Klagebewilligung
Die Klagebewilligung erlaubt der klagenden Partei nach erfolgloser Schlichtung die Einreichung der Zivilklage beim Gericht.
Im schweizerischen Zivilprozess stellt die Schlichtungsbehörde eine Klagebewilligung aus, wenn die Schlichtung scheitert und die Sache nicht anderweitig erledigt wird. Sie berechtigt die klagende Partei, die Klage innert der massgebenden Frist beim zuständigen Gericht einzureichen. Das Dokument bezeichnet regelmässig Parteien, Streitgegenstand und Begehren und ist dort, wo Schlichtung obligatorisch ist, eine wichtige Prozessvoraussetzung. Wird die Frist verpasst, kann die Bewilligung dahinfallen und ein neues Schlichtungsverfahren nötig werden.