Bern Attorney Commission
- Documents
- 66
- Date range
- 2014–2026
- Jun 12, 2014–Jun 19, 2026
- Languages
- 2
- Coverage
- 100%
- 66 of 66
- Last run
- Sep 3, 2026
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- German89%
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66 documents
Der Disziplinarbeklagte hat durch seine umfangreichen und fast acht Monate dauernde organisatorische, finanzielle und psychische Unterstützung bei der Ausführung des Delikts in massgebender Weise mit der Kindsmutter zusammengewirkt und war am Geschehen beteiligt, weshalb er als Mittäter wegen qualifizierter Entführung schuldig gesprochen wurde. Vorsätzlich begangene strafbare Handlungen stehen im Widerspruch zu einer sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausführung und stellen eine Widerhandlung gegen Art. 12 lit. a BGFA dar.
AA 2023 150Mar 25, 2025FR
Verletzung der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung (Art. 12 lit. a BGFA)
AA 2023 279Mar 14, 2025DE
Die Disziplinarbeklagte reichte beim Verwaltungsgericht einen USB-Stick mit Informationen zu 155 Klienten ohne Zusammenhang mit dem betroffenen Verfahren ein.
AA 2023 91Nov 8, 2024DE
Verletzung der Sorgfaltspflicht von Art. 12 lit. a BGFA durch Nichtbeachtung von Art. 13 BGFA
AA 2022 191Oct 14, 2024DE
Die Disziplinarbeklagte hat gegen Art. 12 lit. a BGFA verstossen, indem sie erneut als Rechtsvertreterin in Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren gesetzliche und richterliche Fristen verpasst hat. Die Disziplinarbeklagte hat weiter in zwei Fällen gegen das ihr auferlegte (befristete) Berufsausübungsverbot verstossen. Die Disziplinarbeklagte wurde bereits kürzlich - teilweise wegen derselben Verstösse - dis-zipliniert. Die wiederhole und bewusste Inkaufnahme bzw. gar vorsätzlich begangene Verletzung von grundlegenden und wesentlichen Berufsregeln (Wahrung von Fristen, Beachtung eines disziplinarisch ausgesprochenen Berufsausübungsverbots) legt ein Berufsverständnis offen, welches inakzeptabel ist. Zudem führten beide Verstösse gegen die Berufsregeln bei den Klienten entweder zu einem Rechtsverlust oder zu einer deutlichen Schlechterstellung in den Verfahren. Ein befristetes Berufsausübungsverbot von zwölf Monaten erscheint angebracht.
AA 2023 80Aug 20, 2024DE
Verletzung der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung (Art. 12 lit. a BGFA); Verstoss gegen das auferlegte Berufsausübungsverbot; befristetes Berufsausübungsverbot (Art. 17 Abs. 2 BGFA)
AA 2023 24Aug 13, 2024DE
Der Disziplinarbeklagte ist wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung rechtskräftig verurteilt worden. Die Tat erfolgte im Rahmen der be-ruflichen Tätigkeit. Strafbare Handlungen - zumal vorsätzlich begangene - stehen im Wi-derspruch zu einer sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung und stellen somit eine Widerhandlung gegen Art. 12 lit. a BGFA dar. Das Gebot sorgfältiger und gewissenhafter Berufsausübung insbesondere im Teilgehalt der Betreibung des Berufes ausschliesslich mit rechtlich zulässigen Mitteln gehört zu den zentralen Berufspflichten eines Anwaltes. Unter Berücksichtigung aller Umstände erscheint die Ausfällung eines befristeten Berufsausübungsverbotes von drei Monaten als sachgerecht. Der Disziplinarbeklagte ist derzeit nicht im Anwaltsregister verzeichnet. Vorbehältlich einer Verzögerung durch ein Rechtsmittelverfahren dürfte ein befristetes Berufsausübungsverbot auf die Tätigkeit des Disziplinarbeklagten keinen Einfluss haben, da er derzeit ohnehin keine Mandate im Monopolbereich führen kann. Dennoch ist die Anordnung der Massnahme zweckmässig.
AA 2022 207Jul 10, 2024DE
Verletzung der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung (Art. 12 lit. a BGFA); befristetes Berufsausübungsverbot (Art. 17 Abs. 1 lit. d BGFA) trotz (aktuell) fehlendem Anwaltsregistereintrag
AA 2021 42Jul 3, 2024DE
Exercice de la profession avec soin et diligence (art. 12 let. a LLCA) ; violation de la règle professionnelle de communiquer à l'autorité de surveillance toute modification relative aux indication du registre (art. 12 let. j LLCA)
AA 2022 69Jun 17, 2024FR
3er Besetzung des Obergerichts des Kantons Bern
AA 2022 111Jun 12, 2024DE