Anwaltskommission Bern

Dokumente
66
Zeitraum
2014–2026
12. Juni 2014–19. Juni 2026
Sprachen
2
Abdeckung
100 %
66 von 66
Letzter Lauf
02.09.2026

Abdeckungsbericht

Aktivität

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Sprachen

Anteil der verfügbaren Fassungen

  • Deutsch89 %
  • Französisch11 %

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Bern

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Die Disziplinarbeklagte vertrat ihre Klientin in einem Verfahren betr. Regelung der Obhut bzw. des Besuchsrechts. Ebenso nahm sie die Verteidigung im Strafverfahren wahr, in dem ihrer Klientin vorgeworfen wurde, sich nicht an die Anordnungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gehalten zu haben. An diesem Mandat hielt sie fest, als das Strafverfahren gegen sie persönlich ausgedehnt wurde, da sie ihrer Klientin geraten haben soll, die Anordnungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu missachten. Die Disziplinarbeklagte hat gegen Art. 12 lit. c BGFA verstossen, weil sie das Verteidi-gungsmandat weiterführte, obwohl sie im selben Strafverfahren auch Beschuldigte war. Dass sie im Einvernehmen mit ihrer Klientin am Mandat festhielt, vermag daran nichts zu ändern.

AA 2024 22419. Juni 2026DE

5er Besetzung des Obergerichts des Kantons Bern

AA 2025 22516. Juni 2026DE

Die einzige massgebliche Angabe zur Honorarhöhe erfolgte mit der ersten Aufwandschätzung für eine Vertragsprüfung mit 1 bis 1.5 Stunden. Danach gab es keine weiteren Hinweise zur geänderten Aufwandschätzung. Bereits vor der Teamsbesprechung war der Aufwand schon rund dreimal höher. Der Disziplinarbeklagte hätte die nicht mehr realistische Aufwandschätzung spätestens an oder nach der Teamsbesprechung mit dem Anzeiger klarstellen oder relativieren müssen. Die allgemeine Standardformulierung im Mandatsvertrag zum Kostenvorschuss kann nicht als zusätzlicher Hinweis auf den zu erwartenden Anstieg der Kosten gelten.

AA 2024 2504. Juni 2026DE

Disziplinarverfahren

AA 2017 724. Juni 2026DE

3er Besetzung des Obergerichts des Kantons Bern

AA 2026 4427. Mai 2026DE

Disziplinarverfahren

AA 2024 1621. Sept. 2025DE

Interessenkonflikte (Art. 12 lit. c BGFA)

AA 2023 2834. Aug. 2025DE

Anwaltsaufsichtsbehörde

AA 2024 24130. Juli 2025DE

7er Besetzung des Obergerichts des Kantons Bern

AA 2023 19517. Juli 2025FR

Genauso wie Ehegatten im Scheidungsverfahren nicht vom gleichen Anwalt vertreten werden können – auch wenn sie behaupten, gleichlautende, sich nicht widersprechende Interessen zu haben – können nicht gleichzeitig Beschuldigter und Opfer bzw. geschädigte Partei vom gleichen Anwalt vertreten werden. Ist die Doppelvertretung im offenbar eher untergeordneten Strafverfahren offensichtlich, gilt sie auch betreffend familienrechtlichen Verfahren. Daran ändert auch nichts, dass die Disziplinarbeklagte das Mandat im Strafverfahren sofort niedergelegt hat und im familienrechtlichen Verfahren den Anzeiger mit seiner damaligen Ehefrau nur einmal gesehen und beraten, die Unterlagen allenfalls nicht gesichtet und die Mediation dann weitergegeben hat.

AA 2023 2522. Mai 2025DE