Zonenplan <1990> Parz. Nr. 18

Zonenplan · Amriswil · Aufgehoben am 07.07.2021

Dokument

Nummer
1137
Art
Zonenplan
Gemeinde
Amriswil
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
18.10.1994
In Kraft seit
18.10.1994
Aufgehoben
07.07.2021

Karte

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Text

EXEI'ViPLAR ARP IG DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

Nr. /(!/

1 8. Okt. 1994

31-

3 Zonenplanänderung "Parzelle Nr. 18" I EG Amrlswll/ Genehmigung

Im rechtskräftigen Zonenplan der Gemeinde Amriswil (RRB Nr. 964 vom 12. Juli 1990) ist der südwestlichste Teil der Parzelle Nr. 18 im Gebiet lifang der definitiven Gewerbezone mit WohnenG zugewiesen. Mit Schreiben vom 8. August 1994 ersucht der Gemeinderat Amriswil um Genehmigung der im Titel erwähnten Zonenplanänderung, mit welcher das eingangs erwähnten Baugebiet ins Reservebaugebiet umgewandelt wird. Aufgrund der weiteren zum Verständnis der Planänderung notwendigen Informationen, welche dem Protokoll zur Sitzung vom 24. Mai 1994 des Gemeinderates entnommen werden können, erscheint die Planänderung in planarischer Hinsicht nicht einsichtig. Angesichts der Geringfügigkeit der Planänderung und dem Umstand, dass keine Rekurse vorliegen, wird dieser Einwand nicht vertieft beurteilt.

Auf Antrag des Departementes für Bau und Umwelt beschllesst der Regierungsrat:

1.

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Die vom Gemeinderat Amriswil am 24. Mai 1994 beschlossene Zonenplanänderung "Parzelle Nr. 18" wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: Gemeinderat Amriswil, 8580 Amriswil, unter Beilage eines Plans mit Genehmigungsvermerk Amt für Raumplanung (3), unter Beilage eines Plans mit Genehmigungsvermerken und der übrigen Akten Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber

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