Teilzonenplan Weieren - Genehmigung

Zonenplan · Zuzwil (SG) · Aufgehoben am 01.07.2026

Dokument

Nummer
2003-8311
Art
Zonenplan
Gemeinde
Zuzwil (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
21.02.2003
In Kraft seit
21.02.2003
Aufgehoben
01.07.2026

Karte

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Text

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des Kantons St.Gallen

________________________________ Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9524 Zuzwil

21. Februar 2003

VII 83 Zuzwil: Genehmigung zweier Gemeindeerlasse

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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: -

Teilzonenplan Sonnenberg Parz. Nr. 1702/1006 Teilzonenplan Weieren Parz. Nr. 481/1725/485/823/1798/1281

Die Erlasse sind recht- und zweckmässig und können genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Die angeführten Erlasse werden genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 600.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

Beilagen: Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

G-Zuzwil G-TZP Weieren-TZP Sonnenberg BDLeA 20020221

UTStrauss