Teilzonenplan Morach - Genehmigung

Zonenplan · Zuzwil (SG) · Aufgehoben am 01.07.2026

Dokument

Nummer
1992-8313
Art
Zonenplan
Gemeinde
Zuzwil (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
06.07.1992
In Kraft seit
06.07.1992
Aufgehoben
01.07.2026

Karte

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Text

Baudepartement

des Kantons St. Gallen

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St. Gallen, 6. Juli 1992

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen Telefon 071 21 30 03 Telefax 071 21 39 60

'Gemeinderat 9524 Zuzwil

- 7. JUL! 1992 1 ••• ,.;

Genehmigung von Gemeindeerlassen

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Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung einge­ reicht: - Teilzonenplan Morach - Ueberbauungsplan Morach mit besonderen Vorschriften In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'200.-- (Fr. 500.-­ für Teilzonenplan; Fr. 700.-- für Ueberbauungsplan). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden.

- 2 -

Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher: sig. Dr. W. Kägi

Dr. W. Kägi Regierungsrat Beilage: - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein Kopie: - Rechtsabteilung (2) - Planungsamt - Rechnungsführer (2)