Teilzonenplan Lindenbaum - Genehmigung

Zonenplan · Zuzwil (SG) · Aufgehoben am 01.07.2026

Dokument

Nummer
2012-8311
Art
Zonenplan
Gemeinde
Zuzwil (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
15.11.2012
In Kraft seit
15.11.2012
Aufgehoben
01.07.2026

Karte

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Text

Kanton St.Gallen Baudepartement

B au d ep artem en t, Am t fü r R aum entwicklung und Geoinform ation, L äm m lisbrunnenstrasse 54 , 9001 St.G allen

A-Rost Gemeinderat Hinterdorfstrasse 3

15. November 2012

9524 Zuzwil

Gemeinde Zuzwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

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Teilzonenplan Lindenbaum

Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Zuzwil hat im März 2012 den Baukredit für den Umbau und die Erweiterung des Wohn- und Pflegeheims Lindenbaum gesprochen. Für den Parkplatz muss die Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen um einen 8 m breiten und rund 80 m langen Streifen erweitert werden (Gesamtfläche 831 m2). Die Einzonung im Zusammenhang mit der Erneuerung des W ohn- und Pflegeheims ist mit dem AREG vorab besprochen worden. Die abschliessende Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 350.--.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

12 -6 0 0 4 / 3 0 8 8 3 1 _ 8 2 6 9 3 308831_82693

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Straus:

Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie BD-RA. AFU-KoBa, AREG-OP

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