Teilzonenplan Stocken - Genehmigung

Zonenplan · Nesslau

Dokument

Nummer
2003-6019
Art
Zonenplan
Gemeinde
Nesslau
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
10.07.2003
In Kraft seit
10.07.2003

Karte

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Text

No Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9650 Nesslau

10. Juli 2003

Gemeinde Nesslau: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht (Teilzonenpläne als Folge der Waldfeststellung):

> Teilzonenplan Brunnen II - III > > > > >

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Teilzonenplan Hummelbühl Teilzonenplan Buebensegg Teilzonenplan Büelen Teilzonenplan Ebenhalde Teilzonenplan Bäder Teilzonenplan Stocken

Die Prüfung ergibt, dass der Erlasse recht- und zweckmässig- ist und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.--. Die Teilzonenpläne Brunnen ll-lll, Hummelbühl, Buebensegg, Büelen, Ebenhalde, Bäder und Stocken sind gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

G-Ness Vertu 0007

Baudepartement Generalsekretariat

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Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

UTStrauss Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteiluna > Amt für Raumentwicklung > Kantonsforstamt (2)

G-Ness Verfü 0007