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Definitive Rechtsöffnung

Die definitive Rechtsöffnung beseitigt den Rechtsvorschlag gestützt auf ein vollstreckbares Urteil oder einen gleichwertigen Titel.

Die definitive Rechtsöffnung ist ein summarischer Vollstreckungsschritt im schweizerischen Betreibungsrecht. Sie wird erteilt, wenn der Gläubiger ein vollstreckbares Urteil, einen gerichtlichen Vergleich, einen Schiedsspruch, eine Verwaltungsverfügung oder einen vergleichbaren Titel vorlegt, der die Forderung ausweist. Das Gericht prüft den Anspruch nicht nochmals materiell, sondern ob der Titel vollstreckbar ist und die betriebene Forderung deckt. Bei Gutheissung kann der Gläubiger die Betreibung fortsetzen. Einwendungen des Schuldners sind beschränkt, etwa Zahlung, Stundung, Verjährung oder Mängel der Vollstreckbarkeit.