Teilzonenplan Lindau I - Genehmigung

Zonenplan · Zuzwil (SG) · Aufgehoben am 01.07.2026

Dokument

Nummer
2004-8311
Art
Zonenplan
Gemeinde
Zuzwil (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
22.03.2004
In Kraft seit
22.03.2004
Aufgehoben
01.07.2026

Karte

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

22. März 2004

Gemeinderat 9524 Zuzwil

04) Gemeinde Zuzwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

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Teilzonenplan Lindau I

Die Prüfung ergibt, dass der Erlasse recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 600.--. Der Teilzonenplan Lindau I ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

G-Zuzw Geneh TZP Lindau I ThB 1372

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

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Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung

G-Zuzw Geneh TZP Lindau I ThB 1372