Wiedererwägung Totalrevision 12.438
Nutzungsplanung, Grundordnung · Laax
Dokument
- Nummer
- 12.919
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Laax
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 25.09.2012
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Die Regierung Regierung Die des Kantons Graubünden Kantons Graubünden des
regenza La regenza La Grischun chantun Grischun dal dal chantun
vom Sitzung vom Sitzung
den Mitgeteilt Mitgeteilt den
2012 September 2012 25. 25. September
Governo IlII Governo Grigioni dei Grigioni del Cantone Cantone dei del
2012 26. September September 2012 26.
Protokoll Nr. Nr. Protokoll
919 919
Ortsplanung Laax Laax Ortsplanung
Totalrevision betreffendTotalrevision 2012betreffend Regierungsbeschluss Mai2012 vom8.8.Mai 438vom N'r.438 ReglerungsbeschlussNr.
Ortsplanung Ortsplan
2012 Juni 2012 4. Juni vom 4. Laax vom Wiedererwägungsgesuch GemeindeLaax WlederemägungsgesuchGemeinde Ausgangslage 1. 1. Ausgangslage
Gemeindeversammder Gemeindeversammbeschlossen an an der Laax beschlossen Gemeinde Laax der Gemeinde Die Stimmberechtigten Stimmberechtigten der Die
der von der welche von Ortsplanung, welche der Ortsplanung, lung Gesamtrevision der eine Gesamtrevision 2011 eine November 2011 4. November vom 4. lung vom
der Von der war. Von worden war. genehmigt worden 2012 genehmigt Mai 2012 8. Mai Regierung mit mit Beschluss vom 8. 438 vom Nr. 438 Beschluss Nr. Regierung
Festlegungen alleFestlegungen Gemeindealle der Gemeinde Wunsch der auf Wunsch wurden auf Genehmigung ausgenommen wurden Genehmigung ausgenommen
Plan gemäss Plan (Perimeter gemäss Mulin (Perimeter da Mulin Ual da Resort Ual im Beizugsgebiet der Projektstudie Projektstudie Resort Beizugsgebiet der im
2012). Januar2012). 30.Januar vom30. 1:1000" vom GestaltungSplan 1:1000" "Ausschnitt ZonenGenereller Gestaltungsplan und Genereller Zonen- und "Ausschnitt
chIAnliegen Wiedererwägungsgesuch/Anliegen 2. 2. Wiederelwägungsgesu
WiedereinWiederRegierungein derRegierung Laax der Mit Eingabe Gemeinde Laax die Gemeinde reichte die 2012 reichte Juni 2012 4. Juni vom 4. Eingabe vom Mit
438 Nr. 438 RBNr. des RB a) des Ziffer 33 a) in Ziffer erwägungsgesuch ein. Sie das in sinngemäss, das beantragt sinngemäss, Sie beantragt enrvägungsgesuch ein.
Bereich imBereich Wohnzone im die Wohnzone für die vom Zweitwohnungsverb für angeordnete Zweitwohnungsverbot 2012 angeordnete Mai 2012 8. Mai vom 8.
relatizu relatidahingehend zu sei dahingehend Cons sei Gebiet Cons der gemeindeeigenen im Gebiet 2041 im Nr. 2041 Parzelle Nr. gemeindeeigenen Parzelle der
seinerdes seinerb) des Iit. b) 5 lit. vieren, dass bewirtschaftete Zweitwohnungen im im Sinne Sinne von von Art.
Art. 5 bewirtschaftete Zweitwohnungen
vieren, dass
Sinne imSinne resp. im Zweitwohnungen resp. über Zweitwohnungen zeitigen Bundesverordnung über eine Bundesverordnung für eine Entwurfs für zeitigen Entwurfs
debeschlossenende2012beschlossenen August2012 22. August am 22. von Bundesrat am vom Bundesrat dervom Ziffer 22 der Bst. bb Ziffer 4 Bst. Art. 4 von Art. sowie ausgestaltete sowie individuell ausgestaltete nicht individuell (sog. nicht finitiven Zweitwohnungen (sog. über Zweitwohnungen Verordnung über finitiven Verordnung
marktüblizu marktübliGäste zu durch Gäste Nutzung durch kurzzeitigen Nutzung dauerhaft und zur kurzzeitigen ausschliesslich zur und ausschliesslich dauerhaft
Zweitwohangeordneten Zweitwohvom angeordneten chen Bedingungen Einliegemohnungen) vom angebotene Einliegerwohnungen) Bedingungen angebotene chen werden. ausgenommen werden. nungsverbot nungsverbot ausgenommen
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Wunsch denWunsch zudem den Laax zudem Gemeinde Laax die Gemeinde hat die Mit Eingabe 2012 hat September 2012 3. September vom 3. Eingabe vom Mit
Sistierung angeordneteSistierung 2012 angeordnete Mai 2012 8. Mai vom 8. 438 vom Nr. 438 RB Nr. geäussert, die in des RB b) des Ziffer 33 b) in Ziffer geäussert, die
Besei inin BeMulin sei da Mulin UaI da Resort Ual Projektstudie Resort der Projektstudie der Beizugsgebiet der im Beizugsgebiet Festlegungen im der Festlegungen
machen. zu machen. rückgängig zu m2) 22 m 2) rückgängig (rund 22 C (rund Wohnzone C zug auf früheren Wohnzone der früheren Fläche der die Fläche auf die zug 3. 3.
Beurteilung des des Wiedererwägungsgesuchs Wiederemägungsgesuchs Beurteilung
im Einliegerwohnungen im von Einliegerwohnungen Zulassung von Dem Wiedererwägungsgesuch betreffend Zulassung Wiedererwägungsgesuch betreffend Dem
beschlosse2012beschlosseAugust2012 22. August am 22. Bundesrat am vom Bundesrat Sinne von von Art.
Art. 4 der vom
Ziffer 22 der Bst. bb Ziffer 4 Bst. Sinne
ZeitIm Zeitwerden. Im stattgegeben werden. kann stattgegeben (ZWV) kann nen Verordnung Zweitwohnungen (ZWV) über Zweitwohnungen Verordnung über nen
Ausnahdie Ausnahwaren die 2012 waren Mai 2012 8. Mai Ortsplanung Laax punkt der der Ortsplanung Laax am am 8. Genehmigung der der Genehmigung punkt
erkennDeutlichkeiterkennerforderlichen Deutlichkeit der erforderlichen in der nicht in men vom noch nicht Zweitwohnungsverbot noch vom Zweitwohnungsverbot men angeordneten vomangeordneten Einliegerwohnungen vom wärenEinliegerwohnungen gewesen,wären bar. Wäre FaIIgewesen, derFall dies der Wäre dies bar.
nämlich sachlich nämlich wäre sachlich Es wäre worden. Es Zweitwohnungsverbot zweifellos ausgenommen ausgenommen worden. Zweitwohnungsverbot zweifellos
Parzelle gemeindeeigenen Parzelle dergemeindeeigenen Bereich der im Bereich Wohnzone im kaum vertretbar, der Wohnzone in der wenn in vertretbar, wenn kaum
BundesneuerBundesgemäss neuer die gemäss würden, die Nr. 2041 untersagt würden, Nutzungen untersagt Cons Nutzungen Gebiet Cons im Gebiet 2041 im Nr.
wären. zulässig wären. Wohnzonen zulässig anderen Wohnzonen allen anderen in allen verordnung über Zweitwohnungen in über Zweitwohnungen verordnung
2012 September2012 vom 3.3. September Briefvom gemässBrief Beurteilung des des Wunsches Wunsches gemäss 4. 4. Beurteilung
Dementsprechend werden. Dementsprechend stattgegeben werden. kann stattgegeben 2012 kann Dem Wunsch Wunsch vom September 2012 3. September vom 3. Dem
Wohnfrüheren Wohnder früheren Fläche der die Fläche für die wird Genehmigungsverfahrens für des Genehmigungsverfahrens Sistierung des die Sistierung wird die
rückMulin rückda Mulin UaI da Resort Ual Projektstudie Resort der Projektstudie Beizugsgebiet der im Beizugsgebiet 22m2) im (rund 22m2 C (rund zone zone C GesGenerellen Gesund Generellen Zonen- und im ZonenFestlegungen im gängig entsprechenden Festlegungen Die entsprechenden gemacht. Die gängig gemacht.
gekönnen ge2011 können November 2011 4. November Murschetg vom taltungsplan 1:2000 vom 4. Cons, Murschetg UIetsch, Cons, 1:2000 Uletsch, taltungsplan
"Ausschnitt Plan "Ausschnitt gemäss Plan Perimeter gemäss im Perimeter Festlegungen im nehmigt werden. werden. Die weiteren Festlegungen Die weiteren nehmigt
auf bleiben auf 2012 bleiben Januar 2012 30. Januar 1:1000" vom Zonen- und vom 30. Gestaltungsplan 1:1000" Generellen Gestaltungsplan und Generellen Zonen—
sistiert. weiterhin sistiert. Gemeinde weiterhin Wunsch der der Gemeinde Wunsch
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Ausführungen Gestützt auf vorstehenden Ausführungen die vorstehenden auf die Gestützt
Regierung: die Regierung: beschliesst die beschliesst Zweitwohnungsangeordnete Zweitwohnungs2012 angeordnete Mai 2012 8. Mai vom 8. Das in 438 vom Nr. 438 RB Nr. des RB a) des Ziffer 33 a) in Ziffer 1. Das 1.
im 2041 im Nr. 2041 Parzelle Nr. gemeindeeigenen Parzelle der gemeindeeigenen verbot für Bereich der im Bereich Wohnzone im die Wohnzone für die verbot
bewirtdass bewirtrelativiert, dass dahingehend relativiert, Gebiet Cons wiedererwägungsweise dahingehend wird wiedererwägungsweise Cons wird Gebiet
Bundesrat vom Bundesrat dervom Ziffer 22 der Bst. bb Ziffer
Art. 44
Bst. von Art. schaftete Sinne von im Sinne Zweitwohnungen im schaftete Zweitwohnungen (sog. Zweitwohnungen (sog. über Zweitwohnungen Verordnung über am 22. beschlossenen Verordnung 2012 beschlossenen August 2012 22. August am
kurzzeitizurkurzzeitiausschliesslich zur und ausschliesslich dauerhaft und sowie dauerhaft nicht individuell ausgestaltete sowie individuell ausgestaltete nicht
Einlieger— angeboteneEinliegerBedingungen angebotene marktüblichen Bedingungen gen zu marktüblichen Gäste zu durch Gäste Nutzung durch gen Nutzung
grund2041) grundNr. 2041) (Parzelle Nr. Wohnzone (Parzelle wohnungen) von von dem erwähnten Wohnzone der erwähnten in der dem in wohnungen)
werden. ausgenommen werden. sätzlich geltenden Zweitwohnungsverbot Zweitwohnungsverb ausgenommen sätzlich geltenden
Murschetg Cons, Murschetg Uletsch, Cons, 1:2000 Uletsch, Der ZonenGestaltungsplan 1:2000 Generelle Gestaltungsplan und Generelle Zonen- und 2. Der 2.
der m2 der 22 m2 von 22 Fläche von der Fläche bezüglich der auch bezüglich vom 4. 4. November nunmehr auch wird nunmehr 2011 wird November 2011 vom
GeneundGeneZonen-und „AusschnittZonenPlan „Ausschnitt gemäss Plan früheren Perimeter gemäss im Perimeter C im Wohnzone C früheren Wohnzone
genehmigt. 2012 genehmigt. Januar 2012 30. Januar vom 30. 121000“ vom rellne Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1000" rellne
3. 3.
Genehmigungsbevorliegenden Genehmigungsbeden vorliegenden Der Gemeindevorstand ersucht, den wird ersucht, Laax wird Gemeindevorstand Laax Der
Rechtsmittelbeleh(ohne Rechtsmittelbelehgeben (ohne zu geben bekannt zu öffentlich bekannt Form öffentlich schluss geeigneter Form in geeigneter schluss in
rung). rung).
4. 4.
notArt notirgendwelcher Art Bewilligungen irgendwelcher Planung Bewilligungen der Planung Soweit für für die Verwirklichung der die Verwirklichung Soweit
oder Behörde oder zuständigen Behörde der zuständigen wendig sind, Bewilligungsentscheid der derBewilligungsentscheid bleibt der sind, bleibt wendig vorbehalten. Amtsstelle vorbehalten. Amtsstelle
5. 5.
nach Datennach digitalen Daten der digitalen Nachführung der die Nachführung für die sorgt für Der Gemeindevorstand Laax sorgt Gemeindevorstan Laax Der
ARE. des ARE. den Vorgaben Vorgaben des den
erhoben. Kosten erhoben. keineKosten werdenkeine 6. Für Wiedererwägungsverfahrenwerden dasWiedererwägungsverfahren Fürdas 6.
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7. Mitteilung an: an: 7. Mitteilung
Mm Präsidentin: Die Die Präsidentin:
Namens der Regierung der Regierung Namens
Barbara Janom Steiner Janom Steiner Barbara
m
Kanzleidirektor: Der Der Kanzleidirektor:
Riesen C. Riesen Dr. Dr. C.
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund