Commission des avocats bernois

Documents
66
Période
2014–2026
12 juin 2014–19 juin 2026
Langues
2
Couverture
100 %
66 sur 66
Dernière exécution
3 sept. 2026

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Berne

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Der Disziplinarbeklagte hat durch seine umfangreichen und fast acht Monate dauernde organisatorische, finanzielle und psychische Unterstützung bei der Ausführung des Delikts in massgebender Weise mit der Kindsmutter zusammengewirkt und war am Geschehen beteiligt, weshalb er als Mittäter wegen qualifizierter Entführung schuldig gesprochen wurde. Vorsätzlich begangene strafbare Handlungen stehen im Widerspruch zu einer sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausführung und stellen eine Widerhandlung gegen Art. 12 lit. a BGFA dar.

AA 2023 15025 mars 2025FR

Verletzung der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung (Art. 12 lit. a BGFA)

AA 2023 27914 mars 2025DE

Die Disziplinarbeklagte reichte beim Verwaltungsgericht einen USB-Stick mit Informationen zu 155 Klienten ohne Zusammenhang mit dem betroffenen Verfahren ein.

AA 2023 918 nov. 2024DE

Verletzung der Sorgfaltspflicht von Art. 12 lit. a BGFA durch Nichtbeachtung von Art. 13 BGFA

AA 2022 19114 oct. 2024DE

Die Disziplinarbeklagte hat gegen Art. 12 lit. a BGFA verstossen, indem sie erneut als Rechtsvertreterin in Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren gesetzliche und richterliche Fristen verpasst hat. Die Disziplinarbeklagte hat weiter in zwei Fällen gegen das ihr auferlegte (befristete) Berufsausübungsverbot verstossen. Die Disziplinarbeklagte wurde bereits kürzlich - teilweise wegen derselben Verstösse - dis-zipliniert. Die wiederhole und bewusste Inkaufnahme bzw. gar vorsätzlich begangene Verletzung von grundlegenden und wesentlichen Berufsregeln (Wahrung von Fristen, Beachtung eines disziplinarisch ausgesprochenen Berufsausübungsverbots) legt ein Berufsverständnis offen, welches inakzeptabel ist. Zudem führten beide Verstösse gegen die Berufsregeln bei den Klienten entweder zu einem Rechtsverlust oder zu einer deutlichen Schlechterstellung in den Verfahren. Ein befristetes Berufsausübungsverbot von zwölf Monaten erscheint angebracht.

AA 2023 8020 août 2024DE

Verletzung der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung (Art. 12 lit. a BGFA); Verstoss gegen das auferlegte Berufsausübungsverbot; befristetes Berufsausübungsverbot (Art. 17 Abs. 2 BGFA)

AA 2023 2413 août 2024DE

Der Disziplinarbeklagte ist wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung rechtskräftig verurteilt worden. Die Tat erfolgte im Rahmen der be-ruflichen Tätigkeit. Strafbare Handlungen - zumal vorsätzlich begangene - stehen im Wi-derspruch zu einer sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung und stellen somit eine Widerhandlung gegen Art. 12 lit. a BGFA dar. Das Gebot sorgfältiger und gewissenhafter Berufsausübung insbesondere im Teilgehalt der Betreibung des Berufes ausschliesslich mit rechtlich zulässigen Mitteln gehört zu den zentralen Berufspflichten eines Anwaltes. Unter Berücksichtigung aller Umstände erscheint die Ausfällung eines befristeten Berufsausübungsverbotes von drei Monaten als sachgerecht. Der Disziplinarbeklagte ist derzeit nicht im Anwaltsregister verzeichnet. Vorbehältlich einer Verzögerung durch ein Rechtsmittelverfahren dürfte ein befristetes Berufsausübungsverbot auf die Tätigkeit des Disziplinarbeklagten keinen Einfluss haben, da er derzeit ohnehin keine Mandate im Monopolbereich führen kann. Dennoch ist die Anordnung der Massnahme zweckmässig.

AA 2022 20710 juil. 2024DE

Verletzung der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung (Art. 12 lit. a BGFA); befristetes Berufsausübungsverbot (Art. 17 Abs. 1 lit. d BGFA) trotz (aktuell) fehlendem Anwaltsregistereintrag

AA 2021 423 juil. 2024DE

Exercice de la profession avec soin et diligence (art. 12 let. a LLCA) ; violation de la règle professionnelle de communiquer à l'autorité de surveillance toute modification relative aux indication du registre (art. 12 let. j LLCA)

AA 2022 6917 juin 2024FR

3er Besetzung des Obergerichts des Kantons Bern

AA 2022 11112 juin 2024DE