Teilzonenplan Käserei - Genehmigung

Zonenplan · Zuzwil (SG) · Aufgehoben am 01.07.2026

Dokument

Nummer
1992-8312
Art
Zonenplan
Gemeinde
Zuzwil (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
22.06.1992
In Kraft seit
22.06.1992
Aufgehoben
01.07.2026

Karte

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Text

Baudepartement des Kantons St. Gallen

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St. Gallen, 22. Juni 1992

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen Telefon 071 21 30 03 Telefax 071 21 39 60

·Gemeinderat 9524 Zuzwil

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Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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JUNI 1992: . :,--. L,'

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Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung einge­ reicht: - Teilzonenplan Käserei - Zuzwil In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 350.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden.

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Mit freundlichen Grüssen

Der Vorsteher: �g. Dr. W. Gfiiger

Dr. W. Geiger Regierungsrat Beilage: - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie: - Rechtsabteilung (2) - Planungsamt - Rechnungsführer (2)