Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren ist im Schweizer Zivilprozess meist ein obligatorischer Schritt vor Gericht zur gütlichen Streitbeilegung.
Viele Zivilstreitigkeiten in der Schweiz beginnen nicht direkt beim Gericht, sondern bei einer Schlichtungsbehörde. Diese versucht eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, kann einen vollstreckbaren Vergleich protokollieren und in bestimmten Fällen einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder kleinere Streitigkeiten entscheiden, wenn das Gesetz dies zulässt. Scheitert die Einigung, erhält die klagende Partei in der Regel die Klagebewilligung, mit der sie innert Frist Klage beim Gericht einreichen kann. Nicht alle Verfahren unterliegen der Schlichtung; Ausnahmen richten sich nach Streitart und Prozessrecht.