Teilzonenplan Im Bitzi - Genehmigung

Zonenplan · Zuzwil (SG) · Aufgehoben am 01.07.2026

Dokument

Nummer
1993-8310
Art
Zonenplan
Gemeinde
Zuzwil (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
25.03.1993
In Kraft seit
25.03.1993
Aufgehoben
01.07.2026

Karte

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Text

Baudepartement

des Kantons St.Gallen

� i. !)

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 21 30 03, Telefax 071 21 39 60

·Gemeinderat 9524 Zuzwil

St. Gallen, 25. März 1993

I •

Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Sehr geehrter Herr Gemeindamrnann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung 731.1; abgekürzt BauG) folge reicht:

Art. 31 des Baugesetzes (sGS Erlass zur Genehmigung einge-

itzi", Züberwangen (Zonenplanergänzung) In.Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: l. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.--. Rechtsmittelbelehrung; Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden.

- 2 -

Mit freundlichen Grüssen

Der Vorsteher:

slq. Dr. YIJ. Kägi Dr. W. Kägi Regierungsrat Beilage: - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie: Rechtsabteilung (2) - Planung�amt - Rechnung'sführer (2)