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Glaubens- und Gewissensfreiheit

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit schützt Glauben, Nichtglauben, Kultus und religiöse Praxis unter verhältnismässigen Schranken.

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit schützt die innere Freiheit, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen zu haben, zu wechseln oder abzulehnen, sowie die äussere Freiheit, sie allein oder gemeinsam zu äussern und zu praktizieren. Erfasst sind Gottesdienst, religiöse Symbole, Unterricht, Gemeinschaftsleben und Gewissenspositionen; geschützt ist auch der Nichtglaube. In der Schweiz wirkt das Recht in einer pluralistischen Gesellschaft und in einem föderalen System, in dem die Kantone bei den Beziehungen zu Religionsgemeinschaften wichtige Aufgaben haben, jedoch an verfassungsrechtliche Garantien gebunden sind. Einschränkungen können durch öffentliche Ordnung, Gesundheit, Sicherheit, Gleichstellung, Schulpflichten oder Rechte Dritter gerechtfertigt sein, müssen aber gesetzlich abgestützt und verhältnismässig sein. Der Staat hat religiöse Neutralität fair zu wahren.