Nachtrag II Zonenplan - Genehmigung

Zonenplan · Zuzwil (SG) · Aufgehoben am 01.07.2026

Dokument

Nummer
2004-8310
Art
Zonenplan
Gemeinde
Zuzwil (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
08.10.2004
In Kraft seit
08.10.2004
Aufgehoben
01.07.2026

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Zuzwil (SG) mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9524 Zuzwil

8. Oktober 2004

Gemeinde Zuzwil: Ortsplanung; Nachträgliche Genehmigung II Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Der heute gültige Zonenplan der Gemeinde Zuzwil wurde grösstenteils mit Datum vom 27. Februar 1990 genehmigt. Wegen der damals bestehenden Lärmbelastung durch den Schiess­ betrieb sind im Gebiet Loberg einige Grundstücke vpn der Genehmigung zurückgestellt worden. Nach weiteren Abklärungen konnte am 17. Oktober 1990 ein erster Teil nachträglich genehmigt werden. Am 6. November 2001 hat die Bürgerschaft von Zuzwil entschieden, den Schiessstand aufzu­ heben und die Anlage Thurau in Wil mitzubenutzen. In der Folge ist der Schiessbetrieb in der Anlage Loberg eingestellt worden. Die Gemeinde stellt Antrag um nachträgliche Genehmigung auch des restlichen, ursprünglich zurückgestellten Bereiches an der Tödistrasse (vgl. gelb markierte Fläche in der beiliegenden Grundbuchkopie).

Die Prüfung ergibt, dass die Voraussetzungen für die nachträgliche Genehmigung gegeben -----,sind.In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der Zonenplan wird gemäss der im Beilageplan gelb markierten Fläche nachträglich genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 100.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Ganzen Text zeigen

'

G-Zuzw Geneh Nachtrag ZP (Tödistrasse) ThB 1512

-2-

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung

Mit freundlichen Grüssen

Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung: �

__ _ _ s- s__________ �u-_-S-tr_au Beilagen: __ � Grundbuchkopie zu Ziff.1 de�.Verfügung ,. � Einzahlungsschein Kopie: � Rechtsabteilung � Amt für Raumentwicklung

G-Zuzw Geneh Nachtrag ZP (Tödistrasse) ThB 1512