Überbauungsplan Mühle
Sondernutzungsplan · Nesslau
Dokument
- Nummer
- 1988-6060
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Nesslau
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 28.03.1988
- In Kraft seit
- 28.03.1988
Karte
4 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Dateien
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Baudepartement des Kantons St. Gallen
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Akten Nr..�·..
St.Gallen,
28. Mä.rz 1988
-Gemeinderat 9651 Stein
Genehmigung von Gemeindeerlassen Sehr geehrter Herr Gemeindammann
Sehr geehrte Gemeinderäte
Ganzen Text zeigen
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS
731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung einge reicht:
- Ueberbauungsplan Mühle mit besonderen Vorschriften - Teilzonenplan Mühle In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes
über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement:
1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.-- (Fr. 350.- für Ueberbauungsplan; Fr. 150.-- für Teilzonenplan). Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:
Beilage:
- Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein
Dr. W. Geiger Regierungsrat
Kopie:
Rechtsabteilung (2) - Planungsamt Rechnungsführer (2)
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 21 30 03