Glossar / Rechtsbehelfe und Vollstreckung

Urteilsvollstreckung

Ein Urteil kann Geldzahlung, Herausgabe, eine Handlung, Unterlassung oder Feststellung betreffen. Die Vollstreckung stellt die Zwangsmittel bereit, wenn die unterlegene Partei nicht freiwillig erfüllt. In der Schweiz werden Geldurteile regelmässig über das Betreibungsrecht durchgesetzt; nichtmonetäre Pflichten können zivilprozessuale Vollstreckungsmassnahmen wie Befehle, Ersatzvornahme, Ordnungsbussen oder andere Zwangsmittel erfordern. Ausländische Urteile benötigen zunächst Anerkennung oder eine Vollstreckbarkeitsgrundlage nach den anwendbaren internationalen oder innerstaatlichen Regeln.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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