Teilzonenplan Hummelbüel - Genehmigung

Zonenplan · Nesslau

Dokument

Nummer
2003-6010
Art
Zonenplan
Gemeinde
Nesslau
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
12.05.2003
In Kraft seit
12.05.2003

Karte

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9650 Nesslau

12. Mai 2003

VII 60 Nesslau: Genehmigung von zwei Gemeindeerlassen Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:

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Teilzonenplan Hummelbüel Ergänzung bzw. Änderung des Baureglementes

Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden kön­ nen. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'000.-. Der Teilzonenplan Hummelbüel ist, gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung, innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen. Rechtsm ittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

G-Ness Geneh BiH 2403

Baudepartement

Beilagen: Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie: Amt für Raumentwicklung Rechtsabteilung

G-Ness Geneh BiH 2403

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