Teilzonenplan Alpbächli - Genehmigung

Zonenplan · Nesslau

Dokument

Nummer
1999-6010
Art
Zonenplan
Gemeinde
Nesslau
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
24.03.1999
In Kraft seit
24.03.1999

Karte

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

24. März 1999

Gemeinderat Krummenau 9652 Neu St. Johann

VII 61 Krummenau: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: -

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Teilzonenplan Johanneum Teilzonenplan Alpbächli

Die beiden Erlasse sind recht- und zweckmässig und können genehmigt werden. Anzufügen bleibt, dass die Nordrichtung auf dem Teilzonenplan Alpbächli den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden musste.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 600.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

krummenau-gen.doc

Baudepartement Planungsamt

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Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leitendes Planungsamtes

Dr. P/Flaad

Beilagen: Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

krummenau-gen doc