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Verfahrensleitung

Aktive Organisation des Verfahrens durch Gericht oder Schiedsgericht zur Steuerung von Zeitplan, Streitpunkten, Beweisen, Kosten und Effizienz.

Verfahrensleitung bedeutet die strukturierte Führung eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens vom Beginn bis zum Entscheid. Dazu gehören Zeitpläne, prozessleitende Verfügungen, Eingrenzung von Streitpunkten, Reihenfolge der Eingaben, Beweisplanung, Organisation von Verhandlungen, Vergleichsfenster und Verhältnismässigkeitskontrolle. Schweizer Gerichte verbinden die Parteibehauptung mit gerichtlicher Leitung; in der Schiedsgerichtsbarkeit sind Verfahrenskonferenzen und massgeschneiderte Kalender üblich. Gute Verfahrensleitung reduziert Dauer und Kosten, ohne das rechtliche Gehör zu beeinträchtigen. Schlechte Führung kann Nebenstreitigkeiten, Ungleichbehandlung oder Vollstreckungsrisiken auslösen.