januar Januar 2012 2012

(Plan Nr. 199.151sis) 199.151sis) somit somit sistiert, sistiert, bis bis mindestens mindestens die die Machbarkeit Machbarkeit des (Plan Nr. des Resorts Resorts gege-

klärt ist. Für Für die die sistierten sistierten Flächen Flächen bleiben bleiben bis bis zur zur Aufhebung Aufhebung der der Sistierung Sistierung die die bisbisklärt ist. herigen Festlegungen in den Plänen Plänen „Bauzonenplan „Bauzonenplan 1:2500" 1:2500“ vom vom 19. 19. Februar Februar 1988 1988 herigen Festlegungen in den

rechtskräftig. 1998rechtskräftig. März1998 27. März vom 27. 1:2500" vom und „Zonenplanänderung „Zonenplanänderung Siedlungsgebiet Siedlungsgebiet 1:2500" und

3. Zone 3. für touristische touristische Einrichtungen Einrichtungen Zone für

Auf der Alp Alp Nagens Nagens sowie sowie beim beim Vorab Vorab hat hat die die Gemeinde Gemeinde Laax Laax jeweils jeweils eine eine Zone Zone für für Auf der

noch Vorprüfungsunterlagen noch den Vorprüfungsunterlagen in den welche in touristische vorgesehen, welche Einrichtungen vorgesehen, touristische Einrichtungen

nicht enthalten waren. Die Zone Zone für für touristische touristische Einrichtungen Einrichtungen bei bei der der Alp Alp Nagens Nagens nicht enthalten waren. Die

umfasst hauptsächlich umfasst hauptsächlich die die bestehenden bestehenden Gebäude; Gebäude; sie sie kann kann genehmigt genehmigt werden. werden. Die Die

Zone Zone für für touristische touristische Einrichtungen Einrichtungen beim beim Vorab Vorab überlagert überlagert u.a. u.a. auch auch den den künstlichen künstlichen

See bei der der Talstation Talstation des des Bügellifts. Bügellifts. Die Die Ausscheidung Ausscheidung einer einer Bauzone Bauzone über über ein ein GeGeSee bei

wässer wässer ist ist grundsätzlich grundsätzlich nicht nicht zulässig. zulässig. In In diesem diesem Sinne Sinne wird wird die die Zone Zone für für touristische touristische

Einrichtungen genichtgeüberlagert, nicht Gewässerüberlagert, künstliche Gewässer das künstliche sie das soweit sie Vorab, soweit beim Vorab, Einrichtungen beim

nehmigt. Bezüglich Bezüglich der der Gewässerraumproblematik Gewässerraumproblematik (vgl. (vgl. auch auch nachstehend nachstehend unter unter nehmigt.

Ziff. 6) wird die die Gemeinde Gemeinde darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass gemäss gemäss Art.

Art. 41a

Abs. 55 lit. Iit. cc der der Ziff. 6) wird 41a Abs.

ohne Gewässern ohne angelegten Gewässern künstlich angelegten bei künstlich eidg. (GschV) bei Gewässerschutzverordnung (GschV) eidg. Gewässerschutzverordnung

ökologische die Ausscheidung Ausscheidung eines eines Gewässerraums Gewässerraums verzichtet verzichtetwerwerÖkologische Bedeutung Bedeutung auf auf die

den den kann. kann. Diese Diese Voraussetzungen Voraussetzungen erfüllt erfüllt der der See See auf auf dem dem Vorab, Vorab, weshalb weshalb die die GeGemeinde Laax auf auf die die Ausscheidung Ausscheidung eines eines Gewässerraumes meinde Laax Gewässerraumes verzichten verzichtendurfte. durfte.

4. 4.

Landwirtschaflszone mit beschränkter Landwirtschaftszone mit beschränkter Nutzung Nutzung

In der der Gemeinde Gemeinde Laax Laax gibt gibt es es gemäss gemäss dem dem NaturNatur- und und Landschaftsinventar Landschaftsinventarvier vierininIn

ventarisierte Trockenstandorte. Es Essind sinddies diesdas dasTlANV-Objekt TWW-Objekt von von nationaler nationalerBedeuBedeuventarisierte Trockenstandorte.

“Alp Bedeutung"Alp regionalerBedeutung von regionaler tung TWW—Objekte von dieTVVW-Objekte sowiedie 9177) sowie (Nr. 9177) "Brinzeuls" (Nr. tung "Brinzeuls"

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GederGevonder Die von 9194). Die (Nr. 9194). "Cudrada" (Nr. und "Cudrada" 8741) und (Nr. 8741) "Planezzas" (Nr. 9179), "Planezzas" (Nr. 9179), Ual" Ual" (Nr.

meinde Laax Laax für für diese diese vier vierObjekte Objekteausgeschiedene ausgeschiedene Landwirtschaftszone Landwirtschaftszone mit mit bebemeinde

Gemeinde DieGemeinde ausreichend. Die nicht ausreichend. Trockenstandorte nicht die Trockenstandorte schützt die Nutzung schützt schränkter schränkter Nutzung

wird deshalb angewiesen, angewiesen, die die TVVW-Objekte TWW-Objekte Nr. 8741 und und 9194 9194 einer einer wird deshalb Nr. 9177, 9177, 9179, 9179, 8741

Trockenstandortszone zuzuweisen. Trockenstandortszone zuzuweisen.

Neben diesen erwähnten erwähnten vier vier Objekten Objekten bestehen bestehen zahlreiche zahlreiche Trockenstandorte, Trockenstandorte, die die Neben diesen

im Rahmen des des Vernetzungskonzepts Vernetzungskonzepts kartiert kartiert wurden. wurden. Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird ersucht, ersucht. im Rahmen

zumindest die grösseren grösseren Objekte Objekte einer einer Naturschutzzone Naturschutzzone zuzuweisen. zuzuweisen. zumindest die 5. 5.

Naturschutzzone Naturschutzzone

Beim Flachmoor von nationaler Bedeutung Bedeutung "Lag Oberst" (Fm (Fm 1028) 1028) wurde wurde der der Beim Flachmoor von nationaler "Lag digl digl Oberst"

südliche Teil mitsamt mitsamt dem dem Amphibienlaichgebiet Amphibienlaichgebiet einer einerNaturschutzzone Naturschutzzonezugewiesen. zugewiesen. südliche Teil

Der nördliche Teil und der der über über der der Strasse Strasse gelegene gelegene Teil Teil des des Fm Fm 1028 1028 wurde wurde ententDer nördliche Teil und

sprechend dem Bundesinventar Bundesinventar einer einer Naturschutzzone Naturschutzzone zugewiesen. zugewiesen. Dabei Dabei wurden wurden sprechend dem die im Rahmen Rahmen des des Vernetzungskonzepts Vernetzungskonzepts kartierten kartierten Moorflächen Moorflächen sowie sowiedie diePufferzoPufferzo— die im

ne, die ebenfalls ebenfalls Bestandteil Bestandteil eines eines Biotops Biotops ist, ist, nicht nicht berücksichtigt. berücksichtigt. Damit Damitkein keinDünDünne, die

einer Puffereiner diePuffer auch die wichtig. auch es wichtig, ist es kann, ist werden kann, eingetragen werden Flachmoore eingetragen die Flachmoore in die ger ger in

Naturschutzzone

Art. 18 18 NHG

NHG und und Naturschutzzone zuzuweisen. zuzuweisen.Die Die Gemeinde Gemeindewird wird gestützt gestützt auf auf Art.

Art. 14 14 Abs. Abs. 22 lit. Iit. dd NHV NHV angewiesen, angewiesen, beim beim nördlichen nördlichen Teil Teil des des"Lag "Lagdigl diglOberst" Oberst"das das Art.

Vernetzungskonzept sowie die Pufferzone zu zu berücksichtigen berücksichtigen und und das das entsprechenentsprechenVernetzungskonzept sowie die Pufferzone de Gebiet Gebiet mit mit einer einer Naturschutzzone Naturschutzzone zu zu sichern. sichern. de

Für die die im im Rahmen Rahmen der der Kartierungsarbeiten Kartierungsarbeiten für für das das Vernetzungskonzept Vernetzungskonzept festgestellfestgestellFür

ten Flachmoore in in den den Gebieten Gebieten „Alp „Alp Uaul", Uaul“, „Fatschas", „Fatschas“, „Barguns", „Barguns“, „Pardatsch" „Pardatsch“ und und ten Flachmoore

erwird erGemeinde wird ausgeschieden. Die Naturschutzzone ausgeschieden. keine Naturschutzzone „Ravaneins” „Ravaneins" wurde wurde keine Die Gemeinde sucht, auch diese diese Flachmoore Flachmoore einer einer Naturschutzzone Naturschutzzonezuzuweisen. zuzuweisen. sucht, auch

6. 6. Gewässerraum Gewässerraum

Die Gemeinde verzichtete verzichtete darauf, darauf, beim beim Lag Lag Grond Grond einen einen Gewässerraum Gewässerraum auszuauszuDie Gemeinde

scheiden. Eine Begründung Begründung für für diesen diesen Verzicht Verzicht liegt liegt nicht nicht vor. vor. Gemäss Gemäss Art.

Art. 36a 36a des

des scheiden. Eine

für Raumbedarf für den Raumbedarf Kantone den Gewässerschutzgesetzes (GSchG) eidg. eidg. Gewässerschutzgesetzes (GSchG) haben haben die die Kantone

oberirdische Gewässer festzulegen. Nach Abs. Abs. 11 der der Übergangsbestimmungen Übergangsbestimmungen zu zu oberirdische Gewässer festzulegen. Nach

Gedie Gesind die (GSchV) sind Verordnung (GSchV) entsprechenden Verordnung derentsprechenden 2011 der Mai 2011 4. Mai Änderung 4. der der Änderung

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8 wässerräume 31. Dezember Dezember 2018 2018 festzulegen. festzulegen. Gemäss lit. cc der der wässerräume bis bis zum zum 31. Gemäss Abs. Abs. 22 lit.

Übergangsbestimmungen ist bis bis zum zum Erlass Abeinem Abin einem Gewässerraumes in eines Gewässerraumes Erlass eines Übergangsbestimmungen ist

stand 20 m m ab ab dem dem Ufer Ufer die die Bestimmung Bestimmung von Abs. 11 und und 22 GschV GschV zu zu stand von von 20 von Art.

Art. 41c

41c Abs.

berücksichtigen. Danach dürfen dürfen in in diesem diesem Bereich Bereich nur nur standortgebundene, standortgebundene, im im öffentöffentberücksichtigen. Danach lichen Interesse liegende liegende Anlagen Anlagen (wie (wie FussFuss- und und Wanderwege Wanderwege etc.) etc.) bewilligt bewilligt werwerlichen Interesse

den. Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, sich sich bei beiallfälligen allfälligenzweifelhaften zweifelhaftenBauvorhaben Bauvorhabenmit mit den.

dem Amt Amt für für Natur Natur und und Umwelt Umwelt (ANU) (ANU) in in Verbindung Verbindung zu zu setzen. setzen. dem

Im Übrigen geben geben die die ZonenZonen- und und Generellen Generellen Gestaltungspläne Gestaltungspläne vom vom 4. 4. November November Im Übrigen

2011 zu keinen keinen weiteren weiteren Bemerkungen Bemerkungen Anlass; Anlass; sie sie können können genehmigt genehmigtwerden. werden. 2011 zu G. G.

"Dorfgebiet, Ausstattung"Dorfgebiet, und Ausstattung Verkehr und 1:2000 Verkehr Erschliessungspläne 1:2000 Generelle Generelle Erschliessungspläne

Salums" und "Uletsch, "Uletsch, Cons, Cons, Murschetg" Murschetg" Salums" und

Der geplante Wirtschafts Wirtschafts weg weg im im Gebiet Gebiet „Paliu „Paliu Plauna" Plauna" führt führtdurch durchein einFlachmoor. Flachmoor. Der geplante

BeIm Bebewirtschaften. Im Moor bewirtschaften. vom Moor rechts vom Weg rechts einem Weg mit einem auch mit sich auch lässt sich Fläche lässt Die Die Fläche

reich des Moores Moores könnte könnte ein einFussweg Fussweg— - zum zum Beispiel Beispiel auf aufeinem einem Holzsteg Holzsteg— - aufrecht aufrecht reich des

erhalten Der Gemeinde Gemeinde wird wird empfohlen, empfohlen, auf auf den den geplanten geplanten Wirtschaftsweg Wirtschaftsweg erhalten werden. werden. Der

zu verzichten verzichten resp. resp. die die Linienführung Linienführung so so anzupassen, anzupassen, dass dass das das Flachmoor Flachmoor nicht nicht tantanzu

giert wird. Sollte Sollte die die Gemeinde Gemeinde dennoch dennoch am am geplanten geplanten Weg Weg festhaften, festhalten. muss muss die die giert wird.

Wasserzirkulation zwischen den den Moorflächen Moorflächen mit mit baulichen baulichen Massnahmen Massnahmen gesichert gesichert Wasserzirkulation zwischen werden. werden.

"Dorfgebiet, Ausstattung"Dorfgebiet, und Ausstattung Verkehr und 1:2000 Verkehr Erschliessungspläne 1:2000 Generellen Erschliessungspläne Die Die Generellen

keinen zu keinen geben zu 2011 geben November 2011 4. November vom 4. Murschetg" vom Cons, Murschetg" "Uletsch‚ Cons, und "Uletsch, Salums" und Salums"

weiteren Bemerkungen Anlass Anlass und und können können genehmigt genehmigtwerden. werden. weiteren Bemerkungen

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9 H.

Sa"Dorfgebiet, SaEntsorgung "Dorfgebiet, und Entsorgung Generelle Erschliessungspläne 1:2000 VerVer- und Erschliessungspläne 1:2000 Generelle

Murschetg" Cons, Murschetg" lums" und "Uletsch, Cons, und "Uletsch, Iums"

Sa“Dorfgebiet, SaEntsorgung "Dorfgebiet, und Entsorgung Ver- und Die Generellen 1:2000 VerErschliessungspläne 1:2000 Generellen Erschliessungspläne Die

BekeinenBezukeinen geben zu 2011 geben November 2011 4. November vom 4. Murschetg" vom lums" und Cons, Murschetg" "Uletsch, Cons, und "Uletsch, Iums"

werden. genehmigt werden. können genehmigt und können merkungen Anlass und merkungen Anlass

Dorf Umgebung Dorf Nichtsiedlungsgebiet -- Umgebung 1:5000 Nichtsiedlungsgebiet Genereller Erschliessungsplan 1:5000 Genereller Erschliessungsplan

alpin Nichtsiedlungsgebiet -- alpin 000 Nichtsiedlungsgebiet 1:10 000 Genereller Erschliessungsplan 1:10 Genereller Erschliessungsplan

gemeindeübergreifenden eines gemeindeübergreifenden Ausarbeitung eines der Ausarbeitung an der ist an Flims Laax Tourismus ist Falera Tourismus Laax Falera Flims

Entflechtung dieEntflechtung möglich, die immer möglich, wo immer ist, wo Ziel ist, Masterplans für für den Langsamverkehr. Ziel den Langsamverkehr. Masterplans

FachkantonalenFachderkantonalen mit der Koordination mit Eine Koordination von WanderMountainbikewegen. Eine und Mountainbikewegen. Wander- und von

nicht heute nicht bis heute ist bis Wanderwege ist Bündner Wanderwege BAW Bündner der BAW sowie der stelle für Langsamverkehr sowie für Langsamverkehr stelle

kantonalen den kantonalen mit den Bereinigung mit der Bereinigung nach der sowie nach erfolgt. Nach Koordination sowie erfolgter Koordination Nach erfolgter erfolgt.

einer in einer Masterplan in der Masterplan Mitwirkungsbericht der und Mitwirkungsbericht Amtsstellen Planungs- und gemäss Planungswird gemäss Amtsstellen wird Ortspladie Ortsplain die Tourismusraum“ in „Langsamverkehr im projektbezogenen Teilrevision Teilrevision „Langsamverkehr im Tourismusraum" projektbezogenen Kenntnis. VorgehenKenntnis. resp. Vorgehen Projekt resp. diesem Projekt von diesem nimmt von nung Regierung nimmt Die Regierung überführt. Die nung überführt. Nichtsied1:5000 NichtsiedErschliessungsplan 1:5000 Generelle Erschliessungsplan der Generelle Mit dieser können der Bemerkung können dieser Bemerkung Mit

Nicht000 Nicht1:10 000 Erschliessungspla 1:10 Generelle Erschliessungsplan der Generelle und der lungsgebiet -- Umgebung Dorf und Umgebung Dorf lunQSeiet

werden. genehmigtwerden. 2011. genehmigt November2011, 4. November vom 4. beide vom alpin. beide siedlungsgebiet siedlungsgebiet -- alpin,

KRG 49 KRG

Art. 49

auf Art. Gestützt Gestützt auf

Regierung: die Regierung: beschliesst die beschliesst genehmigt. wird genehmigt. beschlossene Baugesetz Baugesetz wird 2011 beschlossene November2011 am4.4.November Dasam ‘1. 1. Das

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Zweitwohnungsbaus Lenkung des und Lenkung Einschränkung und die Einschränkung über die Das Gesetz 2. 2. Das Gesetz über des Zweitwohnungsbaus Nutzungen vom gewerblichen Nutzungen und gewerblichen Erstwohnungen und Förderung von und und zur zur Förderung von Erstwohnungen vom

4. November 2011 2011 wird wird im im Sinne Sinne der der Erwägungen Erwägungen mit mit folgendem folgendem Hinweis Hinweis gege4. November nehmigt: nehmigt:

-

vom 2012 vom März 2012 11. März am 11. aufgrund der Es wird dass aufgrund der am hingewiesen, dass darauf hingewiesen, wird darauf Es

von Verfassungsbestimmung von neuen Verfassungsbestimmung angenommenen neuen Stimmvolk angenommenen Schweizer Schweizer Stimmvolk

März 11. März am 11. ebenfalls am der ebenfalls aufgrund der resp. aufgrund Zweitwohnungen resp. über Zweitwohnungen BV über 75b BV Art.

3 weitere Artikel

Art. 75b BV

Übergangsbestimmung von angenommenen Übergangsbestimmung 2012 angenommenen 2012 von Art.

Art. 197

197 Ziff. Ziff. 88 Abs. Abs. 22 BV

unbewirtschafteten keineunbewirtschafteten jedenfallskeine 2013jedenfalls Januar2013 dem 1.1. Januar spätestens ab spätestens ab dem

eine dannzumaleine sichdannzumal weshalb sich dürfen, weshalb werden dürfen, bewilligt werden mehr bewilligt Zweitwohnungen Zweitwohnungen mehr

Lenund LenEinschränkung und die Einschränkung über die "Gesetzes über vorliegenden "Gesetzes Überprüfung des des vorliegenden Überprüfung

und Erstwohnungen und von Erstwohnungen Förderung von zur Förderung und zur Zweitwohnungsbaus und des Zweitwohnungsbaus kung des kung

gewerblichen Nutzungen" aufdrängen aufdrängen dürfte. dürfte. gewerblichen Nutzungen"

Salums, der Dorfgebiet, Salums, 1:2000 Dorfgebiet, Gestaltungsplan 1:2000 Generelle Gestaltungsplan und Generelle Zonen- und Der Zonen3. Der 3. der Zonenund Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2000 1:2000 Uletsch, Uletsch, Cons, Cons,Murschetg, Murschetg, Zonen- und

Nichtsiedlungsgebiet -1:5000 Nichtsiedlungsgebiet Gestaltungsplan 1:5000 Generelle Gestaltungsplan und Generelle der der ZonenZonen- und

000 1:10000 Gestaltungsplan 1:10 Generelle Gestaltungsplan und Generelle der ZonenDorf sowie Umgebung Zonen- und Umgebung Dorf sowie der

Sinne im Sinne werden im 2011, werden November 2011, 4. November vom 4. alpin, alle - alpin, Nichtsiedlungsgebiet alle vom Nichtsiedlungsgebiet —

Anliegen Anweisungen, Anliegen Auflagen, Anweisungen, Vorbehalten, Auflagen, folgenden Vorbehalten, mit folgenden Erwägungen mit der der Erwägungen und Hinweisen genehmigt: genehmigt: und Hinweisen

werden. erstelltwerden. Zweitwohnungen erstellt keine Zweitwohnungen dürfen keine 2041 dürfen Nr. 2041 Parzelle Nr. der Parzelle a) Auf der a) Auf

Mulin da Mulin Ual da Resort Ual Projektstudie Resort der Projektstudie Beizugsgebiet der im Beizugsgebiet Festlegungen im b) b) Die Die Festlegungen Gestaltungsplan GenerellerGestaltungsplan und Genereller Zonen- und „Ausschnitt ZonenPlan „Ausschnitt gemäss Plan (Perimeter (Perimeter gemäss

der Wunschder aufWunsch werden auf 199.151sis]) werden Nr. 199.151sis]) [Plan Nr. 2012 [Plan Januar 2012 30. Januar 1:1000“ 1:1000" vom vom 30.

ist. geklärtist. Resortsgeklärt des Resorts Machbarkeit des die Machbarkeit mindestens die bis mindestens sistiert, bis Gemeinde Gemeinde sistiert,

Für sistierten Flächen Flächen bleiben bleiben bis bis zur zur Aufhebung Aufhebung der derSistierung Sistierüngdie diebishebisheFür die die sistierten

Februar 19. Februar vom 19. 1:2500“ vom „Bauzonenplan 1:2500" Plänen „Bauzonenplan den Plänen in den Festlegungen in rigen Festlegungen rigen 1988 und „Zonenplanänderung „Zonenplanänderung Siedlungsgebiet Siedlungsgebiet 1:2500" 1:2500“ vom vom 27. 27. März März 1998 1998 1988 und

rechtskräftig. rechtskräftig.

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touristische Einrichtungen Einrichtungen im im Gebiet Gebiet Vorab Vorab wird, wird, soweit soweit sie sie das das Die Zone Zone für für touristische c) Die künstliche Gewässer überlagert, überlagert, nicht nicht genehmigt. genehmigt. künstliche Gewässer

Gemeinde wird wird angewiesen, angewiesen, die die TWW-Objekte TWW-Objekte Nr. Nr. 9177 9177 ("Brinzeuls"), ("Brinzeuls"), d) Die Die Gemeinde d)

Trockeneiner Trocken("Cudrada") einer 9194 ("Cudrada") und 9194 ("Planezzas") und 8741 ("Planezzas") Ual"), 8741 ("Alp Ual"), 9179 9179 ("Alp

standortzone standortzone zuzuweisen. zuzuweisen.

Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, zumindest zumindestdie diegrösseren grösserenTVVW-Objekte TWW-Objekte gemäss gemäss e) Die Die Gemeinde e) Vernetzungskonzept einer Naturschutzzone Naturschutzzone zuzuweisen. zuzuweisen. Vernetzungskonzept einer

f)

von Flachmoors von des Flachmoors Teil des nördlichen Teil beim nördlichen angewiesen, beim wird angewiesen, Gemeinde wird Die Die Gemeinde

nationaler Bedeutung Bedeutung "Lag "Lag digl digl Oberst" Oberst" (Fm (Fm 1028) 1028) das das Vernetzungskonzept Vernetzungskonzept nationaler

sowie die Pufferzone Pufferzone zu zu berücksichtigen berücksichtigen und und das das entsprechende entsprechende Gebiet Gebiet mit mit sowie die

einer Naturschutzzone Naturschutzzone zu zu sichern. sichern. einer

VemetzungskondesVemetzungskonRahmen des im Rahmen die im für die auch für ersucht. auch wird ersucht, Gemeinde wird g) Die Gemeinde 9) Die „Fatschas“, Uaul“,„Fatschas", „Alp Uaur, Gebieten ,Alp den Gebieten Flachmoore in festgestellten Flachmoore zeptes zeptes festgestellten in den

zuzuweisen. Naturschutzzone zuzuweisen. einer Naturschutzzone „Ravaneins" einer und „Ravaneins" „Pardatsch“ und „Barguns", „Pardatsch" „Barguns“,

Gemeinde wird wird auf auf die die Übergangsbestimmungen Übergangsbestimmungen der der eidg. eidg. GewässerGewässerh) Die Die Gemeinde h)

eiAusscheidung eizur Ausscheidung hingewiesen, wonach schutzverordnung schutzverordnung (GSchV) (GSchV) hingewiesen, wonach bis bis zur

nes Gewässerraumes in in einem einem Abstand Abstand von von 20 20 m m ab ab dem dem Ufer Uferdie dieBestimBestimnes Gewässerraumes

sind. anzuwenden sind. GschV anzuwenden und 22 GschV Abs. 11 und 41c Abs.

Art. 41c

von Art. mungen mungen von

Ausstattung und Ausstattung Verkehr und Erschliessungspläne 1:2000 Die Generellen 4. Die Generellen Erschliessungspläne 1:2000 Verkehr

Novem4. Novemvom 4. Murschetg", beide Cons, Murschetg", Salums" und "Dorfgebiet, beide vom "Dorfgebiet, Salums" und "Uletsch, "Uletsch, Cons,

genehmigt: Empfehlung genehmigt: folgender Empfehlung mit folgender ber ber 2011, 2011, werden werden mit

Gebiet im Gebiet Wirtschaftsweg im geplanten Wirtschaftsweg den geplanten auf den empfohlen, auf Gemeinde wird Der Der Gemeinde wird empfohlen,

das dassdas anzupassen,dass so anzupassen, Linienführung so die Linienführung resp. die verzichten resp. zu verzichten Plauna" zu „Paliu „Paliu Plauna"

geplanten amgeplanten dennoch am Gemeinde dennoch die Gemeinde Sollte die wird. Sollte tangiert wird. nicht tangiert Flachmoor Flachmoor nicht

mit Moorflächen mit den Moorflächen zwischen den Wasserzirkulation zwischen die Wasserzirkulation muss die festhalten, muss Weg Weg festhalten,

werden. gesichert werden. Massnahmen gesichert baulichen baulichen Massnahmen

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Der Generelle Generelle Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2000 1:2000 VerVer- und und Entsorgung; Entsorgung; Dorfgebiet, Dorfgebiet. 5. Der Salums‚ und der Erschliessungsplan 1:2000 1 :2000 VerVer-und undEntsorgung; Entsorgung; Salums, und der Generelle Generelle Erschliessungsplan

genehmigt. werdengenehmigt. 2011.werden November2011, vom4.4.November beidevom Murschetg,beide Cons, Murschetg, Uletsch, Uletsch, Cons,

Generelle Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:5000 1:5000 Nichtsiedlungsgebiet Nichtsiedlungsgebiet -- UmgeUmge6. Der Der Generelle

Nichtsiedlungs000 Nichtsiedlungs1:10 000 Erschliessungsplan 1:10 Generelle Erschliessungsplan der Generelle und der Dorf und bung bung Dorf

gebiet alpin,beide beidevom vom4.4.November November2011, 2011.werden werdengenehmigt. genehmigt. gebiet -- alpin,

Gemeindevorstand Laax Laax wird wird angewiesen, angewiesen, den den wesentlichen wesentlichen Inhalt Inhalt des des 7. Der Der Gemeindevorstand

Dispositives vorliegenden Genehmigungsbeschlusses Genehmigungsbeschlusses öffentlich öffentlich bekannt bekannt zu zu Dispositives des des vorliegenden

geben. Diese Diese Bekanntgabe Bekanntgabe hat hatininden dengleichen gleichenPublikationsorganen Publikationsorganen wie wie die die BeBegeben. kanntgabe Gemeindeversammlung vom November 2011 2011 zu zu erfolgen. erfolgen. Im Im kanntgabe der der Gemeindeversammlung vom 4. 4. November Publikationstext hinzuweisen, dass dass der derGenehmigungsbeschluss Genehmigungsbeschluss bei bei Publikationstext ist ist darauf darauf hinzuweisen,

der Gemeinde eingesehen eingesehen werden werden kann kann und und dass dass gegen gegen darin darin enthaltene enthaltene VorVor— der Gemeinde behalte, Auflagen und und Anweisungen Anweisungen innert innert 30 Tagen ab ab dem demPublikationsdatum Publikationsdatum behalte, Auflagen 30 Tagen

beim (VRG) beim Vemaltungsrechtspflege (VRG) dieVerwaltungsrechtspflege überdie Gesetzes über des Gesetzes Massgabe des nach nach Massgabe

Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben erhoben werden werden kann. kann. Verwaltungsgericht Graubünden Graubünden Beschwerde

direkte Adressaten Adressaten des des vorliegenden vorliegenden Beschlusses Beschlusses beginnt beginnt die die 30-tägige 30-tägigeBeBe— 8. Für Für direkte

Eröffnung derEröffnung Zeitpunktder dem Zeitpunkt ab dem bereits ab Verwaltungsgericht bereits das Verwaltungsgericht schwerdefrist schwerdefrist an an das

des vorliegenden Beschlusses. Beschlusses. des vorliegenden

für die die Verwirklichung Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher irgendwelcherArt Artnotnot9. Soweit Soweit für

wendig sind, bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde Behörde oder oder wendig sind, der zuständigen Amtsstelle vorbehalten. vorbehalten. Amtsstelle

Amt für für Raumentwicklung Raumentwicklung (ARE) (ARE) wird wird beauftragt, beauftragt. die die aufgrund aufgrund dieses dieses BeBe10. 10. Das Das Amt

Auszügen graphischenAuszügen eingereichten graphischen den eingereichten in den Kennzeichnungen in nötigen Kennzeichnungen schlusses schlusses nötigen

vorzunehmen. vorzunehmen.

nach Datennach digitalen Daten der digitalen Nachführung der die Nachführung für die sorgt für Laax sorgt Gemeindevorstand Laax 11. Der Der Gemeindevorstand 11. den des ARE. ARE. den Vorgaben Vorgaben des

12. Genehmigungsverfahren werden werden keine keine Kosten Kosten erhoben. erhoben. 12. Für Für das das Genehmigungsverfahren

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an: Mitteilung an: 13. Mitteilung 13.

ßM Präsidentin: Die Die Präsidentin:

Regierung der Regierung Namens Namens der

Steiner Janom Steiner Barbara Barbara Janom

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Kanzleidirektor: Der Der Kanzleidirektor:

Riesen C. Riesen Dr. Dr. C.