Vollstreckung ausländischer Urteile
Die Vollstreckung ausländischer Urteile ermöglicht in der Schweiz Zwangsmassnahmen nach Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung.
Die Vollstreckung eines ausländischen Urteils erlaubt in der Schweiz staatliche Zwangsmassnahmen, etwa Betreibung gegen Vermögen oder Anordnungen zur Durchsetzung einer Leistung. Regelmässig setzt sie Anerkennung und, soweit erforderlich, eine Vollstreckbarerklärung voraus. Schweizer Behörden prüfen Zuständigkeit, Endgültigkeit, Zustellung und rechtliches Gehör, Ordre public sowie anwendbare Staatsverträge. Geldurteile werden anschliessend mit schweizerischen Vollstreckungsinstrumenten durchgesetzt. Vollstreckung unterscheidet sich von Anerkennung, weil sie staatlichen Zwang einsetzt.